Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten die (einzige) Tochter und die Ehefrau des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines
LesenSchlagwort: Erbschein
Kein hälftiges Erbrecht des Staates
Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner. Dabei differenziert das Gesetz im Einzelnen, welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist, erbt das Land. Die Ermittlung möglicher
LesenErbschein – und die Grundlage der Erbenstellung
Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. Aus einem Erbschein geht nicht hervor, auf welcher letztwilligen Verfügung er beruht; ein Erbe kann daher einen Erbschein mit dem Inhalt, er sei Erbe aufgrund gewillkürter Erbfolge gemäß des Testaments vom 20.10.1982, nicht erlangen. Im Erbschein
LesenDie Eintragung des Erben im Grundbuch – und der eingezogene Erbschein
Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 GBO nicht geführt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war in bteilung – III des Grundbuchs eine Grundschuld über den Betrag von 219.000 € eingetragen. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 06.02.2018 bewilligten die beiden
LesenDas vernichtete Testament – und die zweite Urschrift
Vom Erblasser kann ein Testament jederzeit ohne besonderen Grund widerrufen werden (§ 2253 BGB), auch durch Vernichtung der Testamentsurkunde. Existieren mehrere Urschriften, kann es ausreichen, dass nur eine Urkunde vernichtet wird, wenn der Aufhebungswille zweifelsfrei feststeht. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass dem Urenkel
LesenPolnische Notare – und der Erbschein
Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese Urkunde ist jedoch eine „öffentliche Urkunde“ Dies entschied jetzt Gerichtshof
LesenDer Streit ums Erbe – nach dem Erbschein ist noch lange nicht Schluss…
Für das Rechtsschutzziel, als Miterben festgestellt zu werden, können die Beschwerdeführer trotz fehlender weiterer statthafter Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren immer noch vor den Zivilgerichten eine Erbenfeststellungsklage gegen die Antragsteller des Erbscheinsverfahrens erheben. Das Prozessgericht ist dabei nicht gehindert, von den Feststellungen des Nachlassgerichts abzuweichen. In diesem Rahmen kann dem vermeintlich übergangen
LesenNotarielles Testament mit Pflichtteilsklausel – und die Erforderlichkeit eines Erbscheins
Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen, erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall errichteten die Eltern im März 1985 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in welchem sie sich,
LesenAdhäsionsverfahren – und der Antrag des Erben
Zwar ist gemäß § 403 StPO auch der Erbe des Verletzten berechtigt, einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt. Dies war im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht geschehen. Die Erbenstellung
LesenDas testamentarisch verfügte Schiedsgericht – und der Erbscheinsantrag
Hat der Erblasser die Entscheidung eines Streits seiner Erbprätendenten durch Schiedsgericht testamentarisch verfügt, ist ein Erbscheinsantrag unzulässig, solange das Schiedsgericht nicht entschieden hat. Eine solche Verfügung ist nicht nach § 2065 Abs. 1 BGB unwirksam. Eine solche Verfügung des überlebenden Ehegatten beeinträchtigt auch nicht die bindende Erbeinsetzung eines Erben durch
LesenGeschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren
Für die Bestimmung des Geschäftswerts der Beschwerde in Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist nach den §§ 61, 40 Abs. 1 GNotKG auf den Wert des Nachlasses im Erbfallzeitpunkt abzustellen, wobei Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse nicht abgezogen werden können und – mit Ausnahme des in § 40 Abs. 2 GNotKG
LesenDer gegenständlich beschränkte Erbschein – nicht ohne Auslandsvermögen
Die Erteilung eines nach § 2369 Abs. 1 BGB gegenständlich beschränkten Erbscheins setzt voraus, dass sich Teile des Nachlasses sowohl im Inland als auch im Ausland befinden. Nach § 2361 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten Erbschein einzuziehen, wenn sich ergibt, dass dieser unrichtig ist. Unrichtigkeit liegt vor,
LesenRechtsgeschäfte innerhalb der Erbengemeinschaft – und der Gutglaubensschutz
Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft wie etwa der Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben. Gemäß § 2367 Alt. 2 BGB findet § 2366 BGB zwar entsprechende Anwendung, wenn zwischen
LesenBefristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein
Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein aufzunehmen. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Erblasser und seine Ehefrau sich in einem Ehegattentestament gegenseitig zu befreiten
LesenDas eigenhändig geschriebene Testament – und die Schreibhilfe
Die zwingende Formvorschrift des § 2247 Abs. 1 i.V.m. § 2231 BGB, wonach das Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung zu errichten ist, muss vom Erblasser eingehalten werden. Ein Verstoß gegen § 2247 Abs. 1 BGB bewirkt die Nichtigkeit des Testaments gemäß § 125 BGB, selbst wenn die
LesenDas englische Testament – und seine Auslegung bei deutschem Erbstatut
Mit der Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts hatte sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zu befassen: Ist das Testament vom 22.04.2005 im Übrigen nach englischem Ortsrecht formgültig und dies gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 EGBGB auch maßgeblich, so ist für
LesenUnternehmensspaltung – und der Vollmachtsnachweis gegenüber dem Grundbuchamt
Die materiell-rechtliche Wirksamkeit der Spaltung ist im Grundbucheintragungsverfahren nicht zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für die wirksame Vertretung der Vertragsbeteiligten des Abspaltungs- und Übernahmevertrages. Auf die Frage, in welcher Form der Nachweis einer Bevollmächtigung zu führen wäre, kommt es danach bereits im Ausgangspunkt nicht an. Diese Beschränkung der Prüfungsbefugnis
LesenÖffentliche Aufforderung an Erbberechtigte – und die Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts
Fordert das Nachlassgericht einen namentlich bezeichneten Erbberechtigten im Wege der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung seiner Erbrechte auf, so müssen die dabei mitgeteilten persönlichen Angaben – soweit bekannt – zutreffend wiedergegeben werden. Anderenfalls kann der Erbschein nicht ohne Berücksichtigung des Aufgeforderten erteilt werden. Nach § 2361 Abs. 1 BGB hat das
LesenDie Sparkasse und der Erbschein
Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse
LesenDie Grundbuchberichtigung ohne Erbschein
Nach der Grundbuchordnung kann ein in einer öffentlichen Urkunde enthaltenes Testament (also insbesondere ein notarielles Testament) Grundlage einer Grundbuchberichtigung sein. Das gilt auch, wenn das Grundbuchamt die sich aus dem Testament ergebende Erbfolge erst im Wege der Auslegung ermitteln kann. In einem solchen Fall kann vom Grundbuchamt auf die Vorlage
LesenDer nicht eingetretene Ersatzerbfall
Ist in einem Testament ein Ersatzerbe bestimmt, für den Fall, dass der eigentliche Erbe kinderlos verstirbt, so kann das Testament nicht dahingehend ausgelegt werden, dass für den Fall, dass der Erbe den Erbfall erlebt, eine Vor- und Nacherbschaft anzunehmen ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung
LesenDas eigenhändig geschriebene Testament
Für ein formgültiges eigenhändiges Testament verlangt das Gesetz eine insoweit unbeeinflusste Schreibleistung des Erblassers. Die Beweislast liegt dabei bei demjenigen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrages auf die Wirksamkeit des Testaments beruft. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Unna
LesenDas unauffindbare Testament
Ist ein Testament unauffindbar, spricht zwar keine Vermutung dafür, dass es der Erblasser vernichtet hat . Aber die formgültige Errichtung und der Inhalt des Testaments muss von demjenigen bewiesen werden, der sich auf das unauffindbare Testament beruft, er trägt im Erbscheinsverfahren insoweit die Feststellungslast. Die Errichtung eines nicht mehr vorhandenen
LesenErbfolgenachweis im Grundbuchberichtigungsverfahren
Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist die Erbfolge auch dann gem. § 35 GBO nachzuweisen, wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hatte und der Bevollmächtigte durch ein im Rahmen eines Erbteilsübertragungsvertrags vorgenommenes zulässiges Insichgeschäft mit der Behauptung, er und eine weitere Person seien Miterben je zur Hälfte geworden, auf sich den Erbteil
LesenKein Erbschein trotz Erbvertrag
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Stellung genommen zu den Voraussetzungen der Unwirksamkeit der erbvertraglichen Alleinerbeneinsetzung eines Ehegatten gemäß §§ 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn zurzeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser ihr zugestimmt hatte. Auch wenn
LesenErbschein24 – schnelles Verfahren in Nachlassangelegenheiten
Als Pilotgericht macht das Amtsgericht Landstuhl bei einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren in Nachlasssachen mit. So können ab dem 1. Oktober 2011 alle notwendigen Informationen im Internet abgerufen werden. Auf der Homepage des Amtsgerichts Landstuhl kann sich der Antragsteller darüber informieren, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. Wenn alle notwendigen
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