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	<title>Rechtslupe &#187; 2009</title>
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	<description>Nachrichten aus Recht und Steuern</description>
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		<title>Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/lohnsteuer/anfechtung-der-lohnsteuer-anmeldung-durch-arbeitnehmer-315074</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 10:05:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsstätte]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers &#8211;soweit sie ihn betrifft&#8211; aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (§ 164 Abs. 2 AO) begehren. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers &#8211;soweit sie ihn betrifft&#8211; aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der <a href="http://www.aktuell-verein.de/pages/lohnsteuer-lohnsteuerhilfe.php" title="Lohnsteuer" target="_blank" class="tl">Lohnsteuer</a>-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (<a href="http://dejure.org/gesetze/AO/164.html" target="_blank" title="&sect; 164 AO: Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachpr&uuml;fung">§ 164 Abs. 2 AO</a>) begehren.</p>
<p>Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, hat der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50d.html" target="_blank" title="&sect; 50d EStG: Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der &sect;&sect; 43b und 50g">§ 50d Abs. 1 Satz 2 EStG</a> 2002, der gegen das Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zu richten ist.</p>
<p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Oktober 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 70/08" target="_blank" title="BFH, 21.10.2009 - I R 70/08">I R 70/08</a></p>
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		<title>Festschreibung des steuerlichen Einlagekontos</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/festschreibung-des-steuerlichen-einlagekontos-312594</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 08:09:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/27.html" target="_blank" title="&sect; 27 KStG: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen">§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG</a> 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von <a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/27.html" target="_blank" title="&sect; 27 KStG: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen">§ 27 Abs. 3 KStG</a> 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden.</p>
<p>Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juni 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I R 10/09" target="_blank" title="BFH, 10.06.2009 - I R 10/09">I R 10/09</a></p>
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		<title>Letztwillige Verhaltensauflagen</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 16:44:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Auflage]]></category>
		<category><![CDATA[Auflagen]]></category>
		<category><![CDATA[auflösende Bedingung]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Verwirkung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten &#8211; von der die Zuwendung abhängen soll &#8211; in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen &#8220;letztwillige Anordnungen&#8221; des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese Auflage ihren speziellen Gehalt bekommt (hier: persönlich haftender Gesellschafter im vererbten Unternehmen zu sein). Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten &#8211; von der die Zuwendung abhängen soll &#8211; in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen &#8220;letztwillige Anordnungen&#8221; des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese Auflage ihren speziellen Gehalt bekommt (hier: persönlich haftender Gesellschafter im vererbten Unternehmen zu sein).</p>
<p>Es bedarf in der Regel der Testamentsauslegung, um in objektiver und subjektiver Sicht zu ermitteln, wann nach dem Erblasserwillen ein sanktionsbewehrtes Verhalten des Bedachten gegeben sein soll.</p>
<p>Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV ZR 202/07" target="_blank" title="BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07">IV ZR 202/07</a></p>
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		<title>Ratenrückstand bei der Prozesskostenhilfe</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ratenrueckstand-bei-der-prozesskostenhilfe-39874</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 08:50:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Verfahren auf Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe wegen Rückständen bei der Ratenzahlung nach § 124 Nr. 4 ZPO kann auch zu prüfen sein, ob eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Partei zum Wegfall der Ratenzahlungspflicht führen könnte. Allerdings bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO, wenn die Partei die Raten schon zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Verfahren auf Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe wegen Rückständen bei der Ratenzahlung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/124.html" target="_blank" title="&sect; 124 ZPO: Aufhebung der Bewilligung">§ 124 Nr. 4 ZPO</a> kann auch zu prüfen sein, ob eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Partei zum Wegfall der Ratenzahlungspflicht führen könnte. Allerdings bleibt es bei der Anwendung des <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/124.html" target="_blank" title="&sect; 124 ZPO: Aufhebung der Bewilligung">§ 124 Nr. 4 ZPO</a>, wenn die Partei die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt hat, als sie noch leistungsfähig war; spätere Leistungsunfähigkeit ändert daran nichts.</p>
<p>Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 25. März 2009 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 WF 23/09" target="_blank" title="OLG Saarbr&uuml;cken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09">6 WF 23/09</a></p>
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		<title>Neue Spendenbescheinigungen</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vereinsrecht/neue-spendenbescheinigungen-36003</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Jan 2009 08:46:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinnützigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Spendenbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Spendenquittung]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinssteuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen betreffen auch die amtlichen Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen. Bisher war es aber Vereinen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, noch gestattet, ihre sogenannten Zuwendungsbestätigungen, besser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen betreffen auch die amtlichen Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen. Bisher war es aber Vereinen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, noch gestattet, ihre sogenannten Zuwendungsbestätigungen, besser bekannt als Spendenbescheinigungen, nach den alten Vordruckmustern auszustellen. Diese Übergangsfrist endet allerdings am 31.12.2008. Das heißt ab Januar 2009 sind zwingend die neuen Vordrucke zu verwenden.<span id="more-6003"></span></p>
<p>Mit der Spendenbescheinigung wird gegenüber dem Finanzamt der Nachweis über die geleistete Zuwendung und deren Höhe erbracht. Sie ist Voraussetzung für eine Steuerermäßigung beim Spender.</p>
<h3>Erleichterungen bei Spenden bis 200 Euro</h3>
<p>Für Spenden bis 200 Euro an</p>
<ul>
<li>eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung),</li>
<li>eine gemeinnützige Einrichtung (z. B. ein Sportverein) oder</li>
<li>eine politische Partei</li>
</ul>
<p>reicht als sogenannter vereinfachter Spendennachweis ein Überweisungsträger/Einzahlungsbeleg aus, wenn es sich hierbei um einen von  dem Empfänger erstellten Einzahlungsbeleg handelt, auf dem die entsprechenden Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und ein Hinweis dazu enthalten sind, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.</p>
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		<title>Neue Verpackungsverordnung ab 2009</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/neue-verpackungsverordnung-ab-2009-35577</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 22:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Abfallwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verpackungsverordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2009 gelten in Deutschland veränderte Regeln für die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen. Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung tritt die Bundesregierung der steigenden Zahl derjenigen Unternehmen entgegen, die zuletzt die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen auf ihre rechtstreuen Wettbewerber oder die öffentliche Hand abgewälzt hatten, obwohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2009 gelten in Deutschland veränderte Regeln für die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen. Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung tritt die Bundesregierung der steigenden Zahl derjenigen Unternehmen entgegen, die zuletzt die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen auf ihre rechtstreuen Wettbewerber oder die öffentliche Hand abgewälzt hatten, obwohl sie selbst Hersteller oder Vertreiber dieser Verpackungen waren.</p>
<p>Die neue Verordnung soll die bisherige haushaltsnahe Entsorgung von Verpackungsabfällen sichern. Jedoch sind Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, fortan verpflichtet, sich an einem &#8220;dualen Entsorgungssystem&#8221; zu beteiligen und gegenüber der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine verbindliche Erklärung über die Menge der in Verkehr gebrachten sowie der bei einem dualen System lizenzierten Verpackungen (&#8220;Vollständigkeitserklärung&#8221;) abzugeben.</p>
<p>Ausgenommen von dieser allgemeinen Lizenzierungspflicht sind nur Verpackungen, die in von den Länderbehörden akzeptierten so genannten Branchenentsorgungsmodellen (zum Beispiel für das Kfz-Handwerk, Krankenhäuser oder landwirtschaftliche Betriebe) gesammelt und verwertet werden. Ebenfalls keine Lizenzierungspflicht gilt für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Verkaufsverpackungen der Industrie und des Großgewerbes sowie für Transportverpackungen. Diese müssen weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber selbst zurückgenommen und verwertet werden.</p>
<p>Die bei der zuständigen IHK abzugebende &#8220;Vollständigkeitserklärung&#8221; wird für mehr Transparenz und fairen Wettbewerb der Verpflichteten sorgen. Sie muss durch einen Sachverständigen, beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer, bestätigt werden und ist erstmals bis zum 1. Mai 2009 für das Jahr 2008 elektronisch abzugeben Nähere Informationen hierzu finden sich bei den <a href="http://www.ihk-ve-register.de" title="DIHK: Neue Verpackungsverordnung">Industrie- und Handelskammern</a>.</p>
<p>Die neue Verpackungsverordnung führt künftig auch ausdrücklich zur Erfassung anderer Abfälle gleicher Materialarten, beispielsweise durch eine &#8220;Gelbe Tonne plus&#8221;. Die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen kann dadurch weiter verbessert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die dualen Systeme entsprechende Vereinbarungen treffen. Für die Verbraucher und Verbraucherinnen können damit ebenfalls weitergehende Erleichterungen bei der Getrenntsammlung von Abfällen geschaffen werden. </p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Auf ein erfolgreiches 2009!</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/auf-ein-erfolgreiches-2009-35849</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 20:55:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Im Brennpunkt]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Prognosen für 2009 versprechen oftmals nichts Gutes. Trotzdem: Wir wünschen allen unseren Lesern für das kommende Jahr 2009 alles Gute und viel Erfolg. Wir lesen uns im neuen Jahr 2009! Und wenn Sie wissen wollen, was sich zum Jahreswechsel rechtlich und steuerlich alles ändert, finden Sie hier eine Auflistung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-5850 alignright" title="Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2009!" src="http://www.rechtslupe.de/wp-content/uploads/2008/12/glueckskeks.jpg" alt="Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2009!" width="293" height="134" /></p>
<p>Die Prognosen für 2009 versprechen oftmals nichts Gutes. Trotzdem: Wir wünschen allen unseren Lesern für das kommende Jahr <strong>2009</strong> alles Gute und viel Erfolg.</p>
<p>Wir lesen uns im neuen Jahr 2009!</p>
<p><span id="more-5849"></span></p>
<p>Und wenn Sie wissen wollen, was sich zum Jahreswechsel rechtlich und steuerlich alles ändert, finden Sie <a title="Das ändert sich 2009" href="http://www.rechtslupe.de/stichworte/2009">hier eine Auflistung</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/leistungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-35843</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 19:21:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Krankengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt zum Jahreswechsel nicht nur der Gesundheitsfonds mit seinem Einheitsbeitrag. Auch bei den Leistungen der Krankenkassen ändert sich Einiges: 1. Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt zum Jahreswechsel nicht nur der Gesundheitsfonds mit seinem Einheitsbeitrag. Auch bei den Leistungen der Krankenkassen ändert sich Einiges:</p>
<h3>1. Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder</h3>
<p>Ein wichtiger Baustein bei der Betreuung und Unterstützung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn ein schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen und weiter ambulant versorgt werden muss. Bisher hatten Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Ermessensanspruch auf diese so genannte sozialmedizinische Nachsorge, der nun in einen Rechtsanspruch umgewandelt wird. Zudem wird die Altershöchstgrenze von 12 auf 14 Jahre angehoben, so dass noch mehr Kinder versorgt werden können. Die sozialmedizinische Nachsorge stellt sicher, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Kind und seine Familie von der stationären Behandlung oder Rehabilitation ab begleiten und einen reibungslosen Übergang in die häusliche Pflege und die ambulante Behandlung ermöglichen.</p>
<h3>2. Hausarztzentrierte Versorgung</h3>
<p>Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung zu schließen. Diese Verträge müssen vorrangig mit Gemeinschaften geschlossen werden, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. Durch diese Änderung wird die hausarztzentrierte Versorgung neuen Schwung bekommen und das eigen-ständige Verhandlungsmandat von Hausärzten gestärkt.<br />
Die hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell) funktioniert so, dass die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie behandelt und die gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Versorgung steuert. Der Hausarzt überweist also bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist freiwillig. Dafür können die Kassen ihren Mitgliedern z. B. Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.</p>
<h3>3.Hilfsmittelversorgung</h3>
<p>Die Vorschriften zur Hilfsmittelversorgung sind weiterentwickelt worden. Die Übergangsfrist für die nach altem Recht zugelassenen Anbieter von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Bandagen) wird verlängert. Diese Anbieter dürfen bis Ende 2009 die Versorgung der Versicherten übernehmen. Es sei denn, die Krankenkasse hat eine Ausschreibung durchgeführt und damit bereits bestimmte Anbieter gewählt. Das Ausschreibungsgebot wird in eine „Kann-Vorschrift“ umgewandelt. Das heißt, eine Ausschreibung muss nicht in jedem Fall erfolgen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Hilfsmittelanbieter geben Empfehlungen ab, wann eine Ausschreibung zweckmäßig ist. Verträgen, die nicht ausgeschrieben, sondern auf Verhandlungswege abgeschlossenen wurden, können weitere Leistungserbringer zu gleichen Konditionen beitreten. Damit ist auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln gewährleistet.</p>
<h3>4. Verbesserungen des Kinderuntersuchungsprogramms</h3>
<p>Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um z. B. Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken.</p>
<p>Um die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder weiter zu erhöhen, ist im Sozialgesetzbuch V (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/26.html" target="_blank" title="&sect; 26 SGB V: Kinderuntersuchung">26 SGB V</a>) eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Kooperation mit den Ländern verankert worden. Konkret werden die Krankenkassen verpflichtet, mit den für den Kindesschutz zuständigen Landesbehörden auf eine bessere Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern hinzuwirken und hierzu mit den Ländern Rahmenvereinbarungen zu schließen. Wirksame Maßnahmen sind z. B. schriftliche Hinweise auf anstehende Früherkennungsuntersuchungen. Diese Neuregelung dient auch der Verbesserung des Kinderschutzes vor Vernachlässigungen und Misshandlungen.</p>
<h3>5. Krankengeld-Wahltarife für Selbständige</h3>
<p>Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gilt ab 2009 der einheitliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent, dazu kommt wie bisher ein weiterer Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch.<br />
Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist und diesen auch weiterhin nicht wünscht, für den ändert sich nichts.<br />
War der Krankengeldanspruch mitversichert, besteht auch ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Dazu muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden. Diesen Wahltarif muss jede Kasse ab Januar anbieten. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten darüber zu informieren. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.</p>
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		<title>Änderungen in der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 18:59:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich zum Jahreswechsel Einiges: 1. Einführung des Basistarifs Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden (Kontrahierungszwang). Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in der privaten Krankenversicherung ändert sich zum Jahreswechsel Einiges:</p>
<h3>1. Einführung des Basistarifs</h3>
<p>Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden (Kontrahierungszwang). Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (2009 rund 570 Euro) nicht überschreiten. Für Beamte gelten anteilige Höchstbeträge je nach Höhe des Anteils, den die Beihilfe abdeckt.<br />
Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger.<br />
Die sozialen Regelungen bei niedrigem Einkommen gelten auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.</p>
<h3>2. Wechselmöglichkeit in den Basistarif unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen</h3>
<p>Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wer nach dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, kann sofort den Basistarif wählen oder erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht unter Mitnahme der neu aufgebauten Alterungsrückstellungen in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens der privaten Krankenversicherung.</p>
<h3>3. Mitnahme von Alterungsrückstellungen</h3>
<p>Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird, das heißt Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet werden. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden. Wer bislang das Versicherungsunternehmen wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel des Unternehmens selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind. Das ändert sich nun: Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.</p>
<p>Das gleiche Prinzip gilt in der privaten Pflegeversicherung: Ab 1. Januar 2009 werden hier die Wahl- und Wechselmöglichkeiten aller Versicherten durch die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen verbessert. </p>
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		<title>Handelsklassensortierung von Rohholz</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/handelsklassensortierung-von-rohholz-35833</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 15:52:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Holzhandel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz aus dem Jahre 1969 wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 entfallen ist. Da aber eine Vorschriftenentrümpelung auf EU-Ebene immer noch keinen Grund darstellt, auch in Deutschland auf die doch so dringend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz aus dem Jahre 1969 wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 entfallen ist.</p>
<p>Da aber eine Vorschriftenentrümpelung auf EU-Ebene immer noch keinen Grund darstellt, auch in Deutschland auf die doch so dringend benötigten Regeln zu verzichten, der Handel mit Rohholz also auch zukünftig dringend verwendungsneutrale Kriterien zur Sortierung von Rohholz benötigt, wird die bisherige gesetzliche Regelung durch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Marktpartnern der Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland ersetzt. </p>
<p>Die neue privatrechtliche Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2009 eingeführt werden.</p>
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		<title>Steuerbürokratieabbaugesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 15:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 führt zwar nicht zum Abbau von Bürokratie, wohl aber zur Umstellung verschiedener Abläufe im Steuerrecht von papierbasierten Verfahren auf elektronische Verfahren. Arbeitserleichterung für die Finanzverwaltung. Auch eine Art von Bürokratieabbau, oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vom 20. Dezember 2008 führt zwar nicht zum Abbau von Bürokratie, wohl aber zur Umstellung verschiedener Abläufe im Steuerrecht von papierbasierten Verfahren auf elektronische Verfahren. </p>
<p>Arbeitserleichterung für die Finanzverwaltung. Auch eine Art von Bürokratieabbau, oder?</p>
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		<title>Anpassung des Basiszinssatzes</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 15:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Basiszins]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Basiszinssatzes wird zum 1. Januar 2009 auf 1,62 % angepasst. Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Basiszinssatzes wird zum 1. Januar 2009 auf 1,62 % angepasst.</p>
<p>Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html" target="_blank" title="&sect; 247 BGB: Basiszinssatz">§ 247 Abs. 1 BGB</a> den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html" target="_blank" title="&sect; 247 BGB: Basiszinssatz">§ 247 Abs. 2 BGB</a> im Bundesanzeiger.</p>
<p>Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html" target="_blank" title="&sect; 288 BGB: Verzugszinsen">§ 288 Absatz 1 Satz 2 BGB</a>. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.</p>
<p>Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2008 beträgt 2,50 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation [Zinstender] im Juni 2008 hat 4,07 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2009 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,62 % (zuvor 3,19 %).</p>
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		<title>Betriebliche Gesundheitsförderung</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/lohnsteuer/betriebliche-gesundheitsforderung-35705</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 13:13:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmedizin]]></category>

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		<description><![CDATA[Um Arbeitgeber zu motivieren, künftig mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen sie bis zu einem Betrag von 500 € steuerlich freigestellt werden. Gefördert werden sowohl externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen als auch betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um Arbeitgeber zu motivieren, künftig mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen sie bis zu einem Betrag von 500 € steuerlich freigestellt werden. </p>
<p>Gefördert werden sowohl externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen als auch betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung.</p>
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		<title>Versicherungspflicht in der Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/versicherungspflicht-in-der-krankenversicherung-35703</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 13:09:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2009 gilt nicht nur ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6% zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss dann zwingend Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung. In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 2009 gilt nicht nur ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6% zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss dann zwingend Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung.<span id="more-5703"></span></p>
<p>In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab jetzt erheblich leichter wird.</p>
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		<title>Rundfunkgebührenerhöhung zum Jahreswechsel</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/rundfunkgebuhrenerhohung-zum-jahreswechsel-35798</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 13:08:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Parlamente der Bundesländer haben noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, so dass dieser am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Der Änderungsvertrag sieht eine Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr um 24 Cent für ein Radio auf 5,76 EUR (Grundgebühr) und um 95 Cent auf 17,98 EUR für ein Radio und ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Parlamente der Bundesländer haben noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, so dass dieser am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Der Änderungsvertrag sieht eine Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr um 24 Cent für ein Radio auf 5,76 EUR (Grundgebühr) und um 95 Cent auf 17,98 EUR für ein Radio und ein Fernsehgerät vor.</p>
<p>Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2009 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 EUR, wobei allerdings diese Gebühr von einigen Verwaltungsgerichten nicht akzeptiert wird.</p>
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		<title>Steuerbonus für Handwerkerleistungen</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/steuerbonus-fur-handwerkerleistungen-35697</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category>
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		<category><![CDATA[Handwerkerleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bereits seit einigen Jahren bei der Einkommensteuer absetzbar. Bisher gab es hierzu eine Höchstgrenze von jährlich 600 €. Ab 2009 wird diese Grenze verdoppelt: Ab 2009 können 20% von 6.000 Euro Arbeitskosten, also maximal 1.200 Euro einkommensteuerlich geltend gemacht werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bereits seit einigen Jahren bei der Einkommensteuer absetzbar. Bisher gab es hierzu eine Höchstgrenze von jährlich 600 €. Ab 2009 wird diese Grenze verdoppelt: Ab 2009 können 20% von 6.000 Euro Arbeitskosten, also maximal 1.200 Euro einkommensteuerlich geltend gemacht werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Haushaltsnahe Dienstleistungen 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer (privat)]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen führen seit einigen Jahren zu Steuerermäßigungen. Ab 2009 wird die Förderung auf einheitlich 20% der Aufwendungen ausgeweitet, höchstens jedoch auf 4.000 € in Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen beträgt die Steuerermäßigung maximal 510 € Steuerermäßigung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen führen seit einigen Jahren zu Steuerermäßigungen. Ab 2009 wird die Förderung auf einheitlich 20% der Aufwendungen ausgeweitet, höchstens jedoch auf 4.000 € in Jahr. </p>
<p>Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen beträgt die Steuerermäßigung maximal 510 € Steuerermäßigung.</p>
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		<title>Unterstützte Beschäftigung</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/unterstutzte-beschaftigung-35637</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterstützte Beschäftigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ebenfalls im Januar 2009 soll auch das Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung in Kraft treten. Mit der Unterstützten Beschäftigung wird ein ambulantes &#8211; vor Ort, in den Betrieben wirksames &#8211; Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf geschaffen. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen – also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt. Unterstützte Beschäftigung besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ebenfalls im Januar 2009 soll auch das Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung in Kraft treten. Mit der Unterstützten Beschäftigung wird ein ambulantes &#8211; vor Ort, in den Betrieben wirksames &#8211; Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf geschaffen.<span id="more-5637"></span> Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen – also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt.<br />
Unterstützte Beschäftigung besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den Arbeitsplatz. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Bei Bedarf folgt anschließend eine Berufsbegleitung &#8211; also eine Betreuung nach persönlichen Ansprüchen, während die Tätigkeit eigenverantwortlich und eingebettet in betriebliche Abläufe ausgeübt wird. Die betriebliche Qualifizierung ist als Rehabilitationsmaßnahme angelegt und dauert bis zu zwei Jahre. Reha-Träger ist im allgemeinen die Bundesagentur für Arbeit; zuständig für die bedarfsweise anschließende Berufsbegleitung sind die Integrationsämter. In der Zeit der betrieblichen Qualifizierung sind die behinderten Menschen sozialversichert wie Teilnehmer an anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen auch; danach wie jeder andere Beschäftigte.</p>
<p>Zielgruppe für Unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bedürfen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später &#8211; im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens &#8211; eine Behinderung erfahren.</p>
<p>Unterstützte Beschäftigung stärkt und erweitert die Palette ambulanter Hilfsangebote für behinderte Menschen. Ihre bundeseinheitliche Regelung mit klaren Vorgaben zu Inhalten, Ablauf und Finanzierung ist ein wichtiger Schritt vorwärts und Ausweis einer bedarfsgerechten, an der Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderung.</p>
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		<title>Behindertenkonvention der Vereinten Nationen</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/behindertenkonvention-der-vereinten-nationen-35635</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:28:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehinderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar 2009. Deutschland bleibt damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Dem Gesetzgebungsverfahrens folgt nun die Erstellung der Ratifikationsurkunde und deren Unterzeichnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für das Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar 2009. Deutschland bleibt damit Schrittmacher auf dem Weg zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen. Dem Gesetzgebungsverfahrens folgt nun die Erstellung der Ratifikationsurkunde und deren Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Mit der anschließenden Hinterlegung der Urkunde bei den Vereinten Nationen in New York schließt das Ratifikationsverfahren ab. 30 Tage nach der Hinterlegung tritt das Übereinkommen dann in Deutschland in Kraft.<br />
Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und mit Blick auf ihre spezifischen Lebenslagen konkretisiert und kodifiziert. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens, hatte bei den vorausgegangenen Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt und führt mit der zügigen Ratifikation seinen Paradigmenwechsel konsequent fort: Hin zu einer Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung – mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.</p>
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		<title>Schulgeld und Schulbedarf</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:28:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Schulbedarf]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch bei der steuerlichen und der sozialrechtlichen Behandlung der Schulausgaben der Kinder ändert sich zum Jahreswechsel 2009 Einiges: So kann nach dem Jahressteuergesetz 2009 Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 € jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Hilfsbedürftige Schüler haben vom kommenden Jahr an jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch bei der steuerlichen und der sozialrechtlichen Behandlung der Schulausgaben der Kinder ändert sich zum Jahreswechsel 2009 Einiges:</p>
<p>So kann nach dem Jahressteuergesetz 2009 Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 € jährlich von der Steuer abgesetzt werden.</p>
<p>Hilfsbedürftige Schüler haben vom kommenden Jahr an jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf jeweils 100 Euro für Schulbedarf.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Versorgungsmedizin-Verordnung</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
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		<description><![CDATA[Zum 1. Januar 2009 tritt die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft. Wurde bisher das Ausmaß der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung nach den sogenannten &#8220;Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)&#8221; (AHP) festgestellt. Die AHP wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2009 tritt die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft. Wurde bisher das Ausmaß der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung nach den sogenannten &#8220;Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)&#8221; (AHP) festgestellt. Die AHP wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage von Beschlüssen und Empfehlungen des bisherigen ärztlichen &#8220;Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin&#8221; beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte allerdings beanstandet, dass es keine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für diese AHP gebe. Die nun verabschiedete Verordnung setzt die Vorgaben der Rechtsprechung um, ohne die in den AHP niedergelegten Grundsätze und Kriterien inhaltlich zu ändern. Es wurde an die bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft und damit gewährleistet, dass gegenüber den bisherigen Feststellungsverfahren keine Schlechterstellung möglich ist. Die Verordnung gilt auch für die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.</p>
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		<title>Landwirtschaftliche Sozialversicherung 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 12:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das zum Jahreswechsel 2009 in Kraft tritt, sieht Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor, die auf eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung abzielen und es ermöglichen, die Ausgaben zu reduzieren und die landwirtschaftliche Unfallversicherung auch zukünftig bezahlbar zu halten. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das zum Jahreswechsel 2009 in Kraft tritt, sieht Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor, die auf eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung abzielen und es ermöglichen, die Ausgaben zu reduzieren und die landwirtschaftliche Unfallversicherung auch zukünftig bezahlbar zu halten. Das eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem soll damit modernisiert und zukunftsfest gestaltet werden.</p>
<p>Im Bereich der Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung ändert sich damit zum 1. Januar 2009 Einiges:</p>
<p>So wird ein einheitlicher Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung errichtet, der an die Stelle der bisherigen drei Bundesverbände tritt. Dem Spitzenverband werden wesentliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben übertragen. Er erhält damit eine steuernde und koordinierende Funktion für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung. Daneben erhält der Spitzenverband Aufgaben, die bei den einzelnen &#8211; im Verhältnis zu anderen Sozialversicherungsträgern sehr kleinen &#8211; Verwaltungsgemeinschaften der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in so geringem Ausmaß vorkommen, dass es effizienter ist, diese Aufgaben zu bündeln.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung 2009</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/anderungen-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-2009-35622</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 11:52:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Freiwilligendienst]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen Strukturen angepasst, die Zahl der Unfallversicherungsträger wird reduziert. Dies regelt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz. Außerdem wird mit dem Gesetz die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen Strukturen angepasst, die Zahl der Unfallversicherungsträger wird reduziert. </p>
<p>Dies regelt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz.<br />
Außerdem wird mit dem Gesetz die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Weitere Elemente sind eine verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe sowie die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks. Das stärkt die Prävention und ist ein weiterer Beitrag zum Bürokratieabbau.</p>
<h3>Im Übrigen ergeben sich für das Jahr 2009 folgende Neuerungen:</h3>
<ul>
<li>Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte, namentlich für Teilnehmer des neuen Freiwilligendienstes aller Generationen, wird ausgeweitet.</li>
<li>Unternehmer haben in die Jahresmeldung zur Rentenversicherung auch die unfallversicherungsspezifischen Daten einzubeziehen. Dafür wird nach einer Erprobungsphase der Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung entfallen.</li>
<li>Die Umlage für das Insolvenzgeld wird systemgerecht bei den Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingegliedert. Dadurch wird die gesetzliche Unfallversicherung von einer Fremdaufgabe entlastet.</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		<title>Insolvenzbedingte Ausfälle bei der Betriebsrenten</title>
		<link>http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/insolvenzbedingte-ausfalle-bei-der-betriebsrenten-35620</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 11:47:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzeröffnung]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionssicherungsverein]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frist, in der der Pensions-Sicherungs-Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenzeröffnung einstehen muss, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Zuletzt gab es mehrere Fälle, in denen zwischen insolvenzbedingter Einstellung der Betriebsrentenzahlungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate lagen und folglich Betriebsrenten verloren gegangen waren. Mit der Verlängerung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frist, in der der Pensions-Sicherungs-Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenzeröffnung einstehen muss, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Zuletzt gab es mehrere Fälle, in denen zwischen insolvenzbedingter Einstellung der Betriebsrentenzahlungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate lagen und folglich Betriebsrenten verloren gegangen waren. Mit der Verlängerung der Einstandspflicht auf zwölf Monate werden solche Fälle künftig ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sozialversicherungsrechengrößen 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Dec 2008 11:39:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtslupe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2009]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhaltsrechner]]></category>
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		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2009 im Überblick: West Ost Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze (allg. Rentenvers.) 5400 € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.</p>
<p>Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2009 im Überblick:</p>
<table style="border-width: 0px; margin: 10px 0px 15px 10px; padding: 0px; border-collapse: collapse; background-color: #ffffff;" border="0">
<tbody style="margin: 0px; padding: 0px;">
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;" rowspan="2"></td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;" colspan="2">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">West</p>
</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;" colspan="2">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">Ost</p>
</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">Monat</p>
</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">Jahr</p>
</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">Monat</p>
</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">Jahr</p>
</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Beitragsbemessungsgrenze (allg. Rentenvers.)</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">5400 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">64800 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">4550 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">54600 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftliche Rentenvers.)</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">6650 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">79800 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">5600 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">67200 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenvers.)</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">5400 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">64800 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">4550 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">54600 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegevers.)</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">4050 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">48600 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">4050 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">48600 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegevers.)</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">3675 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">44100 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">3675 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">44100 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">Bezugsgröße in der Sozialversicherung</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">2520 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">30240 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">2135 €</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">25620 €</td>
</tr>
<tr style="margin: 0px; padding: 0px;">
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;">vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung</td>
<td style="border: 1px solid #990000; margin: 0px; padding: 5px; font-size: 0.75em; vertical-align: top; text-align: left;" colspan="4">
<p class="align--center" style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-weight: normal; line-height: 140%; font-size: 1em;">30879</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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