Offene Feuerstätten und die juristische Definitionskunst
7. Januar 2011 |
Verwaltungsrecht
Wenn Juristen definieren: Eine Feuerstätte wird im Sinne von § 2 Nr. 12 1. BImSchV “bestimmungsgemäß offen betrieben”, wenn sie nach ihren Konstruktionsmerkmalen und nach dem Inhalt der Betriebsanleitung auf einen Betrieb mit offenem Feuerraum ausgelegt ist. Anlass dieser Definition war ein Streit unter Nachbarn: Der Kläger begehrt von der Stadt auf der Grundlage immissionsschutzrechtlicher [...]



