Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht
LesenSchlagwort: Auskunftsantrag
Der Streit um die Auskunftspflicht – und die fremdsprachigen Belege
Übersetzungskosten sind im Rahmen der Beschwer eines zur Auskunftserteilung und Belegvorlage verpflichteten Unterhaltsschuldners nicht zu berücksichtigen, wenn der Auskunftsberechtigte über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt. Der Wert des Beschwerdegegenstands richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist es für den Bundesgerichtshof aus Rechtsgründen nicht zu
LesenDer Streit um den Versorgungsausgleich – und der Auskunftsantrag in der Beschwerdeinstanz
Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen,
LesenAuskunftspflicht, die zu ihrer Erfüllung erforderlichen Reisekosten – und die Beschwer
Mit der Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands einer Verpflichtung zur Auskunft über das Vermögen in einer Familienstreitsache hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In der zugrunde liegenden Familiensache nehmen sich die Antragstellerin, chinesische Staatsangehörige, und der Antragsgegner, deutscher Staatsangehöriger, wechselseitig mit Stufenanträgen auf Trennungsunterhalt
LesenDer Auskunftsantrag im Zugewinnausgleich – und die Beschwer
Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache hatte sich jetzt erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Insoweit kann
LesenAuskunftspflicht – und die Beschwer des Unterhaltspflichtigen
Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand, die Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Der Zeitaufwand ist dabei grundsätzlich in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den ein Zeuge im
LesenAuskunftspflicht – und die Beschwerde gegen einen zusprechenden Beschluss
Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung verpflichtenden Beschluss hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof in einem Fall zu befassen, in dem das Amtsgericht zusätzlich eine Pflicht, „entsprechende Bestätigungen vorzulegen“ zugesprochen hatte: Im Ausgangspunkt richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die
LesenStufenklage – und das zu weit gehende Auskunftsbegehren
Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Mieter sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Stufenklage nach § 254 ZPO nur dann zulässig ist,
LesenDer abgewiesene Auskunftsantrag im Güterrechtsverfahren – und der Beschwerdewert
Legt der in erster Instanz unterlegene Anspruchsteller in einem Verfahren, das die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren betrifft, Rechtsmittel ein, so richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach seinem wirtschaftlichen Interesse an der Erteilung der Auskunft. Bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 61 Abs.
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