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Zweitwohnungsteuer in Niedersachsen

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1. Februar 2010 | Verbrauchssteuern

§ 2 Abs. 1 Satz 2 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes setzt voraus, dass für alle im Erhebungsgebiet vorkommenden und von der Zweitwohungsteuersatzung erfassten Steuerfälle eine Maßstabsregelung vorhanden ist, die höherrangigem Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, entspricht.

Eine die Erhebung der Zweitwohnungsteuer rechtfertigendes Verhalten für die persönliche Lebensführung ist bei vertraglichen Vereinbarungen gegeben, die zwar eine Selbstnutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer ausschließen, zugleich aber ein Anmieten der Wohnung durch den Eigentümer zu den für Fremdmieter geltenden Bedingungen zulassen.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom vom 15. Januar 2010 – 9 LB 256/08

 

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