Unterrichtungspflichten eines Treuhandkommanditisten
10. Mai 2010 |
Kapitalanlagerecht
Eine Treuhandkommanditistin eines Filmfonds ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war. Eine Treuhandkommanditistin kann die Pflicht treffen, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung [...]



