Feuerwehreinsatz bei der Grillfeier
29. Dezember 2008 |
Verwaltungsrecht
Führt das Entzünden eines Grills zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr, so hat der Verursacher des Feuers die Kosten des Feuerwehreinsatzes dann nicht zu tragen, wenn von dem Feuer keine Gefahr ausgegangen ist.


