Aufnahme eines Finanzgerichtsverfahrens durch den Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz – und die Säumniszuschläge

Gemäß § 115 Abs. 1 FGO richtet sich die Revision nur gegen das Urteil des Finanzgerichts. Infolge der geänderten Prozesssituation nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme der Klage durch den Kläger war zwar grundsätzlich die Umstellung auf einen Feststellungsantrag zulässig und geboten, da sich der Rechtsstreit von einer Anfechtungsklage in

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Sachliche Zuständigkeit für eine Restitutionsklage

Die sachliche Zuständigkeit -hier: instanzielle Zuständigkeit als Unterfall der sachlichen Zuständigkeit- für Wiederaufnahmeklagen richtet sich nach § 584 ZPO i.V.m. § 134 FGO. Danach ist für Wiederaufnahmeklagen -abgesehen von der im finanzgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehenen Berufungsinstanz- ausschließlich zuständig das Gericht, das im ersten Rechtszug erkannt hat; jedoch das Revisionsgericht, wenn

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