Keine Barzahlung, aber Gebühren für die Zahlung mit Karte?
20. Mai 2010 |
Wirtschaftsrecht
Ryanair darf zwar die Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof heute auf eine Unterlassungsklage, die gegen die Verwendung dieser Klauseln über Zahlungsmodalitäten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftverkehrsunternehmens gerichtet war. Der Sachverhalt Die beklagte Ryanair Ltd. verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt: “Wegen [...]

