Fortbildungsmaßnahmen sind nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 AFBG nur förderungsfähig, wenn sie in Form von Unterricht stattfinden. Eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 HufBeschlG fällt
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