Ein Zwischenurteil, das der Einrede der mangelnden Sicherheit für Prozesskosten (§§ 110 ff ZPO) stattgibt, ist kein solches gem. § 280 Abs. 2 ZPO, mit dem über die Zulässigkeit der Klage befunden wird und das einem Endurteil gleichgestellt und damit selbständig anfechtbar ist. Denn es lässt die Frage der Zulässigkeit
LesenSchlagwort: Einrede
Die abgetretene Sicherungsgrundschuld – und die Einrede aus dem Sicherungsvertrag
Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu,
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