Abwassergebühren – und die rückwirkende Gebührenerhebung

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfordernis einer zeitlichen Obergrenze für die rückwirkende Beitragserhebung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b BayKAG ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf die Erhebung von Gebühren nicht übertragbar. Die rückwirkende Ersetzung einer wegen eines Fehlers im Abgabenmaßstab unwirksamen Satzung durch eine neue,

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Abwassergebühren für öffentliche Straßenflächen

Für die Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen darf keine Abwassergebühr erhoben werden. Die Stadt Esslingen hatte im Jahr 2013 gegen den Landkreis Esslingen und das Land Baden-Württemberg Bescheide über die Festsetzung gebührenpflichtiger Flächen von Kreis- bzw. Landesstraßen zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr erlassen. Hiergegen haben das Land und der Landkreis Kläger vor

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Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen – und die Abwassergebühr

Für die Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen darf keine Abwassergebühr erhoben werden. Im hier vom Verwaltungsgericht Stuttgart entschiedenen Fall hatte die Stadt Esslingen im Jahr 2013 gegen den Landkreis Esslingen und das Land Baden-Württemberg (Kläger) Bescheide über die Festsetzung gebührenpflichtiger Flächen von Kreis- bzw. Landesstraßen zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr erlassen. Hiergegen

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Wasser- und Abwassergebühren für jein Grundstück im Außenbereich

Ein tatsächlicher Anschluss, der die Beitragserhebung gegenüber einem Außenbereichsgrundstück rechtfertigen könnte, liegt nicht schon dann vor, wenn Leitungen vorhanden sind, welche die Wasserversorgung eines Grundstücks bewerkstelligen können, sondern erst dann, wenn diese Leitungen zur Versorgung einer baulichen Anlage mit Frischwasser auch tatsächlich genutzt werden. Die eine (Nach-) Erhebung rechtfertigende Verbesserung

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Der Abwasser-Zweckverband – und seine Verwaltung

Ein Zweckverband bedarf nicht zwingend einer eigenen Verwaltung, sondern kann sich auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrags derjenigen einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts bedienen. Er kann seine öffentlichen Aufgaben darüber hinaus auch nach Maßgabe des § 12a KAG M-V durch Dritte als Verwaltungshelfer erfüllen. Ausnahmsweise muss die Vorschrift

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Die Gebührenerhebung für Schmutzwasser

Die Gebührensatzung einer Stadt für Schmutzwasser ist unwirksam, wenn keine ordnungsgemäße Kalkulation vorliegt oder sie komplett fehlt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall Gebührenbescheide der Stadt Lingen für Schmutzwasser aufgehoben und die Gebührenerhebung als rechtswidrig angesehen. Das Verwaltungsgericht hatte den Klägern bereits mit Urteil

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Die Abgabenschuld der Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer

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Die rückwirkende Erhöhung der Abwassergebühren

Es liegt ein Verstoß gegen das „Schlechterstellungsverbot“ vor, wenn rückwirkend die Abwassergebühren erhöht werden. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in den hier vorliegenden Fällen entschieden, in denen sich zwei Kläger gegen die Bescheide der Stadt Baden-Baden gewehrt haben, mit denen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember

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Ver­rech­nung von In­ves­ti­tio­nen mit der Ab­was­ser­ab­ga­be

Eine An­la­ge wird im Sinne des § 10 Abs. 4 AbwAG er­wei­tert, wenn deren Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät ver­grö­ßert wird. Ab­was­ser vor­han­de­ner Ein­lei­tun­gen wird auch dann im Sinne des § 10 Abs. 4 AbwAG einer Ab­was­ser­be­hand­lungs­an­la­ge zu­ge­führt, wenn Re­gen­was­ser, das bis­her über Re­gen­über­läu­fe der Ka­na­li­sa­ti­on in ein Ge­wäs­ser ein­ge­lei­tet wurde, auf­grund einer An­la­gen­er­wei­te­rung

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Die Erhebung von Abwassergebühren

Die Erstellung und Versendung von Gebührenbescheiden durch ein privates Unternehmen in Form von Jahresrechnungen ist rechtswidrig, weil das Unternehmen zur Vornahme dieser Handlungen nicht berechtigt. Darüberhinaus ist Rechtswidirgkeit gegeben, wenn die Rechnungen nicht hinreichend zwischen privaten Forderungen und öffentlich-rechtlichen Gebühren unterscheiden und es an einer ordnungsgemäßen Kalkulation fehlt. So hat

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Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

Gewässerunterhaltungsverbände haben ein weites Organisationsermessen. Rechte der Mitglieder und mittelbar der Grundeigentümer sind erst dann verletzt, wenn der Verband in Bezug auf Planung und Durchführung der Gewässerunterhaltung die äußerste kostenmäßige Vertretbarkeitsgrenze erkennbar überschreitet. Entsprechend liegt im Verfahrensermessen der Gemeinden, wie sie die ihnen auferlegten Gewässerunterhaltungsbeiträge umlegen. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass

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Schmutzwasseranschlussbeitrag für einen Spitzboden

Da das Kanalanschlussbeitragsrecht zum Begriff des „oberirdischen“ Geschosses keine eigene Bestimmung enthält, ist es jedenfalls dann, wenn keine satzungsrechtliche Bestimmung getroffen wird, grundsätzlich ohne weiteres möglich und zulässig, auf die Begriffe des Baurechts zurückzugreifen, insbesondere auf die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung. Mangels einer anderslautenden Definition in der Beitragssatzung ist der

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Bagatellgrenze bei den Schmutzwassergebühren

Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, sind bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren nicht erst ab einer Menge über 20 cbm (sog. Bagatellgrenze) in Abzug zu bringen. Denn eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe rechtfertigen lässt. So das Oberverwaltungsgericht für das Land

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Pauschalierter Beitrag für stärker versiegelte Flächen

Die Entscheidung des Gesetzgebers für ein pauschalierendes System der Erhebung von Erschwernisbeiträgen, das satzungsrechtlich von den Verbänden so übernommen worden ist, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klagen verschiedener Grundstückseigentümer gegen die Heranziehung zu zusätzlichen Beiträgen für Versiegelungen („Erschwernisbeiträge“) in Höhe des vierfachen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Ausschreibung einer Abwasserkonzession

Sowohl die Abwasserbeseitigung wie auch die Erhebung von Entgelten und Baukostenzuschüssen können nicht auf einen privaten Konzessionär verlagert werden, denn dafür sind die Gemeinden zuständig. Verstößt die Beschaffung der Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession gegen die Vorschriften des Wasser- und Kommunalabgabenrechts, so ist die Ausschreibung dieser Dienstleistungskonzession aufzuheben. So hat

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Unwirksame Abwassergebührensätze

Versäumt es eine Stadt bei der Festlegung der Gebührensätze für ein bestimmtes Jahr ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, Überschüsse oder Defizite aus anderen Jahren zu ermitteln und auszugleichen, ist keine ordnungsgemäße Kalkulation erfolgt und die darauf basierenden Gebührensätze sind unwirksam. Es ist ebenfalls unzulässig, in der Gebührenkalkulation zulasten der Gebührenzahler einen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gebührenbescheid von der Geschäftsbesorger-GmbH

Das Bundesverwaltungsgericht hat Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt, wonach ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf. Die Kläger wurden mit Bescheiden unter dem Briefkopf des beklagten Zweckverbands zur Zahlung von Wasser- und Abwassergebühren herangezogen. Der

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Kostenerstattung für Revisionsschächte

Eine Gemeinde kann für den Einbau von Revisionsschächten in die Abwasserkanäle von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke keine Kostenerstattung verlangen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück den Klagen eines Grundstückseigentümers stattgegeben, der sich gegen die seitens der Stadt Osnabrück geltend gemachte Kostenerstattung für die Errichtung von zwei Revisionsschächten

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Abwassergebühren und die geplanten Sanierungsmaßnahmen

Der Träger einer kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ darf den Aufwand für die im maßgeblichen Kalkulationszeitraum geplanten Sanierungsmaßnahmen an seinem Kanalnetz im Wege des sog. Part-Liner-Verfahrens als Reparaturaufwand auf der Kostenseite in vollem Umfang in die Kalkulation einstellen. An sich ansatzfähige, aber ausschließlich durch frühere Leistungen verursachte Kosten, die der Einrichtungsträger bewusst

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Aussetzungsverfahren als Zulassungsvoraussetzung

Bei einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes muss bereits zum Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags ein erfolgloses behördliches Aussetzungsverfahren durchgeführt worden sein. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens verwirklicht werden könnte. § 80 Abs. 6 Satz 1

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Verrechnung von Investitionskosten mit verjährten Abwasserabgaben

Die Festsetzungsverjährung in Bezug auf Abwasserabgaben steht einer Verrechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG auch dann entgegen, wenn die Verrechnung zunächst mangels einer Abgabepflichtigkeit des Maßnahmeträgers (hier: einer privaten Interessengemeinschaft zum Bau eines Schmutzwasserkanlas) nicht möglich war und die abgabepflichtige Kommune die Aufwendungen erst nach Eintritt der

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Konferenzraum

Investition statt Abwasserabgabe

Zumindest in Baden-Württemberg stehen derzeit wieder die Abwassergebühren in der juristischen Diskussion. So hat jetzt etwa das Verwaltungsgericht Freiburg einer Klage des Abwasserverbandes Radolfzeller Aach gegen einen Abwasserabgabenbescheid des Landratsamts Konstanz stattgegeben und damit eine langjährige, landesweite Praxis bei der Erhebung von Abwasserabgaben in Frage gestellt: Der Abwasserverband Radolfzeller Aach

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Abwassergebühren – Verfallsdatum für den Vorauszahlungsbescheid

Ein im Rahmen eines Dauerbenutzungsverhältnisses ergehender Vorausleistungsbescheid wird in seinem festsetzenden Teil durch den endgültigen Gebührenbescheid abgelöst. Die Ablösung tritt bereits mit dem wirksamen Erlass des endgültigen Gebührenbescheids ein und ist nicht von der Fortexistenz dieses Bescheids abhängig. Vorausleistungsbescheide enthalten ebenso wie endgültige Abgabenbescheide regelmäßig zwei rechtlich selbständige Regelungen, nämlich

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Getrennte Gebührensätze für Abwasser und Niederschlagswasser

Zur Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten Bemessungszeitraums bedarf es einer – ggf. um Ausgleichsbeträge zu bereinigenden – Gegenüberstellung des tatsächlichen Gebührenaufkommens und der tatsächlichen Gesamtkosten der Einrichtung, die in dem zu betrachtenden Zeitraum entstanden sind. Die Ergebnisse der Vorjahre spielen dabei nur insoweit eine Rolle, als sie zur Einstellung

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Kalkulation der Gebühren für Abwasserbeseitigung

Bei der Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind nach § 17 Abs. 3 KAG die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, von den Kosten nach § 14 Abs. 1 S. 1 KAG abzuziehen. Bei der vorzugwürdigen kostenorientierten Betrachtung sind dazu die

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Abwassergebühr für den Brennwertkessel

Für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in die Abwasseranlage kann eine Benutzungsgebühr erhoben werden. Die Bemessung der Gebühr hat sich an der Kondensatmenge zu orientieren. Wenn eine Messung nicht möglich ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der den Brennstoffverbrauch berücksichtigt. § 6 Abs. 4 Satz 2 des schleswig-holsteinischen KAG

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Keine Abwassergebühren nur nach Frischwassermaßstab

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Grundstückseigentümer aus Eschenburg einstweiligen Rechtsschutz gewährt und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Festsetzung von Kanalgebühren angeordnet. Die Entscheidung hat über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung, geht es doch um den Maßstab, nach dem die Abwassergebühren festgesetzt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat

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Keine Abwassergebühren nur nach Frischwasserverbrauch

Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip. Der baden-württembergische Landesgesetzgeber hat den Gemeinden und Landkreisen für

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Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen

Die Erhebung von Erschwernisbeiträgen auf der Grundlage der im Liegenschaftskataster aufgeführten Bezeichnungen nach der Anlage 6 zum NWG ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Eine Härtefallregelung für den Einzelfall ist nicht erforderlich. Eine Satzungsregelung, nach der ein Mindestbeitrag nur dann erhoben wird, wenn der Gesamtbeitrag für ein Haushaltsjahr (d.h. der allgemeine

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Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung

Sind die Kipp-Entgelt, die ein Grubenentleerer für die Abwasserbeseitigungen nach einer Grubenentleerung für seine Kunden verauslagt, ein umsatzsteuerfreier durchlaufender Posten oder muss er hierauf bei der Weiterberechnung an seine Kunden zusätzliche Umsatzsteuer erheben? Das Finanzgericht Hamburg beantwortet diese Frage in zwei Urteilen widersprüchlich: In dem ersten Urteil im Februar 2006

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Wasserverbandsbeitrag für versiegelte Flächen

Das Verwaltungsgericht Stade hat aktuell in zahlreichen Verfahren die Heranziehung von Grundstückseigentümern – als Mitglied eines Wasser- und Bodenverbandes – zu Wasserverbandsbeiträgen für stark versiegelte Flächen für rechtmäßig erachtet. Dieser sogenannte Erschwernisbeitrag wird zusätzlich zum Wasserverbandsbeitrag je nach Einstufung der Grundstücksfläche als leicht versiegelt, mitteldicht versiegelt oder stärker versiegelt in

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Auch ein Land muss Gebühren bezahlen

Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW muss für die Entwässerung von Landesstraßen Entwässerungsgebühren zahlen. Mit dieser Begründung bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach der Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht länger das Niederschlagswasser der L 30 auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf außerhalb

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Der versteckte Gebührenbescheid

Ein Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung „versteckt“ werden. Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Entgelte dürfen von den Gemeinden und ihren Stadtwerken nicht in einer Weise geltend gemacht werden, die dem Bürger die Wahrung seiner Rechte erschwert. Mit dieser Begründung hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einer Grundstückseigentümerin den Weg zu

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Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung

Kann ein Grundstückseigentümer mithilfe eines Wasserzählers nachweisen, dass ein Teil des bezogenen Wassers für die Gartenbewässerung verwendet wurde und nicht in die Kanalisation gelangt ist, darf die Gemeinde ihn – wenn sie die Abwassergebühren aufgrund ihrer Satzung nach dem Frischwassermaßstab bemisst – für diese Wassermenge nicht zu Abwassergebühren heranziehen. Eine

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