Das Vermächtnis in der Wohlverhaltensphase
4. April 2011 |
Zivilrecht
Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses. Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase bestimmte Obliegenheiten zu beachten, da ihm ansonsten die Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versagen ist. Eine [...]

