Flüchtling Hamburg Hafen

Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung steht nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat und dieser Rechtsbehelf seine volle

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Abschiebung

Verbindung der Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Folgerungen aus dem „Gnandi“-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Verbindung einer Asylablehnung mit einer Abschiebungsandrohung gezogen und sich dabei ersichtlich bemüht, die Auswirkungen für die Entscheidungspraxis des BAMF möglichst gering zu halten: Die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in

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