Mit der wiederholten Korrektur einer Klausur durch neu eingesetzte Prüfer nach insoweit erfolgreichem Widerspruchsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Der Bundesgerichtshof sah dabei keine der gerügten Fehler im Prüfungsverfahren:
Dass die eingesetzten Prüfer wussten, dass es sich um
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