Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen. Für die Berechnung des Werts der Beschwer kommt es gemäß § 4 ZPO auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels an. Maßgebend ist das Interesse des Beschwerdeführers
LesenSchlagwort: Berufung
Die notwendige Beschwer des Rechtsmittelführers im Beschlussverfahren
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Die Beteiligungsbefugnis hängt
LesenDas vom Angeklagten zurückgenommene Rechtsmittel
Für die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel vom Verteidiger eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH NStZ-RR 2016, 180, 181). Die Rücknahmeerklärung muss lediglich die hierfür erforderliche Form wahren und inhaltlich eindeutig und zweifelsfrei auf eine Beendigung des
LesenDer PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung
Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind. In dem Ausschluss mutwilliger Rechtsverfolgung und -verteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) kommt der Grundsatz zum Ausdruck,
LesenAufrechnung erst in der Berufungsinstanz
Nach § 533 ZPO ist eine erstmals in der Berufungsbegründung erklärte Aufrechnung nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen
LesenDie als unbegründet zurückgewiesene unzulässige Berufung – und die Rechtsbeschwerde
Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO findet gegen einen Beschluss, durch den eine Berufung als unzulässig verworfen wird, die Rechtsbeschwerde statt. Ein solcher Beschluss liegt auch dann vor, wenn das Berufungsgericht zwar in den Gründen des angefochtenen Beschlusses ausführt,
LesenSachrügen – und die Anforderungen an die Revisionsbegründung
Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Revision müssen die Revisionsgründe angegeben werden, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO.
LesenEinseitige Erledigungserklärung – und die Beschwer des Rechtsmittelführers
Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten. An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse. Eine Ausnahme von dem vorstehenden Grundsatz kommt in Betracht, wenn aus der angegriffenen Entscheidung rechtskräftige Feststellungen zu
LesenDie nochmalige Parteianhörung durch das Berufungsgericht
Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszuges gebunden. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen sind allerdings erneute Feststellungen geboten. Auch wenn die erneute Vernehmung von Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts steht, ist es verpflichtet,
LesenDas Rechtsmittel des Streitverkündeten
Dem Nebenintervenienten ist es nach § 67 ZPO unbenommen, das einer Hauptpartei zustehende Rechtsmittel oder einen dieser zustehenden Rechtsbehelf einzulegen, auch wenn die Hauptpartei hiervon absieht. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Hauptpartei der Einlegung des Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs widerspricht, wobei dieser Widerspruch nicht ausdrücklich erklärt werden muss, sondern auch
LesenWiedereinsetzung in die Berufungsbegründungspflicht – zur Vervollständigung der Berufungsbegründung
Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) setzt die Versäumung einer gesetzlichen Frist voraus. Auch spricht nach dem Gesetzeswortlaut und aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit vieles dafür, dass von der Versäumung der hier in Rede stehenden Frist zur Begründung der Berufung nur die Rede sein
LesenDie unzulässige Berufung – und die Entscheidung des Revisionsgerichts
Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessfortsetzungsvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung. Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Ist die Berufung unzulässig, hat das Revisionsgericht entweder eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen oder die Revision zurückzuweisen. Bundesarbeitsgericht,
LesenWiedereinsetzung in die Berufungsbegründungspflicht – und die Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht kann nur ausnahmsweise selbst über den Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist entscheiden. Nach § 237 ZPO ist für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich das Gericht zuständig, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung, hier also die Berufungsbegründung, zusteht. Das wäre hier das Landesarbeitsgericht.
LesenZweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen
Hegt das Berufungsgericht Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen, die sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben können, so sind nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erneute Feststellungen geboten. Im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung muss das Berufungsgericht einen in erster Instanz vernommenen Zeugen gemäß § 398
LesenErneute Zeugenvernehmungen durch das Berufungsgericht
Hegt das Berufungsgericht Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen, die sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben können, so sind nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erneute Feststellungen geboten. Im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung muss das Berufungsgericht einen in erster Instanz vernommenen Zeugen gemäß § 398
LesenRevisionszulassung wegen einer Tatsachenfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung
LesenDer an das falsche Gericht adressierte Fristverlängerungsantrag
Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden an der fehlerhaften Adressierung des Fristverlängerungsantrags. Er hätte bei Unterzeichnung des Schriftsatzes – ungeachtet des Fehlers seiner Kanzleiangestellten bei dessen Vorbereitung – bemerken können und müssen, dass dieser nicht an das Berufungsgericht gerichtet war. Die auf
LesenUnterschiedliche Rechtsansichten – oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot?
Ein Richterspruch ist objektiv willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür liegt dabei erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser
LesenDie nicht nachgeholte Entscheidung über die Zulassung der Berufung
Der Zugang zu einer an sich gegebenen Berufung wird dann unzumutbar erschwert, wenn das Berufungsgericht die gebotene Entscheidung über die Zulassung der Berufung nicht nachholt und ein Grund für die Zulassung der Berufung auch tatsächlich vorliegt. Die Entscheidung über die Zulassung der Berufung ist nach § 511 Abs. 4 Satz
LesenBerufung gegen ein Auskunftsurteil – und die Beschwer
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Wert des Beschwerdegegenstands im Fall, dass die zur Auskunftserteilung verurteilte Person Berufung einlegt, nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und
LesenKündigungsschutzklage – als die Klageerweiterung im Berufungsverfahren
Zwar verlangt § 4 Satz 1 KSchG eine fristgerechte Klageerhebung „beim Arbeitsgericht“. Die Bestimmung gilt gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG ebenso für die Klage gegen eine außerordentliche Kündigung. Das hindert aber nicht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in einem zwischen den Parteien anhängigen Berufungsverfahren, sofern dies nach den
LesenBerufungsbegründung – und die Bezugnahme auf das Zulassungsverfahren
§ 124a Abs. 3 VwGO macht die Zulässigkeit der Berufung von einer form- und fristgerechten Begründung abhängig. Diese muss nach § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO einen bestimmten Antrag enthalten sowie die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe). Entsprechendes gilt nach Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht (§
LesenDie noch nicht gewährte Einsicht in die Gerichtsakte – und die ablaufende Berufungsbegründungsfrist
Ein (hier: neu beauftragter) Prozessbevollmächtigter ist nicht gehalten, vor der Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakten eine Berufungsbegründung innerhalb der dafür laufenden Frist einzureichen. Das in § 520 Abs. 3 ZPO bestimmte Erfordernis einer Berufungsbegründung bezweckt die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug und dient damit der Verfahrenskonzentration.
LesenDie während der (verlängerten) Berufungsbegründungsfrist nicht ermöglichte Akteneinsicht
Einem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung zu gewähren, wenn dessen Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitig gestellten Antrags vor Ablauf der verlängerten Frist keine Akteneinsicht erhalten hat. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist nicht gehalten, vor der Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakten eine Berufungsbegründung innerhalb der dafür laufenden
LesenNichtzulassung der Berufung – und das Willkürverbot
Eine gerichtliche Entscheidung ist dann willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes allein macht eine Gerichtsentscheidung allerdings
LesenRäumungsklage – und die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in einer Räumungssache ist dem Beschleunigungsgebot im Rahmen des richterlichen Ermessens auf der Rechtsfolgenseite Rechnung zu tragen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die Räumung und Herausgabe gemieteter Praxisräume. Das klageabweisende Urteil ist den erstinstanzlichen Bevollmächtigten des Klägers am
LesenBerufung – für eine oder mehrere Klägerinnen
Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift nach § 519 Abs. 2 ZPO gehört neben den weiteren Voraussetzungen auch die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird. Die Berufungsschrift muss bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll. An die eindeutige Bezeichnung
LesenDer eingeschränkte Berufungsantrag – und die Unzulässigkeit der Berufung
Die unwirksame Beschränkung eines Rechtsmittels (hier: beantragte Klageabweisung „als derzeit unbegründet“) kann nicht zu dessen Unzulässigkeit führen. Soweit das Berufungsgericht gleichwohl annimmt, dass der Beklagte einen eingeschränkten Klageabweisungsantrag gestellt habe, an den es gemäß § 528 ZPO gebunden sei, hätte es jedenfalls in den durch diese Vorschrift bestimmten Grenzen eine
LesenBerufungszulassung nur durch die ehrenamtlichen Richter
Die Berufung ist statthaft, auch wenn über ihre Zulassung allein die ehrenamtlichen Richter entschieden haben. Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten
LesenKein Antrag im Berufungsverfahren
Gemäß § 528 ZPO unterliegen der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts nur die Berufungsanträge. Das Urteil des ersten Rechtszugs darf nur insoweit abgeändert werden, wie eine Abänderung beantragt ist. Das Antragserfordernis trägt der Notwendigkeit Rechnung, den Gegenstand des Prozesses konkret zu bestimmen. Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas
LesenDie übersehene Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung
Hätte wegen der Unterbrechung des Verfahrens vor dem Landgericht weder mündlich verhandelt noch später ein Urteil verkündet werden dürfen, ist ein gleichwohl ergangenes Urteil – ebenso wie ein später ergangenes Berufungsurteil, aufzuheben, weil es wegen der Unterbrechung des Rechtsstreits vor Beginn der mündlichen Verhandlung nicht hätte ergehen dürfen. Die Rechtsfolge
LesenHauptantrag, Hilfsantrag – Rechtsmittel und Rechtskraft
Wird ein Hauptantrag durch das Landesarbeitsgericht abgewiesen und nach einem Hilfsantrag erkannt, setzt eine Entscheidung über den Hauptantrag im Revisionsverfahren voraus, dass der durch die Abweisung dieses Antrags beschwerte Kläger die Revision oder Anschlussrevision verfolgt. Legt nur der Beklagte Revision ein, erwächst die Abweisung des Hauptantrags in Rechtskraft. Grundsätzlich richtet
LesenRechtsmittel – und die Beschwer trotz zwischenzeitlicher Zahlung
Ein Rechtsmittelverfahren soll dem Rechtsmittelkläger Gelegenheit geben, eine ihm ungünstige vorinstanzliche Entscheidung durch Inanspruchnahme einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen. Der Rechtsmittelkläger muss deshalb bei der Einlegung und noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel beschwert sein. Bei einer zur Zahlung verurteilten Partei ist dies nicht (mehr) der Fall,
LesenDie fehlerhafte adressierte Berufungsschrift – und der gemeinsame Nachtbriefkasten
Ein bei einer gemeinsamen Einlaufstelle mehrerer Gerichte eingegangener Schriftsatz einer Partei ist mit der Einreichung bei der Einlaufstelle ausschließlich bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist. Dies war in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall einer versehentlich an das Arbeitsgericht Erfurt adressierten Berufungsschrift aber das Arbeitsgericht und nicht
LesenBerufungsbegründung – und die Auseinandersetzung mit den erstinstanzlichen Urteilsgründen
Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen. Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss
LesenAnschlussberufung – und der säumige Berufungsbeklagte
Über die Anschlussberufung ist trotz Säumnis der Beklagten im Termin zusammen mit der Berufung zu befinden, da die Anschließung nach § 524 Abs. 1 ZPO kein Rechtsmittel ist, weshalb § 539 Abs. 1 ZPO nicht greift und auch kein Fall des Wirkungsverlustes nach § 524 Abs. 4 ZPO vorliegt. Die
LesenRechtliches Gehör – und der Beweisantrag in der Berufungsinstanz
Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates. Der „Mehrwert“ dieser Verbürgung besteht darin, einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zu sichern. Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer
LesenDer erst im Berufungsverfahren geltend gemachte Hilfsantrag
Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind. Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist auch im Revisionsverfahren nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden. Im vorliegend vom Bundesarbeitsgerichts
LesenVerurteilung zur Auskunftserteilung – und die Beschwer
Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten Leistungsanspruch, sondern nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Grundsätzlich ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige
LesenDie nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht ist auch dann nicht befugt, eine vom Arbeitsgericht nicht nach § 64 Abs. 3, Abs. 3a ArbGG zugelassene Berufung „nachträglich“ zuzulassen, wenn nach seiner Auffassung ein Zulassungsgrund nach § 64 Abs. 3 ArbGG vorgelegen hat. Nach § 64 Abs. 2 ArbGG kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts über
LesenDie nicht erreichte Berufungssummme
Nach § 64 Abs. 2 ArbGG kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts über einen Zahlungsanspruch nur dann Berufung eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist (Buchst. a) oder wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 € übersteigt (Buchst. b). Die Tatsache, dass das Arbeitsgericht in dem
LesenAnforderungen an eine arbeitsrechtliche Berufungsbegründung
Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Genügt die Berufungsbegründung nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, verwirft das Landesarbeitsgericht die Berufung aber nicht als unzulässig, sondern
LesenProzesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten
Ist eine Berufungsbegründung eingegangen, kann dem Berufungsbeklagten auch nach der Einführung eines Rechtsmittels gegen den die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisenden Beschluss Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss stehe noch aus.
LesenRechtliches Gehör – und die Urteilsgründe
Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht. Hingegen ist
LesenDer gerügte Verfahrensverstoß – und die Anforderung an die Berufungsbegründung
Wird die Berufung allein auf einen Verfahrensverstoß gestützt (hier: Erlass eines Urteils nach Lage der Akten), ist für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO neben der Darstellung des Rechtsverstoßes auch eine Darlegung der Erheblichkeit des Rechtsverstoßes für die angegriffene Entscheidung erforderlich. Der Berufungsführer
LesenDer erforderliche Berufungsantrag
Eine Berufung bedarf eines Sachantrags. Der alleinige Berufungsantrag, den Rechtsstreit in die Vorinstanz zurückzuverweisen ohne (ergänzenden) Sachantrag, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die Zurückverweisung lediglich um ihrer selbst willen begehrt wird. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO muss die Berufungsbegründung die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten
LesenBerufungsbegründung – und die Auseinandersetzung mit den erstinstanzlichen Urteil
Eine Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO eine hinreichende Darstellung der Gründe enthalten, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll. Dies soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird. Deshalb hat
LesenVerwerfung der Berufung – bei einzelnen Streitgenossen
Die Verwerfung der Berufung als unzulässig kann auf einzelne Streitgenossen begrenzt werden. Daher hatte das Kammergericht im vorliegenden Fall die Berufung des Klägers zu 2 zu Recht, die Berufung der Klägerin zu 1 hingegen zu Unrecht als unzulässig verworfen. Hinsichtlich der Entscheidung über die Berufung des Klägers zu 2 kann
LesenReduzierung der Klageanträge – in der Berufungsinstanz
Reduziert der in erster Instanz voll unterlegene Kläger in seiner Berufung den Gesamtumfang der Klageforderung ohne anzugeben, wie sich der reduzierte Gesamtbetrag auf seine mehreren erstinstanzlich gestellten Klageanträge verteilt, so steht dies nicht der Zulässigkeit der Berufung, sondern allein der Zulässigkeit der Klage entgegen und betrifft somit einen Mangel, der
LesenUnzulässige Berufung – und die Prüfung des Revisionsgerichts
Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen. Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2017 – 10 AZR 275/16
LesenBerufungsbegründung mit erstinstanzlichem Vortrag
Eine Berufungsbegründung muss gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen
LesenErstinstanzliche Beweiswürdigung – und die Bindung des Berufungsgerichts
Das Berufungsgericht ist im Rahmen des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die von der 1. Instanz festgestellten Tatsachen gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und eine erneute Feststellung gebieten. Soweit einzelne Formulierungen im Berufungsurteil nahelegen, dass der Einzelrichter
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