Geldscheine

Führerschein C-light für die Freiwillige Feuerwehr

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste aufrechtzuerhalten, soll eine Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von

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Führerschein Klasse B für Hilfsdienste

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat jetzt der Deutsche Bundestag

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