Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle
LesenSchlagwort: Ausreisefrist
Verbindung der Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Folgerungen aus dem „Gnandi“-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung gezogen und sich dabei ersichtlich bemüht, die Auswirkungen für die Entscheidungspraxis des BAMF möglichst gering zu halten: Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in
LesenAblehnung des Asylantrags – und die Bestimmung der Ausreisefrist
Die Bestimmung der Ausreisefrist im Asylrecht ist zwingend und lässt kein Ermessen zu. Die Fristbestimmung geht dann nicht ins Leere, wenn noch mindestens ein Zielstaat bestimmt ist. Anders als im Aufenthaltsrecht (vgl. § 59 Abs. Abs. 1 Satz 1 AufenthG) handelt es sich im Asylrecht bei der Festsetzung einer Ausreisefrist
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