Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
9. Mai 2012 |
Arbeitsrecht
Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen sind zwar die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar. Vielmehr erfolgt die gerichtliche Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang – im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall für drei Monate um 4/8 – bedarf es aber zur Annahme einer [...]




