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Ökosteuervergünstigungen zusammengestrichen

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2. September 2010 | Verbrauchssteuern

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem die Ausnahmen von der Stromsteuer bzw. Energiesteuer (“Ökosteuer”) vor allem bei den energieintensiven Unternehmen und der Landwirtschaft stark reduziert werden. Hierdurch verspricht sich die Bundesregierung jährlich ca. 1,5 Mrd. € für den Bundeshaushalt.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen beabsichtigt:

  • Der ermäßigte Steuersatz für die Strom- und Energiesteuer soll von bisher 60% auf 80% des allgemeinen Steuersatzes angehoben werden. Darüber hinaus soll der Sockelbetrag, bis zu dem auch die begünstigten Unternehmen den vollen Steuersatz zahlen müssen, von bisher 512 € auf demnächst 2.500 € steigen.
  • Der Spitzenausgleich, den Unternehmen bestimmter produzierender Gewerbes, die trotz der ermäßigten Energiesteuern besonders belastet sind, als zusätzliche Entlastung erhalten, soll von bisher 95% auf 73% abgesenkt werden.
  • Das “Contracting” soll eingeschränkt werden. Hier sieht die Bundesregierung Mitnahmeeffekten, etwa wenn Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel Supermärkte, die Energieerzeugung auf produzierende Unternehmen auslagern.

 
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