Amtsgericht und Landgericht Aachen

Das Nachbesserungsverlangen – und die Beschwer

Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands im Fall eines Nachbesserungsverlangens hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Aachen: Der Kläger nimmt die Beklagte, von welcher er ein Fahrzeug erworben hat, im Wege der Nachbesserung auf den Ausbau des seiner Ansicht nach mangelhaften und den Einbau

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Schrebergarten

Der Streit um die Herausgabe eines Kleingartens – und die Rechtsmittelbeschwer

Wie ist die Rechtsmittelbeschwer des die Herausgabe eines in seinem Eigentum stehenden Grundstücks begehrenden, in der Vorinstanz unterlegenen Klägers zu bemessen, wenn sich der Beklagte auf einen das Grundstück betreffenden Kleingartenpachtvertrag beruft? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet § 8

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Oberlandesgericht München

Die erforderliche Rechtsmittelbeschwer – und ihre Glaubhaftmachung

Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen. In der hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerde ging es um einen Nachbarstreit.

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Bundesarbeitsgericht

Berufung – und die erforderliche Beschwer

Das Rechtsmittel der Berufung ist nur statthaft, wenn der Berufungskläger mit ihm die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt. Das setzt voraus, dass der im ersten Rechtszug erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel der Berufung sein, sondern

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Buchhalter

Die Bemessung der Beschwer – und ihre Überprüfung in der Rechtsbeschwerde

Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht

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Oberlandesgericht Celle

Erledigterklärung einer noch nicht vollzogenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Beschwerde des Verurteilten

Erklärt das Landgericht die noch nicht vollzogene Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt für erledigt, ist eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Verurteilten zwar statthaft  (§ 463 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 462 Abs. 3 S. 1 StPO), aber selbst dann unzulässig, wenn die Begleitstrafe bisher ebenfalls nicht vollzogen

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Eurocent

Verurteilung zur Belegvorlage – und die Beschwer

Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines Dritten, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung nur dann zu berücksichtigen, wenn substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass der Dritte nicht zur Herausgabe bereit

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Die erfolgreiche Verbandsklage – und die Beschwer des unterlegenen Unternehmers

Zur Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick auf eine verbraucherschutzgesetzwidrige Praxis im Sinne des § 2 UKlaG erhobenen Verbandsklage hat nun erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Gebührenstreitwert in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts-

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Oberlandesgericht Köln

Einseitige Erledigungserklärung – und die Beschwer des Rechtsmittelführers

Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten; an die Stelle des Sachinteresses tritt das Kosteninteresse. Eine andere Beurteilung kommt unter anderem dann in Betracht, wenn aus der angegriffenen Entscheidung rechtskräftige Feststellungen zu Ansprüchen hergeleitet werden,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Körperschaftsteuerliche Organschaft – und die Klagebefugnis der Organgesellschaft bei Feststellungsbescheiden

Die Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist als Adressatin des Bescheides nach § 14 Abs. 5 KStG beschwert i.S. des § 40 Abs. 2 FGO und damit klagebefugt. Nach § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Zuhörerbereich

Der Streit um die Auskunftspflicht – und die fremdsprachigen Belege

Übersetzungskosten sind im Rahmen der Beschwer eines zur Auskunftserteilung und Belegvorlage verpflichteten Unterhaltsschuldners nicht zu berücksichtigen, wenn der Auskunftsberechtigte über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt. Der Wert des Beschwerdegegenstands richtet sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist es für den Bundesgerichtshof aus Rechtsgründen nicht zu

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Bundesarbeitsgericht

Das während des Rechtsmittelverfahrens entfallene Rechtsschutzinteresse

Das Rechtsschutzinteresse stellt grundsätzlich keine besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels dar. Vielmehr ist mit dem Erfordernis der Beschwer im Allgemeinen gewährleistet, dass das Rechtsmittel nicht ohne ein sachliches Bedürfnis des Rechtsmittelklägers eingelegt wird. Ein Rechtsmittel ist deshalb nur ausnahmsweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn eine unnötige, zweckwidrige oder

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Justizzentrum Köln

Verwerfungsbeschlüsse – und ihre Begründung

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen

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Bundesarbeitsgericht

Antragsänderung – und die Zulässigkeit des Rechtsmittels

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Dies erfordert, dass der in der Vorinstanz erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann

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Bundesgerichtshof

(Teil-)Einstellung wegen Verjährung – und die Beschwer des Angeklagten

Wird das Verfahren wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses endgültig eingestellt, so ist der Angeklagte grundsätzlich nicht beschwert. Eine Ausnahme besteht nur im Falle der Freispruchreife, da die freisprechende Sachentscheidung Vorrang vor der Einstellung hat. Der Angeklagte ist daher beschwert, wenn das Gericht das Verfahren einstellt, obwohl

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Bundesgerichtshof

Eigenbedarfskündigung – und die Anschlussrevision des Mieters

An der für die Anschlussrevision erforderlichen Beschwer des Anschlussrevisionsklägers fehlt es, wenn das Berufungsgericht von der Wirksamkeit einer diesem gegenüber ausgesprochenen Kündigung (hier: wegen Eigenbedarfs) ausgegangen ist und dessen Klageabweisungsbegehren allein deshalb entsprochen hat, weil es eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach §§ 574,

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Buchhaltung

Auskunftspflicht, die zu ihrer Erfüllung erforderlichen Reisekosten – und die Beschwer

Mit der Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands einer Verpflichtung zur Auskunft über das Vermögen in einer Familienstreitsache hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In der zugrunde liegenden Familiensache nehmen sich die Antragstellerin, chinesische Staatsangehörige, und der Antragsgegner, deutscher Staatsangehöriger, wechselseitig mit Stufenanträgen auf Trennungsunterhalt

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Justizzentrum Bückeburg

Handelsregisterverfahren – und die Rechtsbeschwerde des zuvor nicht beteiligten Gesellschafters

Die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde hängt, ebenso wie die Zulässigkeit einer (Erst-)Beschwerde, von einer Beschwerdeberechtigung des Rechtsmittelführers ab. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerdeberechtigung vorliegt. Rechtsbeschwerdeführer sind durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht formell beschwert, wenn sie die Entscheidung des Amtsgerichts – Registergericht – nicht angefochten

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage – und die Verletzung in eigenen Rechten bei einem Gewinnfeststellungsbescheid

Eine Anfechtungs-(Verpflichtungs-)klage ist nur zulässig, wenn die Klägerin geltend macht, durch den (jeweiligen) Verwaltungsakt in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte der Klägerin verletzt. Bei

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Gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen – Streitwert und Beschwer

Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt. Bei gesellschaftsrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richtet sich die Wertbemessung der Beschwer oder des Beschwerdegegenstands nach den Grundsätzen des

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Zug-um-Zug-Verurteilung – und der Streitwert für die Feststellung des Annahmeverzugs

Der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung kommt ein eigener wirtschaftlicher Wert nicht zu, weil die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist. Auch für das Rechtsmittel der beklagten Partei ist die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung

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Der Auskunftsantrag im Zugewinnausgleich – und die Beschwer

Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache hatte sich jetzt erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Insoweit kann

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Verkehrsunfall

Die teilweise erfolgte Unfallregulierung – und die Freistellung von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten

Der geltend gemachte Anspruch auf Befreiung von vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten erhöht als Nebenforderung den Wert des Beschwerdegegenstands nicht, soweit er neben der Hauptforderung geltend gemacht wird, für deren Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sein sollen. Soweit diese Hauptforderung jedoch nicht Prozessgegenstand ist, handelt es sich bei dem geltend gemachten Anspruch auf Befreiung

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine Anhörungsrüge

Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist lediglich dann tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt. Beruft sich der Beschwerdeführer dagegen lediglich auf eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße, ist eine solche eigenständige Beschwer nicht dargetan. In diesem Fall ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

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Die Beschwer in der Berufungsinstanz – und das SokaSiG

Das Rechtsmittel der Berufung setzt voraus, dass der Berufungskläger die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt. Dies erfordert, dass der im ersten Rechtszug erhobene Anspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird. Ein im Weg der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein.

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Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleich – und der Streitwert der Belegpflicht

Hat im Rahmen einer Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, die Belegpflicht keinen vollstreckbaren Inhalt, erhöht sich die Beschwer um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten. Ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte für die isolierte Bewertung des Interesses an der Belegvorlage, kann für die

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Verurteilung zur Erteilung einer Auseinandersetzungs- und Abfindungsbilanz – und die Beschwer

Die zur Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Erstellung einer Auseinandersetzungsund Abfindungsbilanz. Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist für die Bemessung der Beschwer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Aufwand an Zeit und

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Nichtzulassungsbeschwerde – und neue Angaben zur Beschwer

Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat,

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Landgericht Bremen

Verurteilung zur Auskunftserteilung – und die Beschwer

Die zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung verurteilte Partei ist nur insoweit beschwert, als sie durch das Urteil zu (zusätzlichen) Leistungen verpflichtet wird. Demgegenüber bleibt bereits vor dem Urteil von der Partei vorgenommener Aufwand außer Betracht, auch wenn auf ihn zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung teilweise zurückgegriffen werden kann. Der Wert der

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Wenn die Beschwer hochgetrieben werden muss…

Entscheidend für die Wertermittlung sind die dem Klageantrag zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben zum Wert. Der Klägerseite ist es verwehrt, diese Angaben im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu ändern, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO zu überschreiten. Hat die Klägerseite in den Vorinstanzen keine verlässlichen oder vollständigen Angaben zum

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