Bundesfinanzhof (BFH)

Die Kostenentscheidung des Gerichts – und keine Erinnerung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden. Dem zugrunde lag ein Fall aus Münster: Der Kläger war ausweislich des Urteilsrubrums -neben einer weiteren Klägerin- Kläger und damit Beteiligter des vor dem Finanzgericht Münster wegen Einkommensteuer für 2016

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die wirksame Erledigung – und die Kostenentscheidung

Stellt das Finanzgericht im Erledigungsstreit fest, dass die Erledigungserklärungen wirksam waren und der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, bleibt die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung bestehen. Für den Erledigungsstreit ergeht eine weitere Kostenentscheidung. Widerruft nach beidseitigen Erledigungserklärungen und entsprechender Kostenentscheidung ein Beteiligter seine Erledigungserklärung und kommt

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Erledigung durch Erbschaft – und die Kosten des Streithelfers

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. Dieser Entscheidung lag ein Rechtsstreit aus Hessen zugrunde: Im Ausgangsrechtsstreit wurde der beklagte Sohn von seiner Mutter

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung nach Zeitabschnitten

Trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung kann es zweckmäßig sein, eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten zu treffen. Nachdem beide Beteiligte übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache vor dem Bundesfinanzhof für erledigt erklärt haben, ist das erstinstanzliche Urteil gegenstandslos. Gemäß § 143 Abs. 1 in Verbindung

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Die am Verwaltungsprozess beteiligte Landesanwaltschaft – und die Kosten

Einer beteiligten Landesanwaltschaft können Kosten des Revisionsverfahrens nur auferlegt werden, wenn sie selbst Revision eingelegt hat. Wenn die Landesanwaltschaft Bayern keine Revision eingelegt hat, können ihr im Revisionsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Dagegen waren im hier entschiedenen Fall die Kosten des Berufungsverfahrens der beklagten Stadt und der Landesanwaltschaft gemäß §

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Bundesarbeitsgericht

Kostenfestsetzung – und die Kostengrundentscheidung

Grundlage der Kostenfestsetzung ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (§ 103 Abs. 1 ZPO). Die Kostenfestsetzung erfordert, dass der Titel besagt, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu treffende Beschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags

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Amts- und Landgericht Köln

Die Kostenentscheidung in FGG-Verfahren – und ihre Abänderung

Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern. Eine Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt; sie stellt (lediglich) eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern. Deshalb kommt

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Justizzentrum Köln

Grundstücksverkehrssachen – und das unzulässige Rechtsmittel der Genehmigungsbehörde

Legt die untere Genehmigungsbehörde ein unzulässiges Rechtsmittel ein, hat sie in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 2 LwVG die einem anderen Beteiligten aufgrund dieses Rechtsmittels entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine Auferlegung von Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz auf die unterlegene untere Genehmigungsbehörde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie

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Bundesverfassungsgericht

Kostenerstattung für das Wahleinspruchsverfahren

Für das Wahleinspruchsverfahren sind keine Auslagen gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu erstatten. Im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde beruht die Entscheidung über die Erstattung der Auslagen auf den §§ 18, 19 WahlPrüfG in Verbindung mit § 34a Abs. 3 BVerfGG. Die Auslagenerstattung nach § 34a BVerfGG stellt eine Ausnahme vom

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Oberlandesgericht Stuttgart

Kindesunterhaltsverfahren – und die Kostenentscheidung zu Lasten der nicht förmlich beteiligten Kindesmutter

Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör enthält Anforderungen an das gerichtliche Verfahren, die aus dem Rechtsstaatsgedanken resultieren. Die Einzelnen sollen nicht lediglich Objekte einer gerichtlichen Entscheidung sein, sondern vor einer ihre Rechte betreffenden Entscheidung zu Wort kommen, um als Subjekte Einfluss auf das Verfahren

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Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH – und die Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung

Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union setzt nicht voraus, dass die dort entstandenen Kosten in der Kostengrundentscheidung des mitgliedstaatlichen Gerichts ausdrücklich erwähnt wurden. Gemäß § 162 Abs. 1 VwGO erfassen die erstattungsfähigen Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten.

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Ziviljustizgebäude Amtsgericht/Landgericht Hamburg

Der für erledigt erklärte Insolvenzantrag

Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist. Gemäß § 4 InsO (§ 4 Satz 1 InsO nF) gelten für das Insolvenzverfahren die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend, soweit die Insolvenzordnung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Keine Erinnerung gegen eine Kostenlastentscheidung

Einwendungen gegen die Kostenlastentscheidung können nicht mit einer Erinnerung geltend gemacht werden, da der Kostenbeamte und das Gericht an diese gebunden sind. Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen und wird -wie im hier entschiedenen Streitfall- anschließend die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) beantragt, entscheidet das

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Kalender

Die versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung

Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.05.2020 kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden. Eine

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LG Bremen

Zivilgerichtliche Kostenentscheidung – unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine zvilgerichtliche Kostenentscheidung erfolgreich, die unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags ergangen war. Das zivilgerichtliche Ausgangsverfahren Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts. Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit Sitz in Hannover, der eine Moschee betreibt.  Im Juli

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten

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Kostentragungspflicht – trotz Obsiegens in der Hauptsache

Nach § 96 ZPO können die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffsoder Verteidigungsmittels der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache (teilweise) obsiegt. Die Vorschrift ist als Ausnahmetatbestand vom Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung eng auszulegen. Zwar verlangt die Norm kein Verschulden auf

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Bundesverfassungsgericht

Kostenerstattung vor dem Bundesverfassungsgericht

Grundsätzlich kommt eine Erstattung von Auslagen gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG auch dann in Betracht, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG entsprochen wird, danach aber die Verfassungsbeschwerde selbst erfolglos bleibt. Bei der Prüfung, ob die Auslagenerstattung der Billigkeit entspricht, muss jedoch stets die

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Die Kostengrundentscheidung in Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Begrenzung der Kostenhaftung

Ausführungen bzw. klarstellende Hinweise auf eine etwaige Begrenzung der Kostenhaftung nach § 26 Abs. 5 KapMuG sind in einer Kostengrundentscheidung nicht veranlasst. Eine Begrenzung der Kostenhaftung hat beim Erlass der Kostengrundentscheidung unberücksichtigt zu bleiben und wirkt sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren aus. Ob ein Kostenfestsetzungsverfahren zeitnah zu erwarten ist, ist dafür

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Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung bei der Arbeitsagentur – und die Kostenentscheidung

Ein „fehlendes Bemühen“ um eine Terminsverlegung kann in der Kostenentscheidung berücksichtigt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer nicht substantiiert dargelegt habe, dass die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des Willkürverbots aus Art. 3

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Münzen

Kostenerinnerung – und die Kostengrundentscheidung

Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts können keine Argumente gegen die dem zugrunde liegende Entscheidung über die Verpflichtung des Klägers zur Tragung der Kosten des Verfahrens geltend gemacht werden. Derartige Einwendungen betreffend die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrunde liegenden Entscheidung in der Sache und die Richtigkeit der

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Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

Die Kosten, die durch ein Revisionsverfahren entstanden sind, das nach einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG für erledigt erklärt worden ist, sind bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO als Teil der Kosten des wieder beim Berufungsgericht anhängigen Rechtsstreits zu behandeln. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall

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Der unzulässige Insolvenzantrag eines GbR-Gesellschafters – und die Kosten

Weist das Insolvenzgericht den durch einen Gesellschafter gestellten Antrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Insolvenzeröffnung kostenpflichtig als unzulässig ab, dem der Mitgesellschafter in der Anhörung entgegengetreten ist, ist dieser nicht Kostengläubiger. Ist der Insolvenzantrag für den Schuldner nicht von allen dazu Berechtigten gestellt, hat das Insolvenzgericht allerdings die übrigen nach

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Kostenerstattung – nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

Über die Verfassungsbeschwerde ist nach einer Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden. Verfahrensgegenstand ist damm nur noch die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen, die der Kammer obliegt. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist über die Erstattung

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Auslagenerstattung – nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Erstattung der den Beschwerdeführern entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, § 34a Abs. 3 BVerfGG. Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen. Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt, insbesondere wenn es um die Gültigkeit eine Gesetzes geht,

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Gerichtsgebäude

Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren – und die Auslagenerstattung

Über das Beschwerdebegehren ist infolge der Erledigungserklärung nicht mehr zu entscheiden. Jedoch ist die Anordnung einer Auslagenerstattung unter Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG auch für den Fall einer Erledigungserklärung möglich. Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische

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Landgericht Bremen

Vergleich – und die Kosten des Streithelfers

Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus. Gemäß § 101 Abs. 1 ZPO sind die Kosten der unselbständigen (nicht streitgenössischen)

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Bundesverwaltungsgericht

Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren

Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren gemäß § 81 Abs. 1 FamFG sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles heranzuziehen. Hierbei kann – ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses – neben anderen Umständen auch das Obsiegen und Unterliegen berücksichtigt werden. Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1

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Isolierte Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren – sofortige Beschwerde und rechtskräftiger KFB

Die sofortige Beschwerde gegen eine im selbständigen Beweisverfahren entsprechend § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO ergangene isolierte Kostengrundentscheidung wird entsprechend § 269 Abs. 5 Satz 2 ZPO unzulässig, wenn gegen den aufgrund dieses Beschlusses ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist. Nach § 269 Abs. 5 Satz 2

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Schild

Die auf die Gegenvorstellung abgeänderte Kostengrundenscheidung

Ändert das Gericht (hier: Berufungsgericht) die in dem die Instanz abschließenden Urteil getroffene Kostenentscheidung auf Gegenvorstellung einer Partei durch nachträglichen Beschluss, so eröffnet diese Verfahrensweise nicht die Möglichkeit der isolierten Anfechtung. Die Rechtsmittelsperre des § 99 Abs. 1 ZPO erfasst auch diesen Fall. Eine gleichwohl eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch dann

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