Oberlandesgericht Köln

Erbunwürdigkeit – und das Erbscheinverfahren

Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten die (einzige) Tochter und die Ehefrau des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines

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Oberlandesgericht Braunschweig

Kein hälftiges Erbrecht des Staates

Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner. Dabei differenziert das Gesetz im Einzelnen, welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist, erbt das Land. Die Ermittlung möglicher

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Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Erbschein – und die Grundlage der Erbenstellung

Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. Aus einem Erbschein geht nicht hervor, auf welcher letztwilligen Verfügung er beruht; ein Erbe kann daher einen Erbschein mit dem Inhalt, er sei Erbe aufgrund gewillkürter Erbfolge gemäß des Testaments vom 20.10.1982, nicht erlangen. Im Erbschein

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Unterschrift

Das vernichtete Testament – und die zweite Urschrift

Vom Erblasser kann ein Testament jederzeit ohne besonderen Grund widerrufen werden (§ 2253 BGB), auch durch Vernichtung der Testamentsurkunde. Existieren mehrere Urschriften, kann es ausreichen, dass nur eine Urkunde vernichtet wird, wenn der Aufhebungswille zweifelsfrei feststeht. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass dem Urenkel

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Notar

Polnische Notare – und der Erbschein

Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese Urkunde ist jedoch eine „öffentliche Urkunde“ Dies entschied jetzt Gerichtshof

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Landgericht Hamburg

Der Streit ums Erbe – nach dem Erbschein ist noch lange nicht Schluss…

Für das Rechtsschutzziel, als Miterben festgestellt zu werden, können die Beschwerdeführer trotz fehlender weiterer statthafter Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren immer noch vor den Zivilgerichten eine Erbenfeststellungsklage gegen die Antragsteller des Erbscheinsverfahrens erheben. Das Prozessgericht ist dabei nicht gehindert, von den Feststellungen des Nachlassgerichts abzuweichen. In diesem Rahmen kann dem vermeintlich übergangen

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Notarielles Testament mit Pflichtteilsklausel – und die Erforderlichkeit eines Erbscheins

Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall errichteten die Eltern im März 1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich,

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Adhäsionsverfahren – und der Antrag des Erben

Zwar ist gemäß § 403 StPO auch der Erbe des Verletzten berechtigt, einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt. Dies war im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht geschehen. Die Erbenstellung

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Aktenvermerk

Das testamentarisch verfügte Schiedsgericht – und der Erbscheinsantrag

Hat der Erblasser die Entscheidung eines Streits seiner Erbprätendenten durch Schiedsgericht testamentarisch verfügt, ist ein Erbscheinsantrag unzulässig, solange das Schiedsgericht nicht entschieden hat. Eine solche Verfügung ist nicht nach § 2065 Abs. 1 BGB unwirksam. Eine solche Verfügung des überlebenden Ehegatten beeinträchtigt auch nicht die bindende Erbeinsetzung eines Erben durch

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Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

Für die Bestimmung des Geschäftswerts der Beschwerde in Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist nach den §§ 61, 40 Abs. 1 GNotKG auf den Wert des Nachlasses im Erbfallzeitpunkt abzustellen, wobei Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse nicht abgezogen werden können und – mit Ausnahme des in § 40 Abs. 2 GNotKG

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Befristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein

Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein aufzunehmen. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Erblasser und seine Ehefrau sich in einem Ehegattentestament gegenseitig zu befreiten

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Verhandlungstisch

Unternehmensspaltung – und der Vollmachtsnachweis gegenüber dem Grundbuchamt

Die materiell-rechtliche Wirksamkeit der Spaltung ist im Grundbucheintragungsverfahren nicht zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für die wirksame Vertretung der Vertragsbeteiligten des Abspaltungs- und Übernahmevertrages. Auf die Frage, in welcher Form der Nachweis einer Bevollmächtigung zu führen wäre, kommt es danach bereits im Ausgangspunkt nicht an. Diese Beschränkung der Prüfungsbefugnis

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Schreibblock

Öffentliche Aufforderung an Erbberechtigte – und die Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Fordert das Nachlassgericht einen namentlich bezeichneten Erbberechtigten im Wege der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung seiner Erbrechte auf, so müssen die dabei mitgeteilten persönlichen Angaben – soweit bekannt – zutreffend wiedergegeben werden. Anderenfalls kann der Erbschein nicht ohne Berücksichtigung des Aufgeforderten erteilt werden. Nach § 2361 Abs. 1 BGB hat das

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Die Sparkasse und der Erbschein

Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse

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Schreibmaschine

Die Grundbuchberichtigung ohne Erbschein

Nach der Grundbuchordnung kann ein in einer öffentlichen Urkunde enthaltenes Testament (also insbesondere ein notarielles Testament) Grundlage einer Grundbuchberichtigung sein. Das gilt auch, wenn das Grundbuchamt die sich aus dem Testament ergebende Erbfolge erst im Wege der Auslegung ermitteln kann. In einem solchen Fall kann vom Grundbuchamt auf die Vorlage

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Nachrichten

Der nicht eingetretene Ersatzerbfall

Ist in einem Testament ein Ersatzerbe bestimmt, für den Fall, dass der eigentliche Erbe kinderlos verstirbt, so kann das Testament nicht dahingehend ausgelegt werden, dass für den Fall, dass der Erbe den Erbfall erlebt, eine Vor- und Nacherbschaft anzunehmen ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung

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Buchregal

Das eigenhändig geschriebene Testament

Für ein formgültiges eigenhändiges Testament verlangt das Gesetz eine insoweit unbeeinflusste Schreibleistung des Erblassers. Die Beweislast liegt dabei bei demjenigen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrages auf die Wirksamkeit des Testaments beruft. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Unna

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Aktenwagen

Das unauffindbare Testament

Ist ein Testament unauffindbar, spricht zwar keine Vermutung dafür, dass es der Erblasser vernichtet hat . Aber die formgültige Errichtung und der Inhalt des Testaments muss von demjenigen bewiesen werden, der sich auf das unauffindbare Testament beruft, er trägt im Erbscheinsverfahren insoweit die Feststellungslast. Die Errichtung eines nicht mehr vorhandenen

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Erbfolgenachweis im Grundbuchberichtigungsverfahren

Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist die Erbfolge auch dann gem. § 35 GBO nachzuweisen, wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hatte und der Bevollmächtigte durch ein im Rahmen eines Erbteilsübertragungsvertrags vorgenommenes zulässiges Insichgeschäft mit der Behauptung, er und eine weitere Person seien Miterben je zur Hälfte geworden, auf sich den Erbteil

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Kein Erbschein trotz Erbvertrag

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Stellung genommen zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit der erbvertraglichen Alleinerbeneinsetzung eines Ehegatten gemäß §§ 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn zurzeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser ihr zugestimmt hatte. Auch wenn

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Geschäftsmann

Erbschein24 – schnelles Verfahren in Nachlassangelegenheiten

Als Pilotgericht macht das Amtsgericht Landstuhl bei einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren in Nachlasssachen mit. So können ab dem 1. Oktober 2011 alle notwendigen Informationen im Internet abgerufen werden. Auf der Homepage des Amtsgerichts Landstuhl kann sich der Antragsteller darüber informieren, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. Wenn alle notwendigen

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