Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Übernahme einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit

Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs. Der Arbeitnehmer hat trotz Nichtleistung der Arbeit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Anrechnung des Zwischenverdienstes richtet sich vorliegend nach § 11 KSchG. Diese Vorschrift enthält für den Annahmeverzug nach einer Kündigung im Geltungsbereich des

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Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Konkurrenztätigkeit

Dem Annahmeverzugslohnanspruch der Arbeitnehmerin steht nicht die Einwendung treuwidrigen Verhaltens gemäß § 242 BGB wegen der Ausübung von Konkurrenztätigkeiten entgegen. Der Arbeitgeber kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist. Anerkannt sind

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Arbeitsamt Dessau

Annahmeverzugslohn nach erfolgter Kündigung – und die Arbeitslosmeldung

Eine Verletzung der in § 38 Abs. 1 SGB III geregelten sozialrechtlichen Verpflichtung, sich innerhalb bestimmter Fristen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, ist im Rahmen der Gesamtabwägung bei der Prüfung des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes im Annahmeverzugszeitraum zu berücksichtigen.  Die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Meldepflicht hat auch nicht

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Bundesarbeitsgericht

Das unzumutbare Angebot zu einer Prozessbeschäftigung

Lehnt der Arbeitnehmer es ab, für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses bei seinem bisherigen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, indiziert dies alleine nicht fehlenden Leistungswillen iSd. § 297 BGB. Die möglichen Rechtsfolgen der Ablehnung einer Prozessbeschäftigung richten sich ausschließlich nach § 11 Nr. 2 KSchG. Nach ständiger Rechtsprechung gerät der unwirksam kündigende Arbeitgeber gemäß

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Bundesarbeitsgericht

Fristlose Kündigung – und der Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das

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Möbelhaus,Einzelhandel

Der Betriebsübergang auf eine Zwischenerwerberin – und die Arbeitsverhältnisse

§ 613a BGB setzt voraus, dass ein „Betrieb“ oder ein „Betriebsteil“ auf einen neuen Inhaber übergeht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen.

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Audi Q2

Dieselskandal – Annahmeverzug und Deliktszinsen

Die deliktische Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall war wieder einmal Thema vor dem Bundesgerichtshof. Diesmal ging es um Fragen der Deliktszinsen und des Annahmeverzugs: Nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Deliktszinsen nach § 849 BGB nicht verlangt werden, wenn

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VW Volkswagen

Vorteilsausgleichung und Annahmeverzug in Dieselfällen

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Konkret ging es diesmal um Fragen der Vorteilsausgleich und des Annahmeverzugs: In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Autokäuferin die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen

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Pflegeheim

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – und der ungeimpfte Arbeitnehmer

Aufgrund einer bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann ein hiervon betroffener Arbeitgeber die Beschäftigung seiner nicht gegen SARS-CoV-2 gempften Pflegekraft verweigern. Der nicht geimpften Pflegekraft steht in diesem Fall auch kein Annahmeverzugslohn gegen den Arbeitgeber zu. In dem hier vom Arbeitsgericht Köln entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, die

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Klempner

Annahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Verzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung grundsätzlich tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt

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Annahmeverzugslohn – und der Leistungswille des Arbeitnehmers

Unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen gerät der Arbeitgeber gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken. Neben der Leistungsfähigkeit ist danach der Leistungswille eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten

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Corona Selbsttest

Annahmeverzugslohn – nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.

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Audi

Dieselskandal – und die deliktische Haftung des Motorenherstellers

Deliktszinsen, Annahmeverzug, Verjährung: Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Oldenburgischen: Der klagende Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Motorenhersteller wegen Verwendung einer unzulässigen

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Geldscheine

Annahmeverzugslohn – und das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung

Die Arbeitgeberin, die ihre Arbeitnehmerin aufgrund einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) nicht beschäftigt, befindet sich für diesen Zeitraum der Nichtbeschäftigung aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre. Der Annahmeverzug endet mit Wirkung für die Zukunft (erst) dann, wenn der Arbeitgeber wieder

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Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugsvergütung – und die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann das Landesarbeitsgericht einen im Berufungsverfahren zusätzlich erhobenen Antrag auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nicht mit der Begründung als unzulässig abweisen, hierbei handele es sich um eine in der Berufungsinstanz unzulässige Klageerweiterung, weil die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO nicht vorlägen. Mit der Klageerweiterung hat

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Corona

Corona-bedingte Betriebsschließungen – und kein Arbeitslohn

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung ist kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos. Eine von einer solchen Betriebsschließung betroffene Arbeitnehmerin hat daher keinen Anspruch auf Vergütung für den Zeitraum des Lockdowns. Ein Anspruch der

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Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugslohn für den freigestellten Arbeitnehmer – und die Frage seiner Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber gerät unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken.  Die Leistungsfähigkeit ist somit – neben dem Leistungswillen – eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während

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Berlin Regierungsviertel

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst

Der Arbeitgeber ist nach § 4 TV-L im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 Satz 1 GewO) berechtigt, dem Beschäftigten eine Tätigkeit zuzuweisen, die der Wertigkeit der Entgeltgruppe entspricht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich bei einer Vertragsgestaltung, die den vertraglichen Aufgabenbereich allein durch eine allgemeine Tätigkeitsbezeichnung und

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Der Crowdworker – als Arbeitnehmer

Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Crowdworker zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet ist,

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Annahmeverzug – und die behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

Kann der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts wirksam näher bestimmte Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr ausüben, aber eine andere im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten, ist das Angebot einer anderen Tätigkeit ohne Belang, solange der Arbeitgeber nicht durch eine Neuausübung seines Direktionsrechts

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Zug-um-Zug-Verurteilung – und der Streitwert für die Feststellung des Annahmeverzugs

Der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung kommt ein eigener wirtschaftlicher Wert nicht zu, weil die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist. Auch für das Rechtsmittel der beklagten Partei ist die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung

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Annahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot

Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung grundsätzlich nach § 294 BGB tatsächlich anbieten. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen.

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AU-Bescheinigung

Die vom Arbeitgeber angezweifelte Arbeitsunfähigkeit

Beruft sich der Arbeitgeber gegenüber einem Anspruch des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug auf dessen Leistungsunfähigkeit iSd. § 297 BGB, erhebt er eine Einwendung, für deren Voraussetzung er als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast trägt. Weil der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers regelmäßig keine näheren Kenntnisse hat, genügt er

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Annahmeverzugslohn – und das Unvermögen der Arbeitnehmerin

Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Der Arbeitgeber gerät gleichwohl nicht in Annahmeverzug, wenn die Arbeitnehmerin im Streitzeitraum außerstande war, die geschuldete Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist eine vom Leistungsangebot

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Annahmeverzug des Arbeitgebers – und die Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers

Der subjektive Leistungswille ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen muss. Eine fehlende Leistungsbereitschaft ist indiziert, wenn der Arbeitnehmer auf eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers eine Reaktion unterlässt, sich quasi in Schweigen hüllt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2017 – 5 AZR 251/16

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Der Annahmeverzug des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug kommt, weil er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt, § 615 Satz 1, § 293 BGB. Die Arbeitgeberin gerät in Annahmeverzug, indem sie die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung ablehnt, §§

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Annahmeverzug – und die Freistellung zum Überstundenausgleich

Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im Sinne von § 1 AÜG, selbst wenn der Arbeitgeber ohne die Gewährung des

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Beschäftigung beim Auftraggeber – und das Hausverbot

Spricht der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Hausverbot aus und besteht für den Auftraggeber keine andere Beschäftigungsmöglichkeit, tritt gem. § 297 BGB kein Annahmeverzug des Arbeitgebers ein. Der Arbeitgeber, der sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer ausschließlich beim Auftraggeber zu beschäftigen, übernimmt damit grundsätzlich das Risiko eines vom Auftraggeber verursachten

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Rückkehrzusage – und der Annahmeverzug des Arbeitnehmers

Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen,

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Annahmeverzug – und das fehlende Arbeitsangebot

Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die

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Annahmeverzugslohn – und das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers

Nach § 615 Satz 1 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug befindet. Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich

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