Bundesfinanzhof

Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – und die Auflösung der Kapitalgesellschaft

Die bis zum Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war. Haben die

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Auflösung einer Publikums-GbR – und die bereits ausgesprochenen Kündigungen

Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft. Dies ergibt sich allerdings nicht schon aus einer analogen Anwendung von § 65 Abs. 4 GenG auf Publikumsgesellschaften

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Verfallklausel – und der Streit um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nicht erst mit dem Kündigungsschutzantrag, sondern bereits mit einem allgemeinen Feststellungsantrag kann die Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertraglichen Entgeltansprüche im Sinne des Tarifvertrags sowohl schriftlich als auch gerichtlich geltend machen. Mit dem Klagantrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch einen Beendigungstatbestand (hier: Ende der beamtenrechtlichen Beurlaubung) aufgelöst worden sei, sondern

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Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses – und der Schutz des Arbeitsnehmers

An die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen und dadurch das Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses als seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu berücksichtigen, dem das Kündigungsschutzrecht auch in Ausprägung des Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung trägt. Bei der Prüfung, ob eine weitere den Betriebszwecken dienliche

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Mehrgliedrige stille Innengesellschaft – und ihre Auflösung

Die Auflösung der stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sog. „Innen-KG“ ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen worden ist. Der

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Die insolvente GmbH – und ihre spätere Fortsetzung

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden. Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst, kann

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Notebook

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Weist ein Stellenplan freien Stellen einer bestimmten Entgeltgruppe nur nach der Funktionsbezeichnung „Gärtner“ aus, kann eine selbstständige Organisationseinheit (hier: der Eigenbetrieb einer Stadt) innerhalb dieses Rahmens das aus ihrer Sicht erforderliche Anforderungsprofil für die freien Stellen genauer definieren. Sie kann die Stellen im Hinblick darauf insbesondere Gärtnern/Gärtnerinnen einer bestimmten Fachrichtung

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