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Kfz-Steuer für Neufahrzeuge

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29. Dezember 2008 | Verbrauchssteuern

PKWs, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zum Straßenverkehr zugelassen werden, sind für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Wagen der Euro-5 oder Euro-6-Norm, wird sogar bis zu zwei Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet am 31.12.2010. Darüber hinaus erhält jeder, der einen Pkw mit der besonders umweltfreundlichen Euro-5-Norm fährt, ab dem 1. Januar 2009 eine einjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Allerdings muss der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.

 

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