Das im Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 611a Abs. 2, § 615 Satz 1 BGB fortzuzahlende Entgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu bemessen. Mangelt es bei schwankender Vergütung an Vereinbarungen oder anderen festen Anhaltspunkten für die Frage des mutmaßlich erzielten Entgelts, ist gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen.
LesenSchlagwort: Annahmeverzug
Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Übernahme einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit
Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs. Der Arbeitnehmer hat trotz Nichtleistung der Arbeit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Anrechnung des Zwischenverdienstes richtet sich vorliegend nach § 11 KSchG. Diese Vorschrift enthält für den Annahmeverzug nach einer Kündigung im Geltungsbereich des
LesenAnnahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Konkurrenztätigkeit
Dem Annahmeverzugslohnanspruch der Arbeitnehmerin steht nicht die Einwendung treuwidrigen Verhaltens gemäß § 242 BGB wegen der Ausübung von Konkurrenztätigkeiten entgegen. Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Anerkannt sind
LesenAnnahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Arbeitslosmeldung
Eine Verletzung der in § 38 Abs. 1 SGB III geregelten sozialrechtlichen Verpflichtung, sich innerhalb bestimmter Fristen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, ist im Rahmen der Gesamtabwägung bei der Prüfung des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes im Annahmeverzugszeitraum zu berücksichtigen. Die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Meldepflicht hat auch nicht
LesenAnnahmeverzugslohn – und das entbehrliche Arbeitsangebot des Arbeitnehmers
Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung grundsätzlich tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die
LesenDas unzumutbare Angebot zu einer Prozessbeschäftigung
Lehnt der Arbeitnehmer es ab, für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, indiziert dies alleine nicht fehlenden Leistungswillen iSd. § 297 BGB. Die möglichen Rechtsfolgen der Ablehnung einer Prozessbeschäftigung richten sich ausschließlich nach § 11 Nr. 2 KSchG. Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß
LesenFristlose Kündigung – und der Annahmeverzug
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das
LesenDer Betriebsübergang auf eine Zwischenerwerberin – und die Arbeitsverhältnisse
§ 613a BGB setzt voraus, dass ein „Betrieb“ oder ein „Betriebsteil“ auf einen neuen Inhaber übergeht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen.
LesenDieselskandal – Annahmeverzug und Deliktszinsen
Die deliktische Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall war wieder einmal Thema vor dem Bundesgerichtshof. Diesmal ging es um Fragen der Deliktszinsen und des Annahmeverzugs: Nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Deliktszinsen nach § 849 BGB nicht verlangt werden, wenn
LesenVorteilsausgleichung und Annahmeverzug in Dieselfällen
Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Konkret ging es diesmal um Fragen der Vorteilsausgleich und des Annahmeverzugs: In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Autokäuferin die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen
LesenNutzungsausfallentschädigung – wegen der entzogenen Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagen
Ein Anspruch auf Entschädigung für die vorenthaltene Nutzung eines Dienstwagens ergibt sich nicht aus § 615 iVm. § 611a Abs. 2 BGB, sondern aus § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB. Die Nutzungsausfallentschädigung ist gemäß § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB auf der
LesenAnnahmeverzugslohn – und das böswillige Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Besteht das gekündigte Arbeitsverhältnis aufgrund einer rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidung fort, richtet sich die Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG und nicht nach dem weitgehend inhaltsgleichen § 615 Satz 2 BGB. § 11 Nr. 2 KSchG bestimmt, dass sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber
LesenEinrichtungsbezogene Impfpflicht – und der ungeimpfte Arbeitnehmer
Aufgrund einer bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann ein hiervon betroffener Arbeitgeber die Beschäftigung seiner nicht gegen SARS-CoV-2 gempften Pflegekraft verweigern. Der nicht geimpften Pflegekraft steht in diesem Fall auch kein Annahmeverzugslohn gegen den Arbeitgeber zu. In dem hier vom Arbeitsgericht Köln entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, die
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Verzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung grundsätzlich tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt
LesenAnnahmeverzugslohn – und der Leistungswille des Arbeitnehmers
Unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen gerät der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken. Neben der Leistungsfähigkeit ist danach der Leistungswille eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten
LesenAnnahmeverzugslohn – nach Vorlage eines negativen Corona-Tests
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.
LesenDer verpasste Behandlungstermin – und der bestehende Corona-Verdacht
Die Vorschrift des § 615 BGB ist gemäß § 630b BGB auf Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB anwendbar. Ein etwaiger Vergütungsanspruch gemäß § 615 Satz 1 BGB richtet sich auch gegen gesetzlich krankenversicherte Patienten. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Vereinbarung eines Behandlungstermins eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne
LesenDieselskandal – und die deliktische Haftung des Motorenherstellers
Deliktszinsen, Annahmeverzug, Verjährung: Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Oldenburgischen: Der klagende Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Motorenhersteller wegen Verwendung einer unzulässigen
LesenAnnahmeverzugslohn nach unwirksamer Änderungskündigung – und der unterlassene Zwischenverdienst
Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung
Die Arbeitgeberin, die ihre Arbeitnehmerin aufgrund einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) nicht beschäftigt, befindet sich für diesen Zeitraum der Nichtbeschäftigung aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre. Der Annahmeverzug endet mit Wirkung für die Zukunft (erst) dann, wenn der Arbeitgeber wieder
LesenAnnahmeverzugsvergütung – und die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann das Landesarbeitsgericht einen im Berufungsverfahren zusätzlich erhobenen Antrag auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nicht mit der Begründung als unzulässig abweisen, hierbei handele es sich um eine in der Berufungsinstanz unzulässige Klageerweiterung, weil die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO nicht vorlägen. Mit der Klageerweiterung hat
LesenCorona-bedingte Betriebsschließungen – und kein Arbeitslohn
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung ist kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos. Eine von einer solchen Betriebsschließung betroffene Arbeitnehmerin hat daher keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum des Lockdowns. Ein Anspruch der
LesenAnnahmeverzugslohn nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage – und der unterlassene Zwischenverdienst
Hat nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzprozess das Arbeitsverhältnis fortbestanden, richtet sich die Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG und nicht nach dem weitgehend inhaltsgleichen § 615 Satz 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat insoweit Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 in Verb.
LesenAnnahmeverzugslohn für den freigestellten Arbeitnehmer – und die Frage seiner Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitgeber gerät unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken. Die Leistungsfähigkeit ist somit – neben dem Leistungswillen – eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während
LesenDas Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst
Der Arbeitgeber ist nach § 4 TV-L im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 Satz 1 GewO) berechtigt, dem Beschäftigten eine Tätigkeit zuzuweisen, die der Wertigkeit der Entgeltgruppe entspricht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich bei einer Vertragsgestaltung, die den vertraglichen Aufgabenbereich allein durch eine allgemeine Tätigkeitsbezeichnung und
LesenAnnahmeverzugslohn – und der unterlassene Zwischenverdienst
Eine Arbeitnehmerin muss sich auf ihren Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs (§ 615 Satz 1 iVm. § 611a Abs. 2 BGB) nach § 615 Satz 2 BGB den Wert desjenigen anrechnen lassen, was zu erwerben sie böswillig unterlassen hat. Nach § 615 Satz 2 BGB muss sich der Arbeitnehmer den
LesenAnnahmeverzugslohn – und der unterlassene Zwischenverdienst
Nach § 615 Satz 2 BGB muss sich der Arbeitnehmer den Wert desjenigen anrechnen lassen, was zu erwerben er böswillig unterlässt, wobei die Anrechnung bereits die Entstehung des Annahmeverzugsanspruchs hindert und nicht nur zu einer Aufrechnungslage führt. Die Vorschrift stellt – wie § 11 Nr. 2 KSchG – darauf ab,
LesenRückabwicklungen im Dieselskandal – und der Annahmeverzug des Autoherstellers
Mit den Voraussetzungen des Annahmeverzuges bei der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot der Streit um die Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Skoda-PKW: Der Kläger erwarb im März 2014
LesenDer Crowdworker – als Arbeitnehmer
Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Crowdworker zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet ist,
LesenAnnahmeverzug – und die behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit
Kann der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts wirksam näher bestimmte Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr ausüben, aber eine andere im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten, ist das Angebot einer anderen Tätigkeit ohne Belang, solange der Arbeitgeber nicht durch eine Neuausübung seines Direktionsrechts
LesenZug-um-Zug-Verurteilung – und der Streitwert für die Feststellung des Annahmeverzugs
Der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung kommt ein eigener wirtschaftlicher Wert nicht zu, weil die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist. Auch für das Rechtsmittel der beklagten Partei ist die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung
LesenAnnahmeverzug,Urlaubsabgeltung – und die Reichweite der Rechtskraft
Die Arbeitgeberin ist aufgrund der präjudiziellen Wirkung arbeitsgerichtlicher Urteile, mit denen sie rechtskräftig verurteilt wurde, an die Arbeitnehmerin für einen bestimmten Zeitraum Vergütung wegen Annahmeverzugs zu zahlen, mit dem Einwand ausgeschlossen, sie habe der Arbeitnehmerin im selben Zeitraum Urlaub gewährt. Die Rechtskraft bewirkt, dass (unter den Parteien) über das Bestehen
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot
Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung grundsätzlich nach § 294 BGB tatsächlich anbieten. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen.
LesenDie vom Arbeitgeber angezweifelte Arbeitsunfähigkeit
Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzung er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt. Weil der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers regelmäßig keine näheren Kenntnisse hat, genügt er
LesenAnnahmeverzug – und das Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses
Der Arbeitnehmer hat keine Ansprüche auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 iVm. § 611 Abs. 1 BGB, wenn er seine Arbeitsleistung nicht ausreichend angeboten hat. Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig
LesenAnnahmeverzugslohn – und seine Verjährung
Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB verjährt gemäß § 195 BGB binnen drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von
LesenAnnahmeverzugslohn – und die zwischenzeitlich bezogene Beamtenbesoldung
Beruht der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers darauf, dass sich der Arbeitgeber ihm gegenüber im Annahmeverzug befindet, ist eine Beamtenbesoldung, die der Arbeitnehmer im Zeitraum des Annahmeverzugs bezieht, weil er parallel in einem Beamtenverhältnis steht und arbeitet, gem. § 615 Satz 2 BGB auf den Arbeitsentgeltanspruch anrechenbar. Leistet der Arbeitnehmer im Zeitraum
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Unvermögen der Arbeitnehmerin
Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Der Arbeitgeber gerät gleichwohl nicht in Annahmeverzug, wenn die Arbeitnehmerin im Streitzeitraum außerstande war, die geschuldete Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist eine vom Leistungsangebot
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Angebot der Arbeitsleistung
Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Leistung tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt (nur), wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde
LesenAnnahmeverzug des Arbeitgebers – und seine zurückgenommene Kündigung
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt. Dies kann insbesondere anzunehmen sein, wenn er zuvor durch die einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat.
LesenAnnahmeverzug des Arbeitgebers – und die Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers
Der subjektive Leistungswille ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen muss. Eine fehlende Leistungsbereitschaft ist indiziert, wenn der Arbeitnehmer auf eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers eine Reaktion unterlässt, sich quasi in Schweigen hüllt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2017 – 5 AZR 251/16
LesenAnnahmeverzugslohn – und der unterlassene Zwischenverdienst beim vermeintlichen Betriebsübernehmer
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte,
LesenDer Annahmeverzug des Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug kommt, weil er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt, § 615 Satz 1, § 293 BGB. Die Arbeitgeberin gerät in Annahmeverzug, indem sie die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung ablehnt, §§
LesenAnnahmeverzug des Arbeitgebers – und der verfallene Urlaubsanspruch
Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um. Anspruchsgrundlage sind § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286
LesenAnnahmeverzug – und die Freistellung zum Überstundenausgleich
Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im Sinne von § 1 AÜG, selbst wenn der Arbeitgeber ohne die Gewährung des
LesenBetriebsübernahme – und das böswillige Unterlassen eines Zwischenverdienstes
Es liegt kein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst i.S. von § 11 Satz 1 Nr. 2 LSGchG vor, wenn ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB für unwirksam hält, ein Angebot des potentiellen Betriebsübernehmers auf Abschluss eines auf Dauer angelegten Arbeitsvertrags zu schlechteren Bedingungen für die Zeit
LesenBeschäftigung beim Auftraggeber – und das Hausverbot
Spricht der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Hausverbot aus und besteht für den Auftraggeber keine andere Beschäftigungsmöglichkeit, tritt gem. § 297 BGB kein Annahmeverzug des Arbeitgebers ein. Der Arbeitgeber, der sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer ausschließlich beim Auftraggeber zu beschäftigen, übernimmt damit grundsätzlich das Risiko eines vom Auftraggeber verursachten
LesenAnnahmeverzug des Arbeitgebers – und die Anrechnung des Zwischenverdienstes
Nach § 615 Satz 2 BGB ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht. Der Vergütungsanspruch für die Zeit des arbeitgeberseitigen Annahmeverzugs folgt aus § 611 Abs. 1 iVm. § 615
LesenRückkehrzusage – und der Annahmeverzug des Arbeitnehmers
Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen,
LesenAnnahmeverzug – und das fehlende Arbeitsangebot
Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die
LesenAnnahmeverzugslohn – und das erforderliche Arbeitsangebot des Arbeitnehmers
Nach § 615 Satz 1, § 611 BGB hat der Arbeitgeber die Vergütung für die infolge Annahmeverzugs nicht geleistete Arbeit zu zahlen. Nach § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nach §
LesenAnnahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers
Nach § 615 Satz 1 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug befindet. Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich
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