Rechtsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs – und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Wird gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs die Rechtsbeschwerde erhoben, so kann das Rechtsbeschwerdegericht nach § 1065 Abs. 2 Satz 2 ZPO in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

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Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs – und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Wird gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs die Rechtsbeschwerde erhoben, so kann das Rechtsbeschwerdegericht nach § 1065 Abs. 2 Satz 2 ZPO in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet.

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Zuschlag in der Zwangsversteigerung – und der falsche Zinsbeginn

Ein Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG ergibt sich nicht aus der Behauptung des Schuldners, die dem Gläubiger erteilten Vollstreckungsklauseln seien im Hinblick auf den dort aufgeführten, vor dem 1.01.2005 liegenden Zinsbeginn inhaltlich unzutreffend. Der Nachprüfung des Vollstreckungsorgans – hier des Vollstreckungsgerichts – unterliegt nur, ob eine Klausel vorhanden

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Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen – und ihre Einstellung

Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Frage, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG. Der Bundesgerichtshof hat für die Vollstreckung außerhalb des Unterhaltsrechts entschieden, dass diese grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden

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