Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden. Dem zugrunde lag ein Fall aus Münster: Der Kläger war ausweislich des Urteilsrubrums -neben einer weiteren Klägerin- Kläger und damit Beteiligter des vor dem Finanzgericht Münster wegen Einkommensteuer für 2016
LesenSchlagwort: Kostengrundentscheidung
Der Streit um die wirksame Erledigung – und die Kostenentscheidung
Stellt das Finanzgericht im Erledigungsstreit fest, dass die Erledigungserklärungen wirksam waren und der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, bleibt die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung bestehen. Für den Erledigungsstreit ergeht eine weitere Kostenentscheidung. Widerruft nach beidseitigen Erledigungserklärungen und entsprechender Kostenentscheidung ein Beteiligter seine Erledigungserklärung und kommt
LesenErledigung durch Erbschaft – und die Kosten des Streithelfers
Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. Dieser Entscheidung lag ein Rechtsstreit aus Hessen zugrunde: Im Ausgangsrechtsstreit wurde der beklagte Sohn von seiner Mutter
LesenErledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung nach Zeitabschnitten
Trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung kann es zweckmäßig sein, eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten zu treffen. Nachdem beide Beteiligte übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache vor dem Bundesfinanzhof für erledigt erklärt haben, ist das erstinstanzliche Urteil gegenstandslos. Gemäß § 143 Abs. 1 in Verbindung
LesenDie am Verwaltungsprozess beteiligte Landesanwaltschaft – und die Kosten
Einer beteiligten Landesanwaltschaft können Kosten des Revisionsverfahrens nur auferlegt werden, wenn sie selbst Revision eingelegt hat. Wenn die Landesanwaltschaft Bayern keine Revision eingelegt hat, können ihr im Revisionsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Dagegen waren im hier entschiedenen Fall die Kosten des Berufungsverfahrens der beklagten Stadt und der Landesanwaltschaft gemäß §
LesenKostenfestsetzung – und die Kostengrundentscheidung
Grundlage der Kostenfestsetzung ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (§ 103 Abs. 1 ZPO). Die Kostenfestsetzung erfordert, dass der Titel besagt, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu treffende Beschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags
LesenDie Kostenentscheidung in FGG-Verfahren – und ihre Abänderung
Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern. Eine Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt; sie stellt (lediglich) eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern. Deshalb kommt
LesenGrundstücksverkehrssachen – und das unzulässige Rechtsmittel der Genehmigungsbehörde
Legt die untere Genehmigungsbehörde ein unzulässiges Rechtsmittel ein, hat sie in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 2 LwVG die einem anderen Beteiligten aufgrund dieses Rechtsmittels entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Eine Auferlegung von Gerichtskosten der Beschwerdeinstanz auf die unterlegene untere Genehmigungsbehörde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie
LesenUntätigkeitsklage – und die Kostenentscheidung des Sozialgerichts
Ein Sozialgericht, das nach einer erledigten Untätigkeitsklage eine Kostenerstattung für die Klägerin mit der Begründung ablehnt, diese hätte die Sozialbehörde zunächst auf die zu lange Untätigkeit hinweisen -sie quasi vorwarnen- müssen, wendet § 193 SGG in nicht mehr nachvollziehbarer Weise an und handelt damit willkürlich. So gab jetzt das Bundesverfassungsgericht
LesenKostenerstattung für das Wahleinspruchsverfahren
Für das Wahleinspruchsverfahren sind keine Auslagen gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu erstatten. Im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde beruht die Entscheidung über die Erstattung der Auslagen auf den §§ 18, 19 WahlPrüfG in Verbindung mit § 34a Abs. 3 BVerfGG. Die Auslagenerstattung nach § 34a BVerfGG stellt eine Ausnahme vom
LesenKindesunterhaltsverfahren – und die Kostenentscheidung zu Lasten der nicht förmlich beteiligten Kindesmutter
Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör enthält Anforderungen an das gerichtliche Verfahren, die aus dem Rechtsstaatsgedanken resultieren. Die Einzelnen sollen nicht lediglich Objekte einer gerichtlichen Entscheidung sein, sondern vor einer ihre Rechte betreffenden Entscheidung zu Wort kommen, um als Subjekte Einfluss auf das Verfahren
LesenDas Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH – und die Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung
Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union setzt nicht voraus, dass die dort entstandenen Kosten in der Kostengrundentscheidung des mitgliedstaatlichen Gerichts ausdrücklich erwähnt wurden. Gemäß § 162 Abs. 1 VwGO erfassen die erstattungsfähigen Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten.
LesenDer für erledigt erklärte Insolvenzantrag
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterhin zulässig ist. Gemäß § 4 InsO (§ 4 Satz 1 InsO nF) gelten für das Insolvenzverfahren die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend, soweit die Insolvenzordnung
LesenKeine Erinnerung gegen eine Kostenlastentscheidung
Einwendungen gegen die Kostenlastentscheidung können nicht mit einer Erinnerung geltend gemacht werden, da der Kostenbeamte und das Gericht an diese gebunden sind. Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen und wird -wie im hier entschiedenen Streitfall- anschließend die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) beantragt, entscheidet das
LesenDie versehentlich unterbliebene Kostenentscheidung
Die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die durch die Nebenintervention verursachten Kosten (§ 101 Abs. 1 ZPO) in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.05.2020 kann nicht im Wege der Klarstellung oder Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur durch Ergänzung gemäß § 321 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden. Eine
LesenZivilgerichtliche Kostenentscheidung – unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags
Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine zvilgerichtliche Kostenentscheidung erfolgreich, die unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags ergangen war. Das zivilgerichtliche Ausgangsverfahren Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts. Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit Sitz in Hannover, der eine Moschee betreibt. Im Juli
LesenZulassung der Rechtsbeschwerde – durch den Einzelrichter
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden und damit gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen hat. An eine dennoch erfolgte Zulassung ist das
LesenKostengrundentscheidung nach Erledigung – und die grundsätzliche Rechtsfrage
Es ist nicht Zweck einer Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen
LesenDas Anerkenntnis bei einer unschlüssigen Klage – und die Kostenentscheidung
Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war. Die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugelassene Ausnahme, wonach die beklagte Partei trotz Verstreichenlassens der Klageerwiderungsfrist noch mit der Wirkung
LesenAuslagenerstattung bei einer für erledigt erklärtem Verfassungsbeschwerde
Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und
LesenErledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung
Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten
LesenErledigung – und die Kostenentscheidung bei mehreren Beteiligten
Nachdem die Klägerinnen den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben und keiner der Beteiligten (Beklagte, Streithelfer) nach Hinweis gemäß § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung der Erklärungen widersprochen hat, ist nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits
LesenVergleich – und die beantragte Kostenentscheidung des Gerichts
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben. Der Erlass einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO setzt voraus, dass eine gerichtliche Entscheidung zur Beendigung des Kostenstreits nötig ist. Ergibt aber
LesenErledigung des Finanzrechtsstreit durch einen Änderungsbescheid – und die Kosten
Erledigt sich die Hauptsache durch Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts in vollem Umfang des Klagebegehrens, so sind die Kosten grundsätzlich der Finanzbehörde aufzuerlegen, wenn sie -wie hier- den Bescheid ändert, weil sie an ihrer Rechtsauffassung nicht mehr festhält (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO). Ist der Rechtsstreit infolge der übereinstimmenden
LesenKostenerinnerung – und die Einwendungen gegen die Kostenbelastung
Erinnerungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG können nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden. Derartige Einwendungen erhebt die Klägerin aber nicht, wenn sie zum einen geltend macht, ihr Rechtsvertreter habe sie nicht darüber informiert, dass eine Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Entstehen von Gerichtskosten führen würde, und
LesenTeilweise Erledigung – und die Kostenentscheidung im Endurteil
Enthält ein Endurteil neben der Entscheidung in der Hauptsache eine gemischte Kostenentscheidung über einen streitig entschiedenen Teil und einen teilweise für erledigt erklärten Teil des Rechtsstreits, sind zwei Rechtsmittelbelehrungen zu erteilen: über die Berufung gegen den streitig entschiedenen Teil und über die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde, soweit es um die
LesenKostentragungspflicht – trotz Obsiegens in der Hauptsache
Nach § 96 ZPO können die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffsoder Verteidigungsmittels der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache (teilweise) obsiegt. Die Vorschrift ist als Ausnahmetatbestand vom Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung eng auszulegen. Zwar verlangt die Norm kein Verschulden auf
LesenKostenerstattung vor dem Bundesverfassungsgericht
Grundsätzlich kommt eine Erstattung von Auslagen gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG auch dann in Betracht, wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG entsprochen wird, danach aber die Verfassungsbeschwerde selbst erfolglos bleibt. Bei der Prüfung, ob die Auslagenerstattung der Billigkeit entspricht, muss jedoch stets die
LesenDie Kostengrundentscheidung in Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Begrenzung der Kostenhaftung
Ausführungen bzw. klarstellende Hinweise auf eine etwaige Begrenzung der Kostenhaftung nach § 26 Abs. 5 KapMuG sind in einer Kostengrundentscheidung nicht veranlasst. Eine Begrenzung der Kostenhaftung hat beim Erlass der Kostengrundentscheidung unberücksichtigt zu bleiben und wirkt sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren aus. Ob ein Kostenfestsetzungsverfahren zeitnah zu erwarten ist, ist dafür
LesenVerweisung vom Beschluss- ins Urteilsverfahren – und die Kosten der Beschwerde
Eine Kostenentscheidung hat nicht deshalb zu unterbleiben, weil nach § 80 Abs. 3, § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG innerhalb des unzutreffend eingeleiteten Beschlussverfahrens über die Zulässigkeit der Verfahrensart zu entscheiden war. In Beschwerdeverfahren nach § 48 Abs. 1 ArbGG (ggf. iVm. § 80 Abs.
LesenFehlendes Bemühen um Terminsverlegung bei der Arbeitsagentur – und die Kostenentscheidung
Ein „fehlendes Bemühen“ um eine Terminsverlegung kann in der Kostenentscheidung berücksichtigt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostenentscheidung nach Erledigung nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer nicht substantiiert dargelegt habe, dass die zu seinen Lasten erfolgte Kostenentscheidung unter Verletzung des Willkürverbots aus Art. 3
LesenVerfassungsbeschwerde – und die Abhilfe durch die öffentliche Gewalt
Nach erfolgter Abhilfe durch die öffentliche Gewalt ist über die Auslagenerstattung im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und
LesenKostenerinnerung – und die Kostengrundentscheidung
Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts können keine Argumente gegen die dem zugrunde liegende Entscheidung über die Verpflichtung des Klägers zur Tragung der Kosten des Verfahrens geltend gemacht werden. Derartige Einwendungen betreffend die inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zugrunde liegenden Entscheidung in der Sache und die Richtigkeit der
LesenKostenentscheidung nach Erledigung der Revision
Die Kosten, die durch ein Revisionsverfahren entstanden sind, das nach einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG für erledigt erklärt worden ist, sind bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO als Teil der Kosten des wieder beim Berufungsgericht anhängigen Rechtsstreits zu behandeln. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall
LesenDer unzulässige Insolvenzantrag eines GbR-Gesellschafters – und die Kosten
Weist das Insolvenzgericht den durch einen Gesellschafter gestellten Antrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Insolvenzeröffnung kostenpflichtig als unzulässig ab, dem der Mitgesellschafter in der Anhörung entgegengetreten ist, ist dieser nicht Kostengläubiger. Ist der Insolvenzantrag für den Schuldner nicht von allen dazu Berechtigten gestellt, hat das Insolvenzgericht allerdings die übrigen nach
LesenKostenfestsetzung – und die Maßgeblichkeit der Kostengrundentscheidung
Nach § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur gegen derjenigen geltend gemacht werden, welchen die Kostengrundentscheidung als Schuldner des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs benennt. Das Kostenfestsetzungsverfahren baut als Höheverfahren auf der bindenden Kostengrundentscheidung auf. Diese ist für den Rechtspfleger bindend, mag sie auch falsch sein. Er
LesenKostenerstattung – nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Über die Verfassungsbeschwerde ist nach einer Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden. Verfahrensgegenstand ist damm nur noch die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen, die der Kammer obliegt. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist über die Erstattung
LesenAuslagenerstattung – nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Erstattung der den Beschwerdeführern entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, § 34a Abs. 3 BVerfGG. Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen. Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt, insbesondere wenn es um die Gültigkeit eine Gesetzes geht,
LesenDas erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren – und die Auslagenerstattung
Über das Beschwerdebegehren ist infolge der Erledigungserklärung nicht mehr zu entscheiden. Jedoch ist die Anordnung einer Auslagenerstattung unter Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG auch für den Fall einer Erledigungserklärung möglich. Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische
LesenDer diskriminierte Stellenbewerber – und die Kostenentscheidung bei teilweisem Obsiegen in der Entschädigungsklage
Die vom Landesarbeitsgericht im Berufungsverfahren zu treffende Kostenentscheidung richtet sich bei Klagen über Entschädigungen nach dem AGG nach § 64 Abs. 6 ArbGG iVm. §§ 91 ff. ZPO, wobei bei einem nur teilweisen Obsiegen/Unterliegen des Stellenbewerbers Veranlassung bestehen kann, von der in § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorgesehenen
LesenKosten des selbständigen Beweisverfahrens – und der nicht gezahlte Auslagenvorschuss
Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das Gericht die Beweiserhebung abhängig gemacht hat, trotz Erinnerung seitens des Gerichts nicht einzahlt und eine Beweiserhebung deshalb unterbleibt. Ist
LesenKostengrundentscheidung per Ergänzungsbeschluss – und kein Rechtsmittel?
Gegen einen ausschließlich eine Kostenentscheidung enthaltenden Ergänzungsbeschluss kann gemäß § 99 Abs. 1 ZPO ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn auch der Ausgangsbeschluss angefochten ist. Nach § 321 ZPO kann ein Urteil unter anderem dann ergänzt werden, wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist. Diese Vorschrift
LesenRechtsmittelrücknahme – und die Kosten der Nebenkläger
Die im Falle einer Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft zu treffende Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 StPO. Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ihre zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision zurücknimmt oder diese erfolglos bleibt, sieht das Gesetz nicht vor, dass
LesenUmgangsverfahren – und das Jugendamt als Unterhaltsschuldner
Kostenpflichtig im Sinne des § 81 Abs. 1 FamFG können nur formell Beteiligte sein, ohne dass es insoweit einer materiellen Beteiligung bedarf. Dem Grundsatz nach kommen daher auch Behörden wie das Jugendamt bei „lediglich“ formeller Beteiligung am Umgangsverfahren als Kostenschuldner in Betracht. Das Jugendamt ist in seiner Eigenschaft als Amtsvormund
LesenKlagen wegen altersdiskriminierender Stellenausschreibungen – und die Kostenentscheidung
Im Hinblick auf die bei einer Entschädigungsklage nach dem AGG weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass sich diese nach § 64 Abs. 6 ArbGG iVm. §§ 91 ff. ZPO richtet, wobei bei einem nur teilweisen Obsiegen/Unterliegen des Stellenbewerbers Veranlassung bestehen kann, von der in § 92 Abs. 2 Nr. 2
LesenVergleich – und die Kosten des Streithelfers
Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus. Gemäß § 101 Abs. 1 ZPO sind die Kosten der unselbständigen (nicht streitgenössischen)
LesenDie infolge Streitwertänderung unrichtig gewordene Kostengrundentscheidung
Eine infolge Streitwertänderung (rechnerisch) unrichtig (gewordene) Kostengrundentscheidung kann auch in einem Fall, in dem der Rechtsstreit zwar noch nicht rechtskräftig entschieden, die Sache aber nicht mehr beim Berufungsgericht anhängig ist; vom Berufungsgericht nicht in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 ZPO geändert werden. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss
LesenKostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren gemäß § 81 Abs. 1 FamFG sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles heranzuziehen. Hierbei kann – ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses – neben anderen Umständen auch das Obsiegen und Unterliegen berücksichtigt werden. Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1
LesenDer Rechtsbehelf des Gläubigers in Zwangsvollstreckungssachen – und die Kostentragung
Die Kosten eines Rechtsbehelfsverfahrens in einer Zwangsvollstreckungssache, in dem der Gläubiger obsiegt, können dem Schuldner in Ausnahme zu § 91 Abs. 1 ZPO dann nicht auferlegt werden, wenn er keine Kenntnis von dem Verfahren und daher auch keine Gelegenheit sich zu äußern hatte. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. Oktober 2015 –
LesenSelbständiges Beweisverfahren – und die Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme
Im Falle der Rücknahme des Antrags auf Durchführung einer Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren hat die Kosten dieses Verfahrens entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich der Antragsteller zu tragen. Der Kostenausspruch ist in diesem Fall jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn ein solches anhängig ist und dessen Parteien
LesenIsolierte Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren – sofortige Beschwerde und rechtskräftiger KFB
Die sofortige Beschwerde gegen eine im selbständigen Beweisverfahren entsprechend § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO ergangene isolierte Kostengrundentscheidung wird entsprechend § 269 Abs. 5 Satz 2 ZPO unzulässig, wenn gegen den aufgrund dieses Beschlusses ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist. Nach § 269 Abs. 5 Satz 2
LesenDie auf die Gegenvorstellung abgeänderte Kostengrundenscheidung
Ändert das Gericht (hier: Berufungsgericht) die in dem die Instanz abschließenden Urteil getroffene Kostenentscheidung auf Gegenvorstellung einer Partei durch nachträglichen Beschluss, so eröffnet diese Verfahrensweise nicht die Möglichkeit der isolierten Anfechtung. Die Rechtsmittelsperre des § 99 Abs. 1 ZPO erfasst auch diesen Fall. Eine gleichwohl eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch dann
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