Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.
LesenSchlagwort: Insolvenzantrag
Verbraucherinsolvenz – und der gescheiterte außergerichtliche Einigungsversuch
Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu. Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat der Schuldner mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung vorzulegen, die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage
LesenDer für erledigt erklärte Insolvenzantrag
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist. Gemäß § 4 InsO (§ 4 Satz 1 InsO nF) gelten für das Insolvenzverfahren die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend, soweit die Insolvenzordnung
LesenDer Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft – als Justizverwaltungsakt
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet. Der Überprüfung unterliegt dabei nur, ob die Voraussetzungen des § 111i Abs. 2 StPO vorliegen. Zwar hat sich im hier vom Bundesgerichtshof
LesenDer unzulässige Insolvenzantrag eines GbR-Gesellschafters – und die Kosten
Weist das Insolvenzgericht den durch einen Gesellschafter gestellten Antrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Insolvenzeröffnung kostenpflichtig als unzulässig ab, dem der Mitgesellschafter in der Anhörung entgegengetreten ist, ist dieser nicht Kostengläubiger. Ist der Insolvenzantrag für den Schuldner nicht von allen dazu Berechtigten gestellt, hat das Insolvenzgericht allerdings die übrigen nach
LesenVermögensversicherung, Insolvenzantrag – und die verschwiegenen Vermögenswerte
Das Verschweigen von Vermögensbestandteilen im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung im Sinne des § 156 StGB und deren späteres nochmaliges Verheimlichen bei der Vorlage des Vermögensverzeichnisses beim Insolvenzantrag im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB beziehen sich auf dasselbe geschützte Rechtsgut, nämlich an der vollständigen Erfassung des pfändbaren
LesenInsolvenzantrag eines Gläubigers – und dessen zuvor abgewiesene Anfechtungsklage
Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess rechtskräftig abgewiesen, kann ihm ein Rechtsschutzinteresse für einen unter Vorlage des vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzantrag nicht versagt werden, weil das klageabweisende Urteil weder für das Insolvenzverfahren noch für eine in seinem Rahmen
LesenPersönliche Haftungsübernahme für einen Grundschuldbetrag – und der Insolvenzantrag des Gläubigers
Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den
LesenEinstellung des Insolvenzverfahrens – und das Antragsrecht bei der GmbH
Mit der Befugnis einer juristischen Person, einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens zu stellen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ist die Partei- oder Prozessfähigkeit, die Existenz einer Partei oder ihre gesetzliche Vertretung im Streit, gilt sie bis zur rechtskräftigen Feststellung des Mangels als partei- oder prozessfähig, existent oder
LesenDie schon einmal erteilte Restschuldbefreiung – und der neue Eigenantrag
Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann,
LesenDer Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe?
Ein Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Information des Finanzamtes hierüber entspricht nicht der Abgabe einer Betriebsaufgabeerklärung. Gleiches gilt auch für die Information des Finanzamtes über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufgabe, insbesondere die Anforderungen an eine Aufgabeerklärung, sind in der höchstrichterlichen
LesenInsolvenzantrag – und die Zahlungsverjährung der Steuerschulden
Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt eine Vollstreckungsmaßnahme im Sinne des § 231 Abs. 1 AO darstellt, der als solcher grundsätzlich geeignet ist, die Zahlungsverjährung zu unterbrechen. Der Bundesfinanzhof hat sowohl in seiner Entscheidung vom 11.12 1990 als auch im Urteil vom 24.09.1996 den Antrag auf Konkurseröffnung als Beispiel
LesenDer Insolvenzantrag der Krankenkasse – und die Forderungsaufschlüsselung
Eine Aufschlüsselung der Forderung nach Arbeitnehmern ist bei einem Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers zur Darlegung und Glaubhaftmachung der Forderung entbehrlich, wenn von dem Schuldner gefertigte Datensätze (sogenannte softcopys) vorgelegt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stellte die Gläubigerin, eine gesetzliche Krankenversicherung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
LesenRestschuldbefreiung und Gläubigerantrag
Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Der Antrag des Schuldners auf Insolvenzeröffnung ist in diesemFall unzulässig, weil bereits ein Gläubigerantrag zur Insolvenzeröffnung geführt hat und dieses
LesenDer Insolvenzantrag des Finanzamtes
Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt. Ein sehr zügig, d. h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Entscheidend ist, ob noch erfolgversprechende Vollstreckungsmöglichkeiten
LesenDer verspätete Insolvenzantrag und die Haftung des Steuerberaters
Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung
LesenGlaubhaftmachung und Gegenglaubhaftmachung beim Insolvenzantrag
Die Frage, ob ein Insolvenzantragsteller, dessen Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren beglichen wird, das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen muss, wenn er seinen Antrag weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war
LesenGläubigerantrag und die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes
Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen, wenn er nach Ausgleich seiner Forderung im Eröffnungsverfahren seinen Antrag weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war. Der Gläubiger muss
LesenDer Insolvenzantrag des Arbeitnehmers und die Insolvenzanfechtung
Der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen. Diese subjektive Voraussetzung der Vorsatzanfechtung steht nicht stets schon dann fest, wenn der Gläubiger im Zuge der
LesenZahlungsunfähigkeit wegen Gläubigerbefriedigung
Von einer Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden, wenn sich der Schuldner durch die Befriedigung seiner gegenwärtigen Gläubiger der Mittel entäußert, die er zur Begleichung seiner künftigen, alsbald fällig werdenden Verbindlichkeiten benötigt. Eine einmal nach außen hin in Erscheinung getretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort. Sie kann nur dadurch wieder
LesenFalsche Verdächtigung per Insolvenzantrag
Ein Gläubiger, der bewusst vor einem Insolvenzgericht die falsche Behauptung aufstellt, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Angeklagten, der von einer Gesellschaft behauptet hat, sie sei zahlungsunfähig. Im Juli 2010 stellte er vor
LesenInsolvenzantrag der Krankenkasse – und die nachträgliche Bezahlung
Wird die Forderung des antragstellenden Sozialversicherungsträgers nach Stellung des Insolvenzantrages erfüllt, entfällt das Rechtsschutzinteresse dieses Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn der Schuldner das Arbeitsverhältnis des bei dem Gläubiger versicherten Arbeitnehmers gekündigt und die Betriebsstätte geschlossen hat. Auch im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO entfällt
LesenInternationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts und der bedingte Eigenantrag
Der Schuldner kann einen Eröffnungsantrag nebst Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung wirksam unter der prozessualen Bedingung stellen, dass das Insolvenzgericht auf einen Gläubigerantrag seine – vom Schuldner bestrittene – internationale Zuständigkeit bejahe. Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse hat nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO zu
LesenGläubigerantrag und Eigenantrag – und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse
Ein Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann nicht ohne gleichzeitige Entscheidung über dessen eigenen Eröffnungs- und Stundungsantrag mangels Masse abgewiesen werden. Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse hat nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO zu unterbleiben, wenn die Kosten des Verfahrens nach §
LesenSchuldnerbeschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eine Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels einer formellen Beschwer auch dann unzulässig, wenn neben dem Schuldner ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat. Die Zulässigkeit der von dem Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss eingelegten sofortigen Beschwerde scheitert bereits an dem Erfordernis einer formellen Beschwer. Wird das Insolvenzverfahren
LesenDer nicht nachgebesserte Insolvenzantrag
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags (des Schuldners) erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel durch das Gericht nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, dann
LesenDer rechtsmißbräuchliche Insolvenzantrag
Ein Insolvenzantrag ist als rechtsmissbräuchlich zu erachten, wenn mit dem Insolvenzverfahren der ausschließliche Zweck verfolgt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen. Der Antrag eines Gläubigers ist gemäß § 14 Abs. 1 InsO nur zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat. In aller Regel
LesenNachtragsverteilung und der neuerliche Insolvenzantrag
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt. Ein Insolvenzeröffnungsantrag ist auch neben einem Nachtragsverteilungsverfahren zulässig, welches in einem früheren Konkurs-/Insolvenz-verfahren über dasselbe Vermögen und dieselben Verbindlichkeiten angeordnet worden ist. Von der Nachtragsverteilung
LesenDer Insolvenzantrag des nachrangigen Gläubigers
Der Insolvenzantrag eines nachrangigen Gläubigers ist auch dann zulässig, wenn dieser im eröffneten Verfahren keine Befriedigung erwarten kann. Die Gläubigerin einer nur nachrangigen Forderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) hat ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Befriedigungsaussichten ein Rechtsschutzinteresse (§ 14 InsO) für einen Insolvenzantrag. Zwar wird im Schrifttum
LesenSperrfrist bis zum nächsten Insolvenzantrag
Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abgelehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der
LesenRestschuldbefreiung nach Gläubigerantrag
Hat der Schuldner auf den ihm in Anschluss an den Antrag eines Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis, er könne einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag des Gläubigers nicht mit eigenen Anträgen reagiert, so kann er erst nach
LesenInsolvenz trotz einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Wird der von einem Gläubiger gestellte Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung
LesenIm zweiten Anlauf zur Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögengensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines erneuten Verfahrens nicht entgegen (Fortführung
Lesen