Ansparabschreibung bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung
13. September 2005 |
Einkommensteuer (Betrieb), Körperschaftsteuer
Nach Ansicht der Finanzverwaltung zählt der bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes entstehende Gewinn aus der Auflösung von Ansparabschreibungen nicht zum nur einer ermäßigten Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinn.





