Bei Anlageberatungen wird inzwischen regelmäßig ein Protokoll gefertigt. Dass der Anleger durchaus dessen Inhalt kontrollieren sollte, bevor er es unterzeichnet, zeigt exemplarisch ein Urteil des Landgerichts Coburg, dass die Schadensersatzklage einer Anlegerin abgewiesen hat, weil im Protokoll über die Kundenberatung,
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