Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste aufrechtzuerhalten, soll eine Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von
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