Treuhand-Kommandit-Fonds und die Bankaufsicht

Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft. Mit dieser Begründung verneinte jetzt der Bundesgerichtshof Ansprüche des Anlegers

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Änderugnen im Aussenwirtschaftsrecht

Heute ist die im Februar vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten.

Das Bundeswirtschaftsministerium kann künftig in seltenen Ausnahmefällen den Erwerb deutscher Unternehmen durch Investoren, die ihren Sitz in einem Land außerhalb des Europäischen

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