Dachdecker mit Hautkrebs

Auch wenn im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung die Vorstufe durch Sonneneinstrahlung verursachter bösartiger Veränderungen der Haut (sog. aktinische Keratosen) als Berufskrankheit fehlt, erfüllt diese Erkrankung die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands, nach dem die Anerkennung auch bislang nicht explizit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener

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