Dem Rechtsschutzversicherer steht es auch im Hinblick auf den Anspruch des Versicherungsnehmers aus § 17 Abs. 2 Satz 1 ARB 75 grundsätzlich frei, auf welche Weise er diesen von der Gebührenforderung des Rechtsanwalts befreit. Auch insoweit kann sich der Versicherer für die Gewährung von Abwehrdeckung entscheiden. Weder der Wortlaut von
LesenSchlagwort: Abwehrdeckung
Zusage der Abwehrdeckung
Sagt der Versicherer Abwehrdeckung zu, treten deren Rechtsfolgen ein, ohne dass der Versicherer diese ausdrücklich anzugeben hat. Die Kommentarliteratur geht davon aus, dass § 128 VVG (entspricht § 158n VVG a.F.) richtlinienkonform ist; der Begriff „Streitfall“ in Art. 6 der Rechtsschutz-Richtlinie 87/344/EWG meine (nur) den Konflikt zwischen Versicherungsnehmer und dessen
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