Keine Therapieunterbringung auf Antrag der JVA
13. Januar 2012 |
Strafrecht
Der Antrag des Leiters der Justizvollzugsanstalt München, den Westparkmörder nach dem Therapieunterbringungsgesetz in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, ist bereits unzulässig, da der Leiter der Justizvollzugsanstalt hierfür unzuständig ist, wie jetzt das Oberlandesgericht München entschied. Der Betroffene befand sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts vom 11.10.2011 in der Justizvollzugsanstalt München in Untersuchungshaft; seit 6.12.2011 verbüßt er [...]

