Zustellungsmangel bei Auslandszustellung
19. Oktober 2011 |
Zivilrecht
Der Zustellungsmangel, der nur durch eine Verletzung der Formvorschriften des Verfahrensrechts des Zustellungsstaates entstanden ist, wird nach § 189 ZPO geheilt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsempfänger tatsächlich zugegangen ist. Voraussetzung dafür ist die Wahrung der Anforderungen nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (HZÜ) vom 15. November 1965. Dies gilt auch dann, wenn das gemäß Art. 5 Abs. [...]

