Gemeinsame Namensnutzung im Konzern

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt. Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist mithin steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach

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Nachforderungsbescheid bei der Versicherungsteuer – und seine hinreichende Bestimmtheit

Die aufgrund einer Außenprüfung nachzuentrichtenden Steuerbeträge sind ohne Zusammenfassung mit der Steuer für einen laufenden Anmeldungszeitraum festzusetzen, wenn der Versicherer im laufenden Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung nur steuerfreie Versicherungsentgelte vereinnahmt und deshalb keine Steuer angemeldet hat. Ein Nachforderungsbescheid über Versicherungsteuer ist hinreichend bestimmt, wenn ihm der Besteuerungszeitraum, die Höhe

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