Bundesverwaltungsgericht

Geschäftsraummiete oder Immobilienleasing?

Mit der Abgrenzung zwischen einem Mietvertrag über Geschäftsräume und einem Immobilienleasingvertrag hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das Immobilienleasing stellt eine besondere Form des Finanzierungsleasings dar, um den Erwerb von Grundstücken oder die Errichtung baulicher Anlagen zu finanzieren. Auch für einen Immobilienleasingvertrag ist daher kennzeichnend, dass der Leasinggeber dem

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Instandhaltungspflichten beim Immobilienleasing

In einem Immobilienleasingvertrag wird der Leasingnehmer durch eine in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Regelung, mit der ihm die Instandhaltungspflicht für das von ihm genutzte Gebäude übertragen wird, nicht unangemessen benachteiligt. Dabei konnte der Bundesgerichtshof dahinstehen lassen, ob es sich bei der entsprechenden Vereinbarung um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, die der Inhaltskontrolle

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