Für Zweitobjekte im EU-Ausland besteht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kein Anspruch auf Eigenheimzulage. Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu gewähren.
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