Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern
22. Juni 2011 |
Verbrauchssteuern
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Die Grunderwerbsteuern, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entstehen, sind also nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln, sondern können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Vereinigen sich [...]





