Die durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt vorgenommene Zuordnung der Gemeinden war leitbildgerecht und verletzt die Gemeinden nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
So hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in den hier vorliegenden kommunale Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform entschieden. Die Gemeinden
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