§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm. § 103 BetrVG ist nicht lex specialis gegenüber § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit der Folge, dass ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nicht auf während des Bestehens von Sonderkündigungsschutz entstandene Sachverhalte gestützt werden könnte. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit war
LesenSchlagwort: Auflösungsantrag
Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers – in der Berufungsinstanz
Die Arbeitgeberin darf den Auflösungsantrag auf der Grundlage ihrer Berufung gegen die Stattgabe des gegen sie gerichteten Kündigungsschutzantrags durch das Arbeitsgericht erstmals in zweiter Instanz stellen, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Ist die Berufung zulässig, kann dahinstehen, ob ein zweitinstanzlich im Rahmen einer eigenen Berufung angebrachter Auflösungsantrag analog
LesenDer Auflösungsantrag des Arbeitgebers – nach einer maßregelnden Kündigung
Bei einer iSv. § 612a BGBmaßregelnden Kündigung scheidet eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers aus. Das folgt für das Bundesarbeitsgericht aus § 13 Abs. 2 KSchG. Danach kann bei einer – auch – sittenwidrigen Kündigung allein der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen. Denn es wird lediglich § 9 Abs.
LesenVerhaltensbedingte Kündigung – wegen übler Nachrede
Der Arbeitgeber trägt auch dann die Beweislast für den von ihm behaupteten Kündigungs- bzw. Auflösungsgrund, wenn das betreffende Verhalten des Arbeitnehmers den Tatbestand der üblen Nachrede iSv. § 186 StGB erfüllen würde. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschied die Arbeitgeberin Ende März 2019, die Funktion der Teamleiterin der Infopoints von
LesenDie Kündigungsschutzklage eines Schwerbehinderten – und der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin ist als „unstatthaft“ abweisen, wenn sich die Kündigung – auch – als nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX aF unwirksam erweisen sollte. Die Vorschrift rechnet zu den sonstigen, zumindest auch den Arbeitnehmer schützenden Unwirksamkeitsgründen, die einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag „sperren“. Sollte die Kündigung sich
LesenKündigungsschutzverfahren,Auflösungsantrag, Abfindung – und später eine Betriebsrente
Selbst wenn sich der Arbeitnehmer dadurch widersprüchlich verhält, dass er im Kündigungsschutzverfahren einen Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellt und später Zahlung aus einer (unverfallbaren) Betriebsrente verlangt, rechtfertigte dies nicht die Versagung der Betriebsrente. Dem Arbeitnehmer ist die Verfolgung seines Klagebegehrens nicht nach dem aus §
LesenAuflösungsantrag – und die erfolglosen Kündigungsgründe
Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Gründe berufen, auf die er zuvor erfolglos die Kündigung gestützt hat. Allerdings muss er im Einzelnen vortragen, weshalb die unzureichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen sollen. Bei der Beurteilung des
LesenKündigungsschutzklage – und der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Unter Beachtung der auf Bestandsschutz gerichteten Intention des Kündigungsschutzgesetzes kommt auf Antrag des Arbeitgebers eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nur in Betracht, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Dabei sind an die
LesenDie teilweise erfolgreiche Kündigungsschutzklage – und die vom Arbeitnehmer verweigerte Arbeitsaufnahme
Steht die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung fest, weil ein rechtskräftiges Teilurteil vorliegt, so muss ein Arbeitnehmer arbeiten, auch wenn über seinen Auflösungsantrag noch nicht entschieden ist. Die Verletzung dieser Pflicht ist als Arbeitsverweigerung zu werten und kann gem. § 626 BGB eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund gemäß § 626
LesenDie unwirksamke Betriebsratsanhörung vor der Kündigung – und der Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Ist die Kündigung des Arbeitgebers wegen einer unterbliebenen oder fehlerhaften vorherigen Anhörung des Betriebsrates unwirksam, ist regelmäßig auch auch Auflösungsantrag des Arbeitgebers abzuweisen. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommt nur in Betracht, wenn eine ordentliche
LesenKündigungsschutzklage – und der Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber iSv. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommen solche Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, eine Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm übertragenen Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen. Die Gründe, die eine
LesenBetriebsübergang – und das bereits gekündigte Arbeitsverhältnis
Es spricht viel dafür, dass in einer Konstellation, in der das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vor einem möglichen Auflösungszeitpunkt i. S. v. § 9 KSchG gemäß § 613a BGB auf einen Betriebserwerber übergegangen ist, der bisherige Arbeitgeber zur Stellung des Auflösungsantrags nicht aktivlegitimiert ist. Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 22. Juli
LesenÄnderungsschutzantrag und Auflösungsantrag
§ 9 Abs. 1 Satz 1 BAGchG findet im Rahmen einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 BAGchG weder unmittelbare noch analoge Anwendung. Ob eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG auch im Rahmen einer Klage nach § 4 Satz 2 BAGchG möglich ist,
LesenWeiterbeschäftigung von Jugendvertretern und der Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers
Der öffentliche Arbeitgeber kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren seinen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG mit dem Hilfsantrag auf Feststellung verbinden, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Jugendvertreter wegen Fehlens der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 bis 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist. Ist der öffentliche
LesenAuflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Depressionen wegen der ungerechtfertigten Kündigung
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hat das Gericht das durch eine sozialwidrige Kündigung nicht beendete Arbeitsverhältnis durch Urteil aufzulösen, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Dafür muss kein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB vorliegen, der dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des
LesenDie Auflösung des Betriebsrats nach einer Amtspflichtverletzung
Ein Betriebsrat verstößt mit einer Anzeige des Arbeitgebers nach § 121 BetrVG wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit gegen die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Er darf erst nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts Anzeige erstatten , wenn weiteren Versuche, den Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
LesenLeitende Angestellte und die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Nach § 14 Abs. 2 KSchG findet auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit der Maßgabe Anwendung, dass der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf. Die Befugnis
LesenAuflösungszeitpunkt für ein zu Unrecht gekündigtes Arbeitsverhältnis
Für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG ist nach § 9 Abs. 2 KSchG der Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die objektiv zutreffende Kündigungsfrist geendet hätte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sie nicht eingehalten und der Arbeitnehmer dies im Rechtsstreit nicht gerügt hat. Gem. § 9
LesenDer Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers und die Anwaltskosten des Jugendvertreters
Wird der Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers gemäß § 9 Abs. 4 BPersVG rechtskräftig abgelehnt, so hat die Dienststelle dem Jugendvertreter die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die in den höheren Instanzen entstanden sind. Die Kostenerstattung scheitert nicht schon daran, dass der Antragsteller von seiner Gewerkschaft satzungsmäßigen Rechtsschutz erhält. Der vom Antragsteller geltend
LesenAuflösungsantrag des Arbeitnehmers
Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nach § 9 Abs. 1 KSchG bedarf eines über den Ausspruch der unwirksamen Kündigung hinausgehenden von der Rechtsordnung missbilligten Verhaltens des Arbeitgebers. Der bloße Ausspruch einer sozial nicht gerechtfertigten Kündigung ist, auch dann, wenn sie zu einer Erkrankung des Arbeitnehmers führt, noch kein von der Rechtsordnung
LesenDruckkündigung
Beruft sich ein Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Drucksituation, so muss er darlegen, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen hat, um die Drucksituation in den Griff zu bekommen. Einem Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung kann das Gericht stattgeben, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher
LesenAuflösungsantrag und der Streitwert der Kündigungsschutzklage
Der Gegenstandswert erhöht sich nicht durch einen Auflösungsantrag, der im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage gemäß den §§ 9, 10 KSchG gestellt wird. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamburg führt der Auflösungsantrag zu keiner Erhöhung des Gegenstandswertes. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wird der Auflösungsantrag, der im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage nach den
LesenDas Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat das Gericht nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Ein Auflösungsgrund für den Arbeitgeber nach § 9 KSchG kann
LesenAuflösungsantrag des Arbeitgebers bei anderweitig beendetem Arbeitsverhältnis
Nach § 9 Abs. 2 KSchG ist für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zeitpunkt festzusetzen, an dem es bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Daraus folgt, dass ein Antrag auf Auflösung nicht mehr gestellt werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits aus anderen Gründen beendet war. Eine gerichtliche
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