Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG)
LesenSchlagwort: Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung – und die Kosten für Hausrat und Einrichtungsgegenstände
Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Es handelt sich vielmehr um sonstige Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung, die unter den
LesenDoppelte Haushaltsführung – und die Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der „eigene Hausstand“ i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist. Die Hauptwohnung ist i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG am Beschäftigungsort belegen,
LesenDoppelte Haushaltsführung – und die Durchschnittsmiete
Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten
LesenDoppelte Haushaltsführung – und die Besuchsfahrten
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
LesenDoppelte Haushaltsführung – im elterlichen Haushalt
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, davon auszugehen ist, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, so dass ihnen dieser Hausstand als „eigener“ zugerechnet werden kann. Diese
LesenDoppelte Haushaltsführung – und der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes
Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer außerhalb seines Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhält. Hiernach ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand
LesenAuswärtstätigkeit – und die Besuchsfahrten des Ehegatten
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Nach ständiger Rechtsprechung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. von § 19 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Aufwendungen, die durch den Beruf
LesenBeiderseits berufstätigen Eheleuten – und die doppelte Haushaltsführung
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
LesenDoppelte Haushaltsführung – und der Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, der am Beschäftigungsort wohnt und an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand unterhält, ist der Hausstand an dem anderen Ort der Erst- und Haupthaushalt, wenn sich der Steuerpflichtige dort im Wesentlichen nur unterbrochen durch arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten aufhält. Ist die Entfernung zwischen dem anderen Ort
LesenDoppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort
LesenDoppelte Haushaltsführung – Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und nutzt daraufhin eine bereits vorhandene Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt (sog. Wegverlegungsfall), so wird die doppelte Haushaltsführung mit Umwidmung der bisherigen Wohnung des Steuerpflichtigen in einen Zweithaushalt begründet. Mit dem Zeitpunkt der Umwidmung beginnt in
LesenVorsteuerabzug für die Einrichtung der Geschäftsführerwohnung
Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären. Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses von Gesellschafter-Geschäftsführern einschließlich der Überlassung von Einrichtungsgegenständen ist auch im Falle einer doppelten Haushaltsführung von Anfang an als
LesenKindergeld während der Berufsausbildung – und die doppelte Haushaltsführung des Kindes
Für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in Ausbildung befindet, besteht nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn das Kind Einkünfte und Bezüge,
LesenWohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
LesenDer Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers – und seine Erforschung durch das Finanzgericht
Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO die erforderlichen Beweise zu erheben. Dabei hat es den entscheidungserheblichen Sachverhalt so vollständig wie möglich und bis zur Grenze des Zumutbaren, d.h. unter
LesenDoppelte Haushaltsführung des alleinstehenden Arbeitnehmers
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
LesenDoppelte Haushaltsführung innerhalb einer großflächigen Gemeinde?
Ebenso wie für den Begriff des Beschäftigungsortes kommt es auch für die Frage des Auseinanderfallens des Ortes des eigenen Hausstandes und des Beschäftigungsortes nicht auf politische Grenzen an. Der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort müssen aus der Perspektive beider Orte auseinanderfallen. Befindet sich der eigene Hausstand am Beschäftigungsort
LesenDoppelte Haushaltsführung – der gemeinsame Haushalt von Eltern und erwachsenen Kindern
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in
LesenAbziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort
Für ein über 18 Jahre altes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG u.a. dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet
LesenRegelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen. Als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind sämtliche Aufwendungen abziehbar, die beruflich veranlasst sind. Hierzu gehören auch Fahrt-
LesenRegelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Fahrtkosten eines Arbeitnehmers im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind Erwerbsaufwendungen und gemäß
LesenDoppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden – in 30 km Entfernung
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger außerhalb des Beschäftigungsorts einen zweiten Hausstand begründet, die beiden Hausstände aber räumlich nur etwa 30 km voneinander entfernt liegen, so dass die für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes angeführten sozialen Kontakte und aufgesuchten Versorgungseinrichtungen ohne übermäßigen Aufwand auch vom
LesenErfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von Selbständigen
Die Vorschriften zur Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von Selbständigen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
LesenAufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden. Steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen
LesenDoppelte Haushaltsführung und die Wohnung im Haus der Eltern
Es muss im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden, ob der Steuerpflichtige einen Haushalt im Sinne der doppelten Haushaltsführung unterhält. Kann der Steuerpflichtige nicht nachweisen, dass er überhaupt etwas zum Haushalt beiträgt und halten die Eltern des erwachsenen Steuerpflichtigen, der bereits mehrere Jahre nicht mehr zu Hause
LesenDie oppelte Haushaltsführung des erwachsenen Kindes
Dient die Wohnung am Beschäftigungsort dem Steuerpflichtigen lediglich als Schlafstätte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort zu verorten ist und dort der Haupthausstand geführt wird. Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem
LesenStellplatz- und Garagenkosten in der doppelten Haushaltsführung
Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit
LesenPauschale Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen
Im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers vom Beschäftigungsort können bei Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Die Dreimonatsfrist für längerfristige vorübergehende Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte habe, so das Finanzgericht Düsseldorf, erst mit der Umwidmung der Wohnung
LesenVerpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
Das Finanzgericht Düsseldorf widerspricht bei der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung in den sogenannten „Wegverlegungsfällen“ der Auffassung der Finanzverwaltung. Der Kläger des Verfahrens wohnte und arbeitete zunächst mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf. Nachdem er seine jetzige Frau kennenlernte, zog er in eine Kleinstadt am Niederrhein und verlegte dorthin
LesenDoppelte Haushaltsführung im Mehrgenerationenhaushalt
Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird. Der „kleinfamilientypische“ Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder
LesenDie Unterkunftskosten eines Studenten
Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine
LesenDer längerfristige Einsatz im Betrieb des Kunden
Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. Die Reisekostenerstattungen sind steuerbarer Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Steuerfreiheit bestimmt sich nach § 3 Nr.
LesenDoppelte Haushaltsführung -und ihre berufliche Veranlassung
Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung
LesenWohnen am Beschäftigungsort
Eine Wohnung dient – im Rahmen der doppelten Haushaltsführung – dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen
LesenEigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ist zwischen dem Unterhalten eines eigenen Haushalts und der Frage, wer die Kosten dafür trägt, zu unterscheiden. Einen eigenen Hausstand kann auch unterhalten, wer die Mittel dazu von einem Dritten erhält. Wird der Haushalt in einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, die auch nach Größe
LesenDoppelte Haushaltsführung – 144 km vom Arbeitsplatz
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf auch dann noch absetzbar absetzbar, wenn sich die Zweitwohnung in einer Entfernung von 144 km zur Arbeitsstätte befindet. Das Finanzgericht Düsseldorf hat ein Wohnen „am Beschäftigungsort“ angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der
LesenDoppelte Haushaltsführung – 144 km von Arbeitsstätte
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb
LesenDoppelter Mietaufwand als Werbungskosten abziehbar
Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten und Familienheimfahrten sowie Verpflegungsmehraufwand können unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass aufgrund eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein können. Dabei stehen die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus
LesenDoppelte Haushaltsführung eines EU-Bediensteten
Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts können bei einem Bediensteten der Europäischen Kommission die Aufwendungen im Zusammenhang mit der (Begründung der) doppelten Haushaltsführung nicht als Werbungskosten im Sinn des § 9 EStG anerkannt werden. In dem vom Hessischen Finanzgericht entschiedenen Fall ist die Klägerin im Dienst der Europäischen Kommission Bedienstete
LesenDoppelte Haushalftsführung eines Alleinstehenden
Unterhält ein Alleinstehender, der am Beschäftigungsort wohnt, an einem anderen Ort eine weitere Wohnung, besteht mit zunehmender Dauer besonderer Anlass zu prüfen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet. Dabei sind die Aufenthalte in den jeweiligen Wohnungen, deren Ausstattung und Größe zu berücksichtigen; ferner sind Dauer des Aufenthalts am Beschäftigungsort, die Entfernung
LesenUmgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts beruftstätigen Ehegatten sind zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar sind, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall lebten die Ehegatten (Kläger) gemeinsam in der Stadt X. Die Klägerin war
LesenZeitliche Begrenzung des Verpflegungsmehraufwands bei doppelter Haushaltsführung
Im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen Arbeitnehmern Verpflegungsmehraufwendungen, die bei einer Beköstigung nur in einem Haushalt nicht angefallen wären. Das Gesetz lässt daher den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom eigenen Hausstand als Werbungskosten zu. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 24,
LesenErneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort
Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. Eine doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig dann beendet, wenn der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort nicht mehr geführt wird. Dementsprechend können für die erneut begründete doppelte Haushaltsführung auch erneut
LesenDoppelte Haushaltsführung und die Kosten der beiden Haushalte
Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende
LesenDoppelte Haushaltsführung und die Wohnungsgröße
Zu den notwendigen Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören insbesondere Kosten der Wohnung am Arbeitsort. Als Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Erwerbsaufwand anzusetzen. Die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten ist allerdings dann geboten, wenn die tatsächlichen Kosten so hoch sind, dass es sich beim Gesamtbetrag nach objektiven
LesenDoppelte Haushaltsführung wegen Wegzugs
Der Bundesfinanzhof hat mit seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) in sog. Wegverlegungsfällen geändert. Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und
LesenDoppelte Haushaltsführung bei kinderlosen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Bei kinderlosen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist die Anerkennung einer „Doppelten Haushaltführung“ oftmals schwierig, da die Finanzverwaltung an der beruflichen Veranlassung zweifelt. Dies zeigt auch ein aktuell vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedener Fall. Dort hatte das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass bei einem Steuerpflichtigen, der neben seiner fortbestehenden Wohnung am Beschäftigungsort ohne zeitlichen Zusammenhang
LesenDoppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen
Der Bundesfinanzhof mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort geändert. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG gehören zu den Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen.
LesenDoppelte Haushaltsführung und eigener Hausstand
Die Geltendmachung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung führt nicht selten zu Streitigkeiten mit der Finanzbehörde. In einem Streitfall, den jetzt das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, stand dem Kläger am Beschäftigungsort zunächst ein Firmenappartement kostenlos zur Verfügung. Später mietete er dort eine kleine Wohnung (39,5 qm). Im 550 km
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