Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Überteuerte Schlüsseldienste können sowohl den Strafatbestand des gewerbsmäßigen (Banden-)Betrugs wie auch den des Wuchers erfüllen.
Die Klage einer Hausangestellten wegen behaupteter „ausbeuterischer Beschäftigung“ gegen einen Diplomaten ist vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden wegen Unzulässigkeit. Damit wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.
In dem hier vorliegenden Fall soll die Hausangestellte einen bis zu 20-Stunden-Arbeitstag gehabt
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