Arbeitszimmer im Dachgeschoß

Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hierbei im Regelfall um ein „außerhäusliches“ Arbeitszimmer, das nicht unter die Abzugsbeschränkung des §

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