Die offensichtlich bestehende Gefahr einer Schädigung der Gesundheit der gesuchten Person rechtfertigt die Aussetzung der Übergabe der gesuchten Person und verpflichtet die vollstreckende Behörde, die den Europäischen Haftbefehl ausstellende Behörde darum zu ersuchen, sie darüber zu unterrichten, unter welchen Bedingungen die gesuchte Person der Strafverfolgung unterzogen oder inhaftiert werden soll.
LesenSchlagwort: Europäischer Haftbefehl
Europäischer Haftbefehl – und die örtliche Zuständigkeit im Auslieferungsverfahren
Die örtliche Zuständigkeit des zur Entscheidung über ein Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafverfolgung berufenen Oberlandesgerichts besteht auch dann fort, wenn dieses wegen unzureichender Haftbedingungen die Auslieferung für unzulässig erklärt und der ersuchende Staat nachfolgend – bei Fortbestehen des dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Europäischen Haftbefehls – neue Zusicherungen in Bezug auf die
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die zwingenden Mindestangaben
Im europäischen Rechtshilfeverkehr gelten die Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens und – darauf beruhend – der gegenseitigen Anerkennung. Bei einem Überstellungsersuchen ist jedem ersuchenden Mitgliedstaat deshalb im Hinblick auf die Einhaltung des Unionsrechts sowie auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen. Nach Art. 47 Abs.
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde
Das Verfahren der Überstellung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) ist vollständig unionsrechtlich determiniert. Das gilt auch für fakultative Bewilligungshindernisse, die in Art. 4 RbEuHb abschließend geregelt sind. Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich. Gegenstand einer
LesenMindestangaben im Europäischen Haftbefehl
Vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Eilantrag gegen die Überstellung nach Belgien wegen einer möglicherweise unzureichenden Überprüfung der Einhaltung der zwingenden Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht untersagte zur Verfahrenssicherung einstweilen die Übergabe des Beschwerdeführers an die belgischen Behörden gemäß § 32 Abs. 1 und Abs. 2 BVerfGG bis zur
LesenEuropäische Haftbefehl – und das Verbot der Doppelbestrafung
Das in Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) aufgeführte Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem), welches in Art. 50 GRCh verankert ist, fordert, dass niemand wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft
LesenAuslieferungen nach Schweden zur rechtspsychiatrischen Fürsorge
Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden teilweise erfolgreich, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Auslieferungen der Beschwerdeführer zum Zwecke der Vollstreckung einer Maßregel nach Schweden für zulässig erklärt wurden. Dere angegriffene Beschluss der Fachgerichte verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art.
LesenÜberstellungsfrist beim Europäischer Haftbefehl – und die höhere Gewalt
Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls unmöglich macht, erstreckt sich nicht auf die rechtlichen Hindernisse, die sich aus gesetzlichen Klagen ergeben, die die gesuchte Person erhoben hat. Wenn die betreffende Person nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen übergeben wurde, ist sie freizulassen. Dies entscheid jetzt der
LesenÜberstellung zur Strafvollstreckung nach Rumänien
Aus dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung in Art. 4 GRCh folgt für ein mit einem Überstellungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Prüfungsschritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Übergabe einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird.
LesenAuslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls – und die Haftbedingungen in Ungarn
Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen
LesenAuslieferung – und der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet
Ein der Auslieferung widerstreitendes schutzwürdiges Interesse des Verfolgten im Sinne von § 83 b Abs. 2 Nr. 2 IRG ist gegeben, wenn der Verfolgte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.v. § 83b IRG lediglich dann vor, wenn der über fünfjährige ununterbrochene Aufenthalt
LesenÜberstellung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls – und die Haftbedingungen in Rumänien
Aus Art. 4 GRCh folgt für ein mit einem Überstellungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Prüfungsschritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach einer Übergabe einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird. Hat das Gericht im ersten Prüfungsschritt systemische oder
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Überstellung zur Strafverfolgung nach Lettland
Aus Art. 4 GRCh folgt für ein mit einem Überstellungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Prüfungsschritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach einer Übergabe einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird. Im zweiten, auf die Situation des Betroffenen bezogenen
LesenAuslieferung nach Lettland zur Strafverfolgung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung nach Lettland einstweilen untersagt. Das Auslieferungsverfahren Die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung nach Lettland zur Strafverfolgung. Gegen den lettischen Beschwerdeführer besteht ein Europäischer Haftbefehl vom 09.09.2019 zur Strafverfolgung. Danach führen die lettischen Justizbehörden gegen ihn ein
LesenÜberstellung aufgrund eines Europäischen Haftbefehl – und die Grundrechte
Bei der Entscheidung unionsrechtlich vollständig determinierter Rechtsfragen kommen die Grundrechte des Grundgesetzes nicht als unmittelbarer Prüfungsmaßstab zur Anwendung. Maßgeblich sind grundsätzlich die Unionsgrundrechte. Bei der Auslegung der Grundrechte der Charta der Europäischen Union sind sowohl die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konkretisierten Konventionsrechte als auch die von den Verfassungs- und
LesenEuropäischer Haftbefehl – und das Analogieverbot
Das Analogieverbot des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht der Annahme der Fachgerichte, § 131 Abs. 1 StPO bilde in Verbindung mit § 162 StPO und § 77 Abs. 1 IRG in europarechtskonformer Auslegung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, nicht entgegen. § 131 Abs.
LesenZwei Europäische Haftbefehle – und der Spezialitätsschutz
Grundsätzlich erschöpft sich der Spezialitätsschutz (§ 83h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 IRG) in den Fällen der Übergabe nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB-EuHB) – anders als bei der Auslieferung – in der die Vollstreckung hindernden
LesenAuslieferung nach Polen – und die polnische Justizreform
Bestehen Zweifel, ob aufgrund der Justizreformen in Polen die Unabhängigkeit der polnischen Justiz und der Anspruch des Auszuliefernden auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gewährleistet ist, kann ein Haftbefehl aufgehoben werden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier
LesenEuropäischer Haftbefehl – und der Grundsatz der Spezialität
Der Bundesgerichtshof hat, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.12 2008 – C388/08 PPU – folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1
LesenDie fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten nach Einschätzung des Gerichtshofs der Europäischen Union keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein. Demgegenüber bietet der Generalstaatsanwalt von Litauen nach Ansicht des Unionsgerichtshofs eine solche Gewähr für Unabhängigkeit. Anlass für diese Entscheidungen des Gerichtshofs der
LesenAuslieferung – und die Gesamtstrafenbildung
Auch bei der Gesamtstrafenbildung ist der Spezialitätsgrundsatz nach § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG zu beachten. Die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes bewirkt ein Vollstreckungshindernis und steht hier der Einbeziehung eines früheren Urteils, das zu Straftaten ergangen ist, die nicht vom Europäischen Haftbefehl umfasst sind, in eine nachträgliche Gesamtstrafe entgegen.
LesenAuslieferung – und die zu erwartenden Haftbedingungen
Gerichtiche Auslieferungsentscheidungen verstoßen gegen Art.19 Abs. 4 GG, wenn das Gericht den Sachverhalt hinsichtlich der Gefahr, dass der Beschwerdeführer (hier: in Ungarn) menschenunwürdige Haftbedingungen erleidet, nicht hinreichend aufgeklärt hat. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts steht dem nicht entgegen. Der Auslieferungsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist durch den Rahmenbeschluss 2002/584/JI
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Gefahren einer nicht mehr unabhängigen polnischen Justiz
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgerufen ist, muss von dieser absehen, wenn ihrer Ansicht nach für die betroffene Person wegen Mängeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in dem Mitgliedstaat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, beeinträchtigen können, die Gefahr bestünde, dass das Grundrecht dieser Person auf ein unabhängiges
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Haftbedingungen im Ausstellungsstaat
Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss sich auf die Haftanstalten beschränken, in denen die betroffene Person konkret inhaftiert werden soll. Andererseits genügt die Möglichkeit der betroffenen Person, im Ausstellungsmitgliedstaat die Haftbedingungen in Frage zu stellen, nicht, um das Vorliegen einer echten Gefahr
LesenAuslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls – und die Aufklärungspflicht des Gerichts
Ein Oberlandesgericht, das zur Begründung seiner Auslieferungsentscheidung (hier: nach Ungarn) nur auf Entscheidungen anderer Gerichte verweist, ist möglicherweise in einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Art und Weise seiner Aufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nicht nachgekommen. Der bloße Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ersetzt ersichtlich nicht die Aufklärung der konkreten Umstände
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass der angegriffene Beschluss über die Aufrechterhaltung der Auslieferungshaft unionsrechtlich determiniert und damit nach den Grundsätzen der Identitätskontrolle in Auslieferungsverfahren eine verfassungsrechtliche Prüfung auf die Verfassungsidentität, hier einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG, beschränkt wäre. Zwar liegt dem Auslieferungsersuchen ein Europäischer
LesenAuslieferung an einen anderen EU-Mitgliedsstaat – und die dortigen Haftbedingungen
Gemäß Art. 51 GRCh sind die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts an die in der Charta niedergelegten Grundrechte gebunden. Fragen zu deren Inhalt und Reichweite können beziehungsweise müssen dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden. Dies ist in dem unionsrechtlich determinierten Verfahren der Auslieferung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über
LesenEntziehungsanstalt – und die bevorstehende Auslieferung
Nach § 64 Satz 2 StGB darf die Anordnung der Unterbringung nur dann ergehen, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht, die untergebrachte Person zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf den Hang
LesenAuslieferung oder freiwilliges Stellen – und der auslieferungsrechtliche Spezialitätsgrundsatz
Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet, kann nicht vorliegen, wenn sich der Angeklagte aus freien Stücken gestellt hat. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Angeklagte sich wegen einer bereits rechtkräftig verhängten (früheren) Freiheitsstrafe
LesenVollstreckung eines Europäischen Haftbefehls – und die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat
Die Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ist nach § 73 IRG unzulässig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die dortigen Haftbedingungen den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügen. Die Prüfung, ob die Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat Art. 3 EMRK genügen, hat anhand der vom
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Haftbedingungen in Rumänien
Bei der gebotenen Gesamtschau der Haftbedingungen in Rumänien kann eine Auslieferung im Einzelfall zulässig sein. Dies gilt vor dem Hintergrund der Gewährleistungen von § 73 Satz 1 und 2 IRG i.V.m. Art. 4 der EU-Grundrechtecharta namentlich auch mit Blick auf die Haftbedingungen in Rumänien. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der
LesenEuropäischer Haftbefehl – und der erforderliche Auslandsbezug der Tat
Art. 16 Abs. 2 GG schützt deutsche Staatsangehörige grundsätzlich vor Auslieferung. Ausnahmsweise ist eine Auslieferung in den Fällen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zulässig, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Die damit verbundenen Anforderungen werden unter anderem durch § 80 Abs. 1 und Abs. 2 IRG konkretisiert, der
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Gesamtstrafenbildung
Ist ein Angeklagter aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ausgeliefert worden, umfasst dies nicht automatisch auch eine Auslieferungsbewilligung zur Vollstreckung einer bereits rechtskräftig verhängten Strafe. Bei dieser Verfahrenslage verstößt die Einbeziehung der Einzelfreiheitsstrafen aus dem früheren Strafbefehl in die Gesamtfreiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität (§ 83h Abs. 1 IRG). Die Nichtbeachtung
LesenEuropäischer Haftbefehl wegen Insolvenzverschleppung – und Geschäftsführung aus Deutschland
Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG schützt deutsche Staatsangehörige grundsätzlich vor Auslieferung. Ausnahmsweise ist eine Auslieferung gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof zulässig, „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“. Die damit verbundenen Anforderungen werden durch § 80
LesenAuslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Frankreich – und die Frage des Tatorts
Zur Effektivität des Rechtsschutzes gehört, dass die Auslieferungsunterlagen oder ein ihnen gleichstehender Europäischer Haftbefehl eine den betroffenen Grundrechten angemessene gerichtliche Überprüfung erlauben. Dementsprechend sehen § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG und Art. 8 Abs. 1 Buchstabe e RbEuHb vor, dass die Auslieferung nur zulässig ist, wenn der übermittelte Europäische
LesenNemo tenetur – und die Auslieferung des schweigenden Angeklagten
Eine Auslieferung auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls ist nicht schon dann unzulässig, wenn die Selbstbelastungsfreiheit im Prozessrecht des ersuchenden Staates nicht in demselben Umfang gewährleistet ist, wie dies von Verfassungs wegen im deutschen Strafverfahren der Fall ist. Die im britischen Strafprozess bestehende Möglichkeit, unter bestimmten Umständen das Schweigen eines
LesenEuropäischer Haftbefehl – und der Schwerpunkt des Tatgeschehens
Art. 16 Abs. 2 GG schützt deutsche Staatsangehörige grundsätzlich vor Auslieferung. Ausnahmsweise ist eine Auslieferung gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zulässig, „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“. Die damit verbundenen Anforderungen werden durch § 80 Abs. 1 und 2 IRG konkretisiert, der zugleich die von Art. 4 Nr.
LesenAuslieferung nach Großbritannien – und das Recht zu schweigen
Der Auslieferungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist durch den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten zumindest teilweise unionsrechtlich determiniert. So zählt der Rahmenbeschluss – grundsätzlich abschließend – bestimmte Gründe auf, aus denen die Vollstreckung eines
LesenAuslieferung, Gesamtsstrafenbildung – und der Spezialitätsgrundsatz
Erfasst ein Europäische Haftbefehl lediglich die im hiesigen Verfahren gegenständliche Straftat und ist der Angeklagte nur zur Verfolgung dieser Straftat ausgeliefert worden, so wird hiervon die Vollstreckung einer früher verhängten Geldstrafe nicht umfasst. Solange der Angeklagte daher nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsat- verzichtet, verstößt bei dieser Verfahrenslage die Einbeziehung
LesenAuslieferung – und die Frage menschenwürdiger Haftbedingungen
Die Zulässigkeit von Auslieferungshaft nach Eingang eines Auslieferungsersuchens der Griechischen Republik setzt voraus, dass binnen angemessener Frist eine individuelle Zusicherung des ersuchenden Staates dahingehend vorliegt, dass die verfolgte Person für den Fall ihrer Inhaftierung in Griechenland durchgängig in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht wird, deren Standards den Anforderungen der Europäischen Konvention zum
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Haftbedingungen im Ausstellungsstaat
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Kann das Vorliegen einer solchen Gefahr nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeschlossen werden, muss die mit der
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Zusicherung menschenwürdiger Haftbedingungen
Die allgemeine Zusicherung des Ministeriums für Justiz der Republik Bulgarien vom 13.08.2015, der zufolge Personen, deren Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und unter einer entsprechenden Bedingung bewilligt wurde, entsprechend Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den europäischen Mindestnormen untergebracht werden, ist ausreichend. Die vorherige
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Auslieferung eines Deutschen nach Polen
Mit dem Auslieferungsverbot des Art. 16 Abs. 2 GG sollen unter anderem die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden. Die Verlässlichkeit der Rechtsordnung ist wesentliche Voraussetzung der Freiheit, das heißt der Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seine Umsetzung. In dieser
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Auslieferung eines Deutschen
Deutsche Staatsangehörige sind durch das Grundgesetz aus Art. 16 Abs. 2 GG vor Auslieferung geschützt. Zwar erlaubt der Gesetzesvorbehalt des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Auslieferung Deutscher. Dies gilt allerdings nur, „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“. Auf der Grundlage des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG
LesenEuropäischer Haftbefehl – Menschenwürde und Verfassungsidentität
Soweit Maßnahmen eines Organs oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union Auswirkungen zeitigen, die die durch Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit den in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätzen geschützte Verfassungsidentität berühren, gehen sie über die grundgesetzlichen Grenzen offener Staatlichkeit hinaus. Im Rahmen der Identitätskontrolle ist
LesenEuropäischer Haftbefehl – zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils
Gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 IRG in der nunmehr seit dem 25.07.2015 gültigen Fassung ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines Urteils, das aufgrund einer in Abwesenheit des Verfolgten durchgeführten Verhandlung ergangen ist, zunächst nur zulässig, wenn die verurteilte Person rechtzeitig persönlich zu der Verhandlung, die zu dem Urteil
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Frage der Verjährung
Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl sind dann zu stellen, wenn hiervon die Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung abhängt, etwa bei konkurrierender Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die Beurteilung des Vorliegens des Auslieferungshindernisses der Verjährung nach § 9 Nr.2 IRG. Nach § 83a Abs.
LesenAuslieferung nach Belgien
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien einstweilen ausgesetzt: Mit Europäischem Haftbefehl vom 08.01.2015 ersuchte das Gericht der Ersten Instanz Limburg (Belgien) um die Auslieferung des deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung wegen Mordes. Dem Beschwerdeführer werde zur Last gelegt, an einem Mord in Belgien beteiligt gewesen zu sein.
LesenEuropäischer Haftbefehl – und die Schlüssigkeitsprüfung
Es ist grundsätzlich Aufgabe des ersuchenden Staates, das Auslieferungsersuchen in Gestalt des Europäischen Haftbefehls so zu fassen, dass der ersuchte Staat entsprechend § 83a Nr. 5 IRG in die Lage versetzt wird, eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen und sich die Gewissheit zu verschaffen, dass der Einhaltung der Spezialitätsbindung Rechnung getragen werden kann.
LesenAuslieferung, Nachtragsersuchen – und das rechtliche Gehör
Im Fall des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IRG ist rechtliches Gehör gewährt, wenn feststeht, dass die Justizbehörden des ersuchenden Staates dem Ausgelieferten das Nachtragsersuchen zur Kenntnis gebracht und ihm Gelegenheit gegeben haben, sich dazu zu äußern. Einer förmlichen Vernehmung bedarf es – im Gegensatz zu §
LesenEuropäischer Haftbefehl – Überhaft und Spezialitätsgrundsatz
Für Personen, die auf Grund eines Europäischen Haftbefehles ausgeliefert sind, steht der Spezialitätsgrundsatz dem Erlass eines weiteren Haftbefehls wegen einer anderen Tat, deren Verfolgung der ersuchte Mitgliedstaat (noch) nicht zugestimmt hat, nicht entgegen. Überhaft darf aber wegen eines solchen Haftbefehls nicht angeordnet werden (§§ 83h Abs. 1 und Abs. 2
LesenEuropäischer Haftbefehl – Spezialitätsgrundsatz und die Gesamtstrafenbildung
Ist der Angeklagte nur zur Verfolgung der im Europäischen Haftbefehl bezeichneten Straftaten von der Republik Polen ausgeliefert worden und hat der Angeklagte auch nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet, verstößt die Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus einem früheren Urteil in die Gesamtfreiheitsstrafe gegen den Grundsatz der Spezialität (Art. 83h Abs.
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