Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – auf der Flucht

Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Angeklagte auf der Flucht vor den ihn verfolgenden Polizeibeamten den von ihm gefahrenen PKW zweimal

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Die Flucht vor der Polizei – und die gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen einer ununterbrochenen Polizeiflucht regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller durch die Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen. Ein für die Annahme von Tatmehrheit herangezogene Umstand, der Angeklagte habe während der Flucht zwei getrennte Fahrmanöver ausgeführt, da er zunächst aus einer Parkbucht eines öffentlichen Parkplatzes rückwärts

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Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die Vorschrift der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB wird durch den Qualifikationstatbestand der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB verdrängt Der Bundesgerichtshof hat bereits zum Verhältnis von § 306b Abs. 2 Nr. 1

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