Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Spätaussiedler – und der zwischenzeitlich zurückgekehrte Sohn

Ein Familienangehöriger kann nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall reiste die 1936 geborene, aus Kasachstan stammende Spätaussiedlerin und ihr 1971 geborene Sohn im November 1994 auf der Grundlage

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Wesentliche Beteiligung – und die Personengruppentheorie

Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S. des § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen. Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO haftet der Eigentümer von Gegenständen, die einem Unternehmen

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Internationaler Schutz für Familienangehörige

Liegen die Voraussetzungen des internationalen Schutzes für Familienangehörige nach § 26 AsylG im Übrigen vor, kann das BAMF unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft der Entscheidung des Stammberechtigten zur Zuerkennung des internationalen Schutzes verpflichtet werden. Nach § 26 Abs. 2 AsylG hat ein im Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjähriges, lediges Kind

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Geschäftsanteilsveräußerung zwischen nahen Angehörigen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Veräußerung ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt. Der Erwerber muss grundsätzlich eine Gegenleistung erbringen. Eine Veräußerung kann allerdings auch vorliegen, wenn ein Entgelt nicht

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Der Mietvertrag zwischen Eltern und Kind – und die Vorbehaltsklausel zur Mieterhöhung

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen können der Besteuerung nur zu Grunde gelegt werden, wenn sie steuerrechtlich anzuerkennen sind. Das ist der Fall, wenn die Vereinbarungen bürgerlich-rechtlich wirksam sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich). Dazu müssen jedenfalls die Hauptpflichten eines Mietvertrages wie

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Wenn der Sohn den Eltern hilft…

Arbeitnehmern sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Hilft ein Student seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handele es sich allerdings um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle. Eine selbstverständliche Hilfe unter Verwandten

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