Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung bei Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte („Formaldehydbonus“) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 kann auch nach Inbetriebnahme einer Biogasanlage entstehen, wenn der Betreiber an ihr Veränderungen vornimmt, die erstmals zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit führen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof
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