Schweröl zum Motorenantrieb
15. Dezember 2010 |
Verbrauchssteuern
Werden Energieerzeugnisse im Rahmen der Entwicklung von Kraftstoffen in größeren Mengen zum Antrieb von Schiffsmotoren eingesetzt, kommt eine steuerfreie Verwendung der in den Motoren verbrannten Energieerzeugnisse als Probe zu Untersuchungszwecken nach § 25 Abs. 2 EnergieStG nicht in Betracht. Nach § 25 Abs. 2 EnergieStG dürfen Energieerzeugnisse steuerfrei als Probe zu Untersuchungszwecken verwendet werden. Ergänzend [...]





