Kein Abschiebeschutz vor der Ehe

Auch eine angeblich beabsichtigte Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigem führt nicht nicht jedem Fall zu einem Abschiebeschutz, wie jetzt wieder der vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedene Fall eines untergetauchten Brasilianers zeigt.

Der 1986 in Brasilien geborene Antragsteller hält sich seit 1996

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