Ein Foto, dessen Veröffentlichung zur Bebilderung eines Artikels bereits gerichtlich untersagt worden ist, darf auch nicht im Rahmen einer Folgeberichterstattung veröffentlicht werden. Gegen diese Unterlassungsverpflichtung wird auch dann verstoßen, wenn – im Gegensatz zur Ursprungsberichterstattung – kein vergrößerter Teilausschnitt, sondern das komplette Foto veröffentlicht wird. Mit dieser Begründung hat das
LesenSchlagwort: Bild
Die Bildersuche durch Suchmaschinen
Es liegt keine Verletzung von Urheberrechten vor, wenn eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern von Suchmaschinen im Internet aufgefunden wird. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer Internetseitenbetreiberin für Fotografien keinen Erfolg beschieden. Für den Zugang zu bestimmten Inhalten des von der Klägerin
LesenDie angedrohte Veröffentlichung privater Bilder
Bei angedrohter Veröffentlichung privater Bilder besteht nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg kein Unterlassungsanspruch, wenn die Androhung nur zu dem Zweck erfolgt, die den Kontakt nach der Geltendmachung von Mängelrechten (hier: wegen einer auf eBay ersteigerten Festplatte) verweigernde Gegenseite zu einer Antwort zu bewegen. Ein Anspruch ergibt sich für das Landgericht
LesenDas Foto im Internetauftritt – fiktive Lizenzgebühr und ihre Verjährung
Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft. Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch
LesenMöbelkatalog – und das „unwesentliche“ Bild an der Wand
Die Schutzschranke gemäß § 57 UrhG erfasst auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Die Prüfung, ob ein Werk gemäß § 57 UrhG unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe ist, setzt zunächst die Bestimmung dieses Hauptgegenstandes voraus. Wird ein
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