Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt
LesenSchlagwort: Auflösung
Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – und die Auflösung der Kapitalgesellschaft
Die bis zum Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war. Haben die
LesenBesteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden. Die Auszahlung des
LesenAuflösung einer Publikums-GbR – und die bereits ausgesprochenen Kündigungen
Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft. Dies ergibt sich allerdings nicht schon aus einer analogen Anwendung von § 65 Abs. 4 GenG auf Publikumsgesellschaften
LesenVerfallklausel – und der Streit um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nicht erst mit dem Kündigungsschutzantrag, sondern bereits mit einem allgemeinen Feststellungsantrag kann die Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertraglichen Entgeltansprüche im Sinne des Tarifvertrags sowohl schriftlich als auch gerichtlich geltend machen. Mit dem Klagantrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch einen Beendigungstatbestand (hier: Ende der beamtenrechtlichen Beurlaubung) aufgelöst worden sei, sondern
LesenGerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses – und der Schutz des Arbeitsnehmers
An die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen und dadurch das Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses als seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu berücksichtigen, dem das Kündigungsschutzrecht auch in Ausprägung des Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung trägt. Bei der Prüfung, ob eine weitere den Betriebszwecken dienliche
LesenDie aufgelöste GbR – als umsatzsteuerlicher Unternehmer
Eine Personengesellschaft ist als Unternehmer anzusehen, sobald sie unter ihrem Namen nach außen hin tätig wird. Sie besteht als Umsatzsteuerschuldner auch nach Auflösung so lange fort, bis alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt beendet sind. Finanzgericht Baden -Württemberg, Urteil vom 3. März 2016 – 1 K 1990 –
LesenMehrgliedrige stille Innengesellschaft – und ihre Auflösung
Die Auflösung der stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sog. „Innen-KG“ ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen worden ist. Der
LesenDie insolvente GmbH – und ihre spätere Fortsetzung
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden. Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst, kann
LesenAuflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Weist ein Stellenplan freien Stellen einer bestimmten Entgeltgruppe nur nach der Funktionsbezeichnung „Gärtner“ aus, kann eine selbstständige Organisationseinheit (hier: der Eigenbetrieb einer Stadt) innerhalb dieses Rahmens das aus ihrer Sicht erforderliche Anforderungsprofil für die freien Stellen genauer definieren. Sie kann die Stellen im Hinblick darauf insbesondere Gärtnern/Gärtnerinnen einer bestimmten Fachrichtung
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