“Abordnung” eines Polizisten innerhalb Berlins
11. April 2012 |
Beamtenrecht
Die Frage, ob der für das Vorliegen einer Abordnung notwendige Wechsel der Dienststelle vorliegt, ist auf Grundlage des dienstrechtlichen Behördenbegriffs und nicht des personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriffs zu klären. Nur dem Polizeipräsidenten in Berlin, nicht aber seinen Untergliederungen kommt Behördeneigenschaft zu. Zur Klärung des Begriffs der Abordnung im Sinne von § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. [...]





